Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 01.11.2012) beigefügte „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015“.
Sachdarstellung, Begründung:
1. Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 02.03.2011 die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 26. November 2009 (Erste Änderungssatzung)“ auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss Abfallentsorgung am 17.02.2011 beschlossenen „Rückwirkenden Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012“ beschlossen (Beschluss-Nr. 585/Abf/2011).
2. Der Kalkulationszeitraum der oben genannten Kalkulation endet am 31.12.2012.
3. Die neue Abfallgebühren- und Entgeltkalkulation wurde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 vorgenommen.
4. Laut vorläufigen Nachkalkulationen der Abfallgebühren- und Entgelte bis zum 31.12.2012 ergibt sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 788.000 €. Die Kostenüber- deckung muss in dem Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 ausgeglichen werden.
5. Darüber hinaus wird in der neuen Kalkulation ein Restbetrag aus der Erstattung der Kostenüberdeckung aus dem Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) auf der Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses (Beschluss-Nr: 835/Abf/2012) in Höhe von 215.595 € innerhalb des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen.
6. Im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation wurde auf der Grundlage von betriebsnotwen- digen Kosten und Erträgen ein jährlicher Gebührenbedarf in Höhe von 8.873.880 € errechnet.
7. Bei der Abfallgebühren- und Entgeltkalkulation wurden die Vorschriften des Kommunal abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) beachtet.
8. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation.
9. Die durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird Anlage und Bestandteil der Vorlage 873/Abf/2012 (Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze ab dem 01.01.2013), über die der Kreistag entscheidet.
Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.
Anlage: Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 (Entwurf, Stand 01.11.2012)
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