Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 760/51/2012  

 
 
Betreff: Vergabe von 16.300,00 EUR aus der Jugendpauschale 2012 für die Durchführung des Sommer-, Aus- und Fortbildungslagers der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Feuerwehrverbände des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft Dezernent III
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
27.02.2012 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Anlagen:
Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Kinder- und Jugendarbeit
Maßnahmebeschreibung des Sommer-, Aus- und Fortbildungslagers 2012

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorlage der Verwaltung über die Vergabe von 16.300,00 EUR aus der Jugendpauschale 2012 für die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/ -freizeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Referentenkosten im Rahmen des Sommer-, Aus- und Fortbildungslagers der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Feuerwehrverbände des Landkreises Börde vom 22.08.2012 bis 26.08.2012 und vom 29.08.2012 bis 02.09.2012 in Güntersberge (Harz).

 

Eine weitere Bezuschussung einzelner Jugendwehren des Landkreises Börde aus der Jugendpauschale 2012 und 2013 wird ausgeschlossen.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Eingangsdatum vom 08. Februar 2012 beantragte der Kreisfeuerwehrverband „Ohrekreis“ e. V.  und der Feuerwehrverband Börde e. V. die Bezuschussung einer Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung/ -freizeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Referentenkosten im Rahmen des Sommer-, Aus- und Fortbildungslagers der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Feuerwehrverbände des Landkreises Börde vom 22.08.2012 bis 26.08.2012 und vom 29.08.2012 bis 02.09.2012 in Güntersberge (Harz). Das Projekt soll in 2 Durchgängen stattfinden. Dies ist notwendig auf Grund der hohen Anzahl der Teilnehmer im Verhältnis der Kapazitäten des Objektes, der Organisation und qualitativen Umsetzung des Projektes.

 

Ziel der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist es hierbei, den Kindern und Jugendlichen der Feuerwehren, aber auch anderen Interessenten an je zwei geförderten Tagen Erholungs- und Freizeitmaßnahmen sowie an einem Tag Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes anzubieten (pro Durchgang).

 

Diese Maßnahme wird im Abstand von zwei Jahren durchgeführt, zuletzt im Jahr 2010.

 

Die geplanten Teilnehmerzahlen liegen im Jahr 2012 pro Durchlauf bei 550 Teilnehmern. Da es zwei Durchgänge geben wird, beläuft sich die Gesamtteilnehmerzahl auf 1.100.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß des eingereichten Kostenplanes auf 116.232,00 EUR.

 

Die Finanzierung setzt sich aus Eigenmitteln in Höhe von 77.300,00 EUR, der beantragten Bezuschussung durch den Landkreis Börde in Höhe von 16.300,00 EUR aus der Jugendpauschale, Spenden durch Betriebe und Unternehmen des Landkreises Börde in Höhe von 10.632,00 EUR sowie einer Bezuschussung in Höhe von 12.000,00 EUR durch das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt zusammen.

 

Bei einem Fördervolumen von über 2.500,00 EUR ist gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde vom 17.12.2007 der Jugendhilfeausschuss zuständig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bezuschussung für beide Durchgänge insgesamt errechnet sich wie folgt:

 

gemäß 6.5     Kinder- und Jugenderholung/ -freizeit:

gemäß 6.5.3. Förderhöhe bis zu 2,00 EUR je Tag und Teilnehmer

 

2,00 EUR x 4 Tage x 550 Teilnehmer = 4.400,00 EUR

 

gemäß 6.2.    erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

gemäß 6.2.3. Förderhöhe bis zu 10,00 EUR je Tag und Teilnehmer

 

10,00 EUR x 2 Tage x 550 Teilnehmer = 11.000,00 EUR

 

gemäß Punkt 6.1.3. c) Referentenkosten

 

12 Referenten x 5 Stunden x 15,00 EUR = 900,00 EUR

 

Mögliche Bezuschussung insgesamt für beide Durchgänge = 16.300,00 EUR

 

Die seitens der Verwaltung errechnete, mögliche Förderung beträgt 16.300,00 EUR.

 

Über die Förderung ist somit gemäß Ziffer 7.2. Satz 2 der o. g. Förderrichtlinie durch den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden.

 

 

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage tatsächlicher Teilnehmerzahlen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Kinder- und Jugendarbeit des Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V. und des Feuerwehrverbandes Börde e.V. vom 10.02.2012

-          Vorläufige Maßnahmebeschreibung des Projektes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Kinder- und Jugendarbeit (1411 KB)    
Anlage 2 2 Maßnahmebeschreibung des Sommer-, Aus- und Fortbildungslagers 2012 (94 KB)