Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 13.07.2007 in der Fassung der 2. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 23.02.2012 ist der Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit nicht der Kreistag oder der Kreisausschuss zuständig sind.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.04.2012 – 30.06.2012 zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechender Deckungsquelle dargestellt.
Es handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde.
Anlagen: Übersicht Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im II. Quartal 2012
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