Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 762/51/2012  

 
 
Betreff: Beschluss über die Ausnahmeregelung mit Auflage zur Personalkostenbezuschussung der zu besetzenden Fachkräftestelle im Jugendclub Hötensleben beim Träger Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH Sachsen-Anhalt ab 01. März 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft Dezernent III
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
27.02.2012 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt auf Grundlage Nr. 6.6.1 (d) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde eine Ausnahmeregelung mit der Auflage zur Personalkostenförderung von Frau Stefanie Decker ab 01. März 2012 bei der Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH S.-A. im Rahmen der Förderung über die Jugendpauschale. Als Auflage wird festgelegt, dass Frau Decker bis spätestens 31.12.2012 die Aufnahme einer sozialpädagogischen Qualifikation nachzuweisen hat. Bei Nichterfüllung der Auflage wird die Förderung von Frau Decker automatisch beendet.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gegenwärtig sind 6 von 37 durch den Landkreis geförderten Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit nicht besetzt. Grund hierfür ist hauptsächlich das Fehlen von qualifiziertem Fachpersonal.

Dieses trifft auch für die zum 01.01.2012 neu geschaffene Fachkräftestelle in der Gemeinde Hötensleben zu. Entsprechend einer Empfehlung der Regionalkonferenz der Planungsregion III hat der Jugendhilfeausschuss mit Beschluss Nr. 691/51/2011 vom 19.09.2011 der Bezuschussung der Personalausgaben dieser Stelle in Verbindung mit einer sozialpädagogischen Betreuung von vier Gemeinden im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Obere Aller zugestimmt und eine finanzielle Zuwendungshöhe von 21.000,00 € beschlossen.

 

Im Weiteren hat der Landkreis Börde die in Hötensleben neu geschaffenen Kinder- und Jugendeinrichtung unter Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalts mit 3.000,00 € bei Einrichtung und Ausstattung unterstützt.

 

Leider konnte die Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH Sachsen-Anhalt, als Träger dieser Einrichtung, trotz zahlreicher Bemühungen, bis heute keinen entsprechend qualifizierten Bewerber finden, welcher die Qualifikationsanforderungen  gem. Nr. 5.2 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit“ (Erl. des MS vom 01.12.2010 – 44.2-51770) erfüllt.

 

Mit Datum vom 22.11.2011 bewarb sich Frau Stefanie Decker (geb. am 03.10.1981) für die Stelle der Sozialarbeiterin. In diesem Zusammenhang teilte sie mit, dass sie ein Berufsbegleitendes Studium mit dem Schwerpunkt „Soziale Arbeit“ bzw. eine Weiterbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ aufnehmen will.

 

Frau Decker verfügt über umfangreiche Kenntnisse wie Organisation, Projektarbeit, Profiling, Vermittlung, gesetzliche Vertretung und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, welche sie sich als Projektmitarbeiterin, zuletzt bei der Handwerkskammer, angeeignet hat.

Zu dem verfügt sie über detaillierte Kenntnisse ihres möglichen Arbeitsumfeldes, da sie in Wackersleben, einem Ortteil der Gemeinde Hötensleben, wohnt.

 

Zur Gewährleistung einer zukünftigen sozialpädagogischen Betreuung der Gemeinden Hötensleben, Völpke, Sommersdorf und Harbke innerhalb der VerbGem. Obere Aller wird vorgeschlagen, Frau Decker eine Ausnahmegenehmigung zur Personalausgabenförderung über die Jugendpauschale gemäß Nr. 6.6.1 (d) der o.g. Förderrichtlinie Jugendarbeit mit der Auflage zur Aufnahme eines sozialpädagogischen Qualifizierung bis spätestens 31.12.2012 zu erteilen.