Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt auf
Grundlage Nr. 6.6.1 (d) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde eine Ausnahmeregelung
mit der Auflage zur Personalkostenförderung von Frau Stefanie Decker ab 01.
März 2012 bei der Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH
S.-A. im Rahmen der Förderung über die Jugendpauschale. Als Auflage wird festgelegt,
dass Frau Decker bis spätestens 31.12.2012 die Aufnahme einer
sozialpädagogischen Qualifikation nachzuweisen hat. Bei Nichterfüllung der
Auflage wird die Förderung von Frau Decker automatisch beendet. Sachdarstellung, Begründung: Gegenwärtig sind 6 von 37 durch den Landkreis geförderten
Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit nicht besetzt. Grund hierfür
ist hauptsächlich das Fehlen von qualifiziertem Fachpersonal. Dieses trifft auch für die zum 01.01.2012 neu geschaffene
Fachkräftestelle in der Gemeinde Hötensleben zu. Entsprechend einer Empfehlung
der Regionalkonferenz der Planungsregion III hat der Jugendhilfeausschuss mit Beschluss Nr.
691/51/2011 vom 19.09.2011 der Bezuschussung der Personalausgaben dieser Stelle
in Verbindung mit einer sozialpädagogischen Betreuung von vier Gemeinden im
westlichen Teil der Verbandsgemeinde Obere Aller zugestimmt und eine finanzielle
Zuwendungshöhe von 21.000,00 € beschlossen. Im Weiteren hat der Landkreis Börde die in Hötensleben neu geschaffenen
Kinder- und Jugendeinrichtung unter Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalts mit
3.000,00 € bei Einrichtung und Ausstattung unterstützt. Leider konnte die Volkssolidarität Kinder-,
Jugend- und Familienwerk gGmbH Sachsen-Anhalt, als Träger dieser Einrichtung, trotz zahlreicher Bemühungen, bis heute keinen
entsprechend qualifizierten Bewerber finden, welcher die Qualifikationsanforderungen
gem. Nr. 5.2 der „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachkräften in der
Jugendarbeit“ (Erl. des MS vom 01.12.2010 – 44.2-51770) erfüllt. Mit Datum vom 22.11.2011 bewarb sich Frau Stefanie Decker (geb. am
03.10.1981) für die Stelle der Sozialarbeiterin. In diesem Zusammenhang teilte
sie mit, dass sie ein Berufsbegleitendes Studium mit dem Schwerpunkt „Soziale
Arbeit“ bzw. eine Weiterbildung zur „staatlich anerkannten
Erzieherin“ aufnehmen will. Frau Decker verfügt über umfangreiche Kenntnisse wie Organisation,
Projektarbeit, Profiling, Vermittlung, gesetzliche Vertretung und
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, welche sie sich als Projektmitarbeiterin,
zuletzt bei der Handwerkskammer, angeeignet hat. Zu dem verfügt sie über detaillierte Kenntnisse ihres möglichen Arbeitsumfeldes,
da sie in Wackersleben, einem Ortteil der Gemeinde Hötensleben, wohnt. Zur Gewährleistung einer zukünftigen sozialpädagogischen Betreuung der
Gemeinden Hötensleben, Völpke, Sommersdorf und Harbke innerhalb der VerbGem.
Obere Aller wird vorgeschlagen, Frau Decker eine Ausnahmegenehmigung zur
Personalausgabenförderung über die Jugendpauschale gemäß Nr. 6.6.1 (d) der o.g.
Förderrichtlinie Jugendarbeit mit der Auflage zur Aufnahme eines sozialpädagogischen
Qualifizierung bis spätestens 31.12.2012 zu erteilen. |
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