Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 908/SBU/2013  

 
 
Betreff: Abstufung einer Teilstrecke der K 1150 in der Gemarkung Hohenwarsleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf 1.Betriebsleiterin
Miehe Betriebsleiterin
Mühlisch Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
06.02.2013 
39. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
20.02.2013 
61. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2013 
29. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (908/SBU/2013)
Anlagen:
908-SBU-2013 Lageplan K 1150

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt nachstehende Abstufung von einer Teilstrecke der Kreisstraße K 1150

 

Abstufung der Kreisstraße K 1150 in der Teilstrecke von der B 1 von Netzknoten 3835 021, Station km 0.000 bis Ende Netzknoten 3835 001, Station km 3.206 mit einer Länge von 3.206 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Hohe Börde entsprechend beigefügter Straßenübersicht mit Wirkung zum 01.04.2013.

 

Streckenbeschreibung (rote Kennzeichnung)

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Abstufung der Kreisstraße K 1150 in der Teilstrecke der B 1 – von Netzknoten 3835 021, Station km 0.000 bis L 47 Ende Netzknoten 3835 001, Station km 3.206 mit einer Länge von 3.206 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Hohe Börde

 

(Lageplan rote Kennzeichnung)

 

 

Der Kreisstraßenabschnitt weist nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße auf. Dieser wird gemeindliche Straße der Gemeinde Hohe Börde.

 

Der in das Gemeindegebiet führende Teilabschnitt der Kreisstraße K 1150 erhält durch den Wegfall der überörtlichen Bedeutung den Charakter einer innerörtlichen Straße und ist damit als Kreisstraße entbehrlich.

 

Auf der Grundlage des StrG LSA § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird aufgeführte Abstufungen vorgenommen. Da es sich hier um die Abstufung eines Kreisstraßenabschnittes handelt, bleibt der unentbehrliche Anschluss des Ortsteiles Hohenwarsleben durch die verbleibende Kreisstraße von Hohenwarsleben nach Hermsdorf erhalten.

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 908-SBU-2013 Lageplan K 1150 (79 KB)