Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss stellt den durch die WIBERA geprüften Abschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 fest und beschließt
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 2. die Verwendung des Jahresverlustes 3. die Entlastung der Betriebsleitung
1. Feststellung des Jahresabschlusses 31.12.2007
in EUR
1.1 Bilanzsumme 108.107.822,02
1.1.1 Aktivseite
A. Anlagenvermögen 100.919.642,01
B. Umlaufvermögen 7.186.697,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.482,53 1.1.2 Passivseite 31.12.2007
in EUR
A. Eigenkapital 6.205.586,15
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 94.925.228,51
C. Empfangene Ertragszuschüsse 717.361,59
D. Rückstellungen 574.771,94
E. Verbindlichkeiten 5.684.873,83
F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
1.2 Jahresverlust 49.879,18
1.2.1 Summe der Erträge 11.096.905,63
1.2.2 Summe der Aufwendungen 11.146.784,81
2. Verwendung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 49.879,18 EUR wird auf neue Rechnungen vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2007 entlastet.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf Grund des Beschlusses des Betriebsausschusses und der Bestätigung des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde vom 26. Juli 2012 erteilte die Betriebsleitung der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg, Hegelstraße 4, den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 131 Abs. 1 GO LSA, § 19 Abs. 3 EigBG und §§ 316 ff HGB zu prüfen.
Der EB SBU ist gemäß § 19 (1) EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist in sinngemäßer Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gemäß § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich auszulegen.
Die Prüfungshandlungen fanden mit Unterbrechung in den Monaten September und Oktober in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt und die Berichterstellung erfolgt in den Geschäftsräumen der WIBERA.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2007.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Sachanlagen, Forderungen, Rückstellungen und Umsatzerlöse einer Prüfung unterzogen.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundelegung des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2007 mit einem Jahresverlust in Höhe von 49.879,18 EUR ab. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfungen der WIBERA haben zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Laut Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Anlagen: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2007
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