Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 796/SBU/2012  

 
 
Betreff: Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße B 188 im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zur Kreisstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf 1.Betriebsleiterin
Miehe Betriebsleiterin
Mühlisch Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
22.05.2012 
36. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen  (796/SBU/2012)  
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
11.07.2012 
55. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.07.2012 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (796/SBU/2012)
Anlagen:
Übersichtskarte

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die nachstehende Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße

B 188 zur Kreisstraße

 

B 188 (alt) von Kreisstraße K 1124 des Landkreises Börde im Ortsteil Weddendorf, bei Netzknoten 3532 039 Station 0.0000 bis zum Knoten B 188 (alt) Kreisstraße K 1134 des Landkreises Börde im Ortsteil Niendorf, bei Netzknoten 3532 011, Station 0.000 mit einer Länge von 2600 m entsprechend beigefügter Straßenübersicht.

 

Streckenbeschreibung (rote Kennzeichnung)

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch den Neubau der Bundesstraße B 188 OU Oebisfelde 2. BA, verliert ein großer Teil des bisherigen Verlaufs der Bundesstraße B 188 die Bedeutung für den Bundesfernstraßenverkehr und ist gemäß § 2 Abs. 4 FStrG unverzüglich dem Träger der Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt.

 

Die in Rede stehende Teilstrecke ist eine öffentliche Straße im Sinne des StrG LSA. Sie dient zusammen mit den Kreisstraßen K 1124 und K 1134 überwiegend dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Landkreises Börde und erfüllt daher die Tatbestandsmerkmale des

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 StrG LSA, hat somit die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße und ist zur Kreisstraße des Landkreises Börde abzustufen.

 

Der Zeitpunkt der Umstufung wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und des Baues der Ortsumgehung bestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtskarte (20 KB)