Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss bestimmt
Herrn/Frau …………… (Fraktion der CDU) als erste Stellvertreter/in
sowie
Herrn/Frau …………… (Fraktion der SPD) als zweite Stellvertreter/in
des Landrates im Vorsitz des Kreisausschusses.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit der Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde (Beschluss Nr. 752/BKT/2012, Kreistagssitzung am 22.02.2012) wurde § 8 der Hauptsatzung, einen Beigeordneten zu berufen, aufgehoben.
Die Stellvertretung des Landrates als Vorsitzender des Kreisausschusses ist somit neu zu bestimmen.
Gibt es keinen Beigeordneten, so bestimmt gemäß § 38 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) der Ausschuss aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Landrat im Vorsitz vertritt.
Es wird vorgeschlagen, einen ersten und einen zweiten Stellvertreter zu bestimmen.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses bezüglich des Verfahrens zur Besetzung von Funktionen (Beschluss Nr. 009/DIV/2007, Kreistag vom 12.07.2007), wird bei der Berechnung des Vorschlagsrechts das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren angewendet. Somit steht der CDU das erste Vorschlagsrecht und der SPD das zweite Vorschlagsrecht zu.
Anlagen:
- Gesetzesauszug: § 38 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt
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