Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 928/BKT/2013  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Grahn, Isabell   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
15.05.2013 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.05.2013 
30. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (928/BKT/2013)
Anlagen:
Liste der Interessenten für Internet
Anlage 2 - Vorlage ehrenamtliche Richter - Rechtsgrundlagen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt gemäß § 28 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, aus der beigefügten Interessentenliste, 6 Personen für die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus, die an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu entsenden sind.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde ist mit Schreiben vom 26.02.2013 vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt aufgefordert worden, bis zum 15.07.2013 die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter zuzusenden.

 

Gemäß § 28 VwGO stellen die Landkreise und kreisfreien Städte in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts auf. Die letzte Amtsperiode begann am 01.01.2009 und endet am 31.12.2013.

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat die Zahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, gemäß § 28 Satz 2,3 VwGO in Verbindung mit § 34 VwGO bestimmt. Die Aufteilung der Zahl auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgte auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen und vorbehaltlich der Zustimmung des noch zu bildenden neuen Wahlausschusses.

 

Die Anzahl der Personen, die auf die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, beläuft sich für den Landkreis Börde auf 6.

 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf gemäß § 28 Satz 4 VwGO der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.

 

Besondere fachliche Voraussetzungen sind von den Bewerber/innen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter nicht zu erfüllen.

 

Die personenbezogenen Voraussetzungen gemäß § 20 VwGO werden von allen in der beigefügten Liste genannten Interessenten erfüllt. Ausschlussgründe nach den §§ 22 und 23 VwGO liegen bei keinem/keiner Bewerber/in vor. Die erforderlichen Erklärungen im Sinne des § 44a des Deutschen Richtergesetzes liegen vor.

Anlagen:

Anlagen:

1. Liste der Interessenten für das Ehrenamt des/r ehrenamtlichen Richterin/s

2. Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung und des Deutschen Richtergesetzes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Liste der Interessenten für Internet (54 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 - Vorlage ehrenamtliche Richter - Rechtsgrundlagen (55 KB)