Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: - entfällt - Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Landkreisordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) ist ausschließlich der Landrat für die Regelung der
inneren Organisation der Kreisverwaltung zuständig. Ziel der
Umstrukturierung ist es, eine zukunftsfähige Verwaltung zu schaffen, die den
sich ändernden Handlungsgrundlagen, mit Schwerpunkt Finanzausstattung und
demografischer Entwicklung, entsprechen kann. Damit soll eine
Verschlankung der Verwaltung mit einer Verwaltungsspitze bestehend aus drei
Personen, Landrat und zwei Fachbereichsleitern, vollzogen werden Die
Umstrukturierung ist der Beginn der Umsetzung von Ansätzen aus dem KGST - Gutachten.
Die inhaltliche Umsetzung verstärkt sich mit der Einführung der Doppik.
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