Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendkreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 16.05.2012) beigefügte „Geschäftsordnung für den Jugendkreistag des Landkreises Börde“.
Sachdarstellung, Begründung: Die Geschäftsordnung wird zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Jugendkreistages gegeben. Sie enthält Bestimmungen zur Zusammensetzung, zu den Pflichten, zum Aufbau und Geschäftsgang des Jugendkreistages. Des Weiteren enthält sie Regelungen zur inneren Organisation, zum Ladungs-, Beratungs- und Beschlussverfahren.
Die Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung für 4 Jahre in Kraft.
Der Beschluss über die Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendkreistages.
Anlagen:
- Entwurf der Geschäftsordnung des Jugendkreistages des Landkreises Börde
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