Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 829/FB3/2012  

 
 
Betreff: Beihilfe an Bienenhalter des Landkreises Börde bei der Behandlung ihrer Bienenvölker gegen die Varroatose im Jahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Genz
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
05.09.2012 
57. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (829/FB3/2012)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreisausschuss beschließt einen Gesamtbetrag von max. 6000,00 Euro für die im Landkreis Börde wohnenden und registrierten Bienenhalter als Beihilfe für die Behandlung ihrer Bienenvölker gegen die Varroatose einmalig in 2012 bereitzustellen.

 

2.      Die Beihilfe ist gemäß der Vorgaben in Anlage 1 zu gewähren.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Seit den 1980er Jahren breitet sich die Varroatose, eine aus Ostasien neu eingeschleppte Bienenseuche, in Deutschland aus. Hervorgerufen wird diese durch die Varroamilbe, die sich auf die Bienen setzt und diese aussaugt. Dadurch tritt eine Schwächung der befallenen Bienen auf, was bei starkem Befall sogar zur Verendung führen kann.

Fachleute schätzen ein, dass es kaum Bienenhaltungen gibt, die nicht von der Varroatose betroffen sind.

 

Gemäß § 15 Bienenseuchen-Verordnung hat ein Besitzer bei dem ein Bienenstand von der Varroamilbe befallen ist, alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen die Varroatose zu behandeln.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kann, soweit es zum Schutz der Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihm bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen die Varroamilbe zu behandeln sind. Er kann dabei auch die Art der Behandlung bestimmen.

Bei der Behandlung gegen die Varroatose geht es darum, die Milbenlast soweit wie möglich zu reduzieren. Neben dem Einsatz wirksamer Mittel sind weitere imkerliche Maßnahmen erforderlich. Die Behandlung ist nicht nur einmalig, sondern muss jährlich fortgesetzt werden.

 

Nach Auskunft der Tierseuchenkasse ist für 2013 geplant, dass die Bienenhalter/innen gegenüber der Tierseuchenkasse meldepflichtig werden. Aus den zu erhebenden Beiträgen soll eventuell eine Beihilfe, in Form eines Beratungsdienstes, finanziert werden. Diese Überlegung basiert auf der Tatsache, dass es nicht nur auf den reinen Mitteleinsatz ankommt, sondern, dass die Behandlung auch fachgerecht und wirksam erfolgt.

 

Im Landkreis Börde sind gegenwärtig gemäß Bienenseuchen-Verordnung 122 Imker/innen mit 1190 gehaltenen Bienenvölkern registriert. Es ist davon auszugehen, dass es darüber hinaus weitere Bienenhalter/innen gibt.

Über die Ausbreitung der Varroatose im Landkreis, den Befallgrad und möglichen Einbußen können keine validen Aussagen getroffen werden.

Bei der Gewährung einer Beihilfe für die Bienenhalter/innen zur Behandlung der Varroatose handelt es sich um eine freiwillige Ausgabe. Bisher sind im Haushaltsplan 2012 keine Mittel dafür vorgesehen.

Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe, die der Zustimmung des Kreisausschusses bedarf.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt aus den Mehreinnahmen nach § 8 FAG aus der Haushaltsstelle 90000.04.130.  

Die Mittel werden der Haushaltsstelle 11100.63.200 des FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zugeordnet.

 

Anlage:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

 

Vorgaben für die Gewährung einer Beihilfe zur Behandlung der Varroatose in Bienenständen von im Landkreis Börde wohnenden und registrierten Bienenhaltern

 

Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt.

 

Antragsberechtigt sind die im Landkreis Börde wohnenden und bis zum 31.10.2012 regis-trierten Bienenhalter/innen.

 

Die Beihilfe wird für den Einsatz der Behandlungsmittel in 2012 bis zu einer Höhe der Kosten für die Behandlung von maximal 10 Bienenvölkern gewährt.

 

Der Antrag auf Beihilfe ist bis zum 31.10.2012 beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung schriftlich einzureichen.

 

Dem Antrag sind nachfolgende Angaben beizufügen:

 

a.      Name und Anschrift des Bienenhalters/der Bienenhalterin

 

b.      Kontoverbindung

 

c.      Gesamtanzahl der gehaltenen Bienenvölker und deren Standort

 

d.      Anzahl der von der Varroamilbe befallenen Bienenvölker

 

e.      Schweregrad des Befalls (hochgradig, mittelgradig, geringgradig)

 

f.        Angaben zum Behandlungsmittel und dem Behandlungsverfahren

 

g.      Kostennachweis der eingesetzten Behandlungsmittel

 

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht.