Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Jugendkreistages wählen
Frau / Herrn………..zur / zum Vorsitzenden des Jugendkreistages, Frau / Herrn………..zur / zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Frau / Herrn………..zur / zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
in der konstituierenden Sitzung des Jugendkreistages des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung: Der Vorstand gehört zu den zwingend vorgeschriebenen Organen eines Jugendkreistages. Der Vorstand und dessen Stellvertreter lenken und leiten die Geschäfte des Jugendkreistages und repräsentieren diesen nach außen. Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte heraus einen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter.
Der Vorstand wird gewählt. Wahlen werden geheim, mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Jugendkreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.
Die Person, die die zweit meisten Stimmen erhalten hat, ist erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r. Die Person, die die dritt meisten Stimmen erhalten hat, ist zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r. Sachdarstellung, Begründung:
Anlagen: § 5 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages des Landkreises Börde Anlagen:
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