Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (STARK II) für den verlängerten Förderzeitraum.
Sachdarstellung, Begründung:
Zur Verringerung der kommunalen Verschuldung hat das Land Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte (STARK II) über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) aufgelegt. Der Förderzeitraum wurde anfangs auf 2010 bis 2014 festgelegt und danach noch einmal um 2 Jahre bis 2016 verlängert.
Mit Beschluss des Kreistages vom 23.06.2010 (Beschluss-Nr. 468/20/2010) wurde über die Teilnahme des Landkreises Börde an dem Förderprogramm für 2010 bis 2014 entschieden.
Der Landkreis Börde kann im Rahmen des Förderprogramms maximal Darlehen in Höhe von 16.617.015 EUR umschulden. Im Zeitraum 2010 bis 2014 wurden bzw. werden 9 Kredite in Höhe von 14.946.929,29 EUR zur Umschuldung fällig. Durch die Verlängerung des Förderzeitraumes bis 2016 besteht die Möglichkeit den noch nicht ausgeschöpften Betrag in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2015 sind keine Kredite zur Umschuldung fällig. Im Jahr 2016 ist ein Kredit mit einem Umschuldungsbetrag von 1.000.000 EUR abzulösen. Es soll beantragt werden, für den Restbetrag die Umschuldung im Jahr 2017 zu nutzen.
Über die Teilnahme am Förderprogramm muss der Kreistag entscheiden, da für die Bewilligung der Fördermittel eine Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft als Anlage zum Darlehensvertrag geschlossen wird. Darin muss sich der Landkreis zur Einhaltung bestimmter Indikatoren für die Laufzeit der geförderten Darlehen verpflichten. Bei Nichteinhaltung der Indikatoren muss ein höherer Zinssatz gezahlt werden. Die festgelegten Indikatoren auf kameraler Basis konnten auch mit dem Jahresabschluss 2012 eingehalten werden. Durch die Umstellung auf die kommunale Doppik per 01.01.2013 müssen neue Indikatoren festgelegt werden, diese liegen bisher noch nicht vor.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||