Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 750/Abf/2012  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Übertragung der Deponiegrundstücke der Deponie Vahldorf auf den Landkreis Börde, Eigenbetrieb "Abfallentsorgung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
01.03.2012 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
14.03.2012 
51. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.05.2012 
25. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (750/Abf/2012)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der unentgeltlichen Übertragung der Flurstücke 74/5, 168/55, 919/0 und 920/0 der Flur 2, Gemarkung Vahldorf an den Landkreis Börde, Eigenbetrieb Abfallentsorgung, zu.

Der Kreistag beauftragt die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Abfallentsorgungalle notwendigen Schritte zur unentgeltlichen Übertragung der Grundstücke zu unternehmen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Rekultivierung der Deponie Vahldorf im Landkreis Ohrekreis“ zwischen dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und dem Altkreis Ohrekreis, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ vom 04.05./23.05.06 sowie der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Refinanzierung von Deponiesanierungsmaßnahmen für die Deponie Vahldorf“ zwischen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Altkreis Ohrekreis, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ vom 24.05./29.05.06 ist der Landkreis - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung - beauftragt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen notwendigen Maßnahmen der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vahldorf durchzuführen.

 

Die Baumaßnahmen zur Rekultivierung der Deponie Vahldorf erfolgten in den Jahren 2006 bis 2008.

 

Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 05.01.2012 wurde die endgültige Stilllegung der Deponie Vahldorf festgestellt. Die Deponie befindet sich ab diesem Zeitpunkt in der Nachsorgephase.

 

Aus ökologischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen hinsichtlich der Nachnutzung von Deponien sowie auf Grund mehrerer Anfragen an den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ zur Nutzung der Deponieflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PVA), wurde die Verpachtung der Deponiefläche der Deponie Vahldorf, sowie weiterer drei Deponien des Landkreises, für die Errichtung einer PVA im September 2011 ausgeschrieben.

 

Mit Beschluss des Betriebsausschusses Abfallentsorgung (Beschluss-Nr. 703/Abf/2011) hat der Betriebsausschuss zugestimmt, die Fa. WALTER konzept, Ellwangen, mit der Solarnutzung auf den Deponien Bösdorf, Haldensleben, Loitsche und Vahldorf zu beauftragen. Die Beauftragung soll unter der Voraussetzung der vorherigen abschließenden Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Obere Abfallbehörde zur Gesamtmaßnahme sowie der Klärung der Grundstücksfragen zur Deponie Vahldorf erfolgen.

 

Zur Deponie Vahldorf gehören folgende Grundstücke aus der Gemarkung Vahldorf, Flur 2 (siehe Anlage 1):

 

?         Flurstück 65/2; 65/3; 67/13 Eigentum der Magdeburger Getreide GmbH

?         Flurstück 959/0; 962/0; 965/0; 911/0; 916/0 Eigentum der Gemeinde Niedere Börde

?         Flurstück 74/5; 168/55; 919/0; 920/0 Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt

 

Von der Errichtung der Photovoltaik-Anlage sind im Wesentlichen die  Flurstücke 74/5, 168/55 und  919/0 betroffen (siehe Anlage 2).

 

Hinsichtlich der Verfügung über die landeseigenen Flurstücke 74/5, 168/55, 919/0 und 920/0 der Flur 2, Gemarkung Vahldorf für die Nutzung von Teilflächen der Deponie für die Errichtung einer PVA wurde durch den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt kontaktiert, welches unser Anliegen an das Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt (LIMSA) weiterleitete.

 

Das LIMSA bestätigte  mit Schreiben vom 13.02.2012, dass das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das LIMSA, schnellstmöglich eine unentgeltliche Übertragung der Flurstücke 74/5, 168/55, 919/0 und 920/0 der Flur 2, Gemarkung Vahldorf, an den Landkreis Börde gemäß § 15 Abs. 1 HG 2012/2013 des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt.

 

 

 

 

 

Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zu der unentgeltlichen Übertragung der

Flurstücke 74/5, 168/55, 919/0 und 920/0 der Flur 2, Gemarkung Vahldorf an den Landkreis Börde unter nachfolgender Begründung:

 

-          Auf Grund der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Rekultivierung der Deponie Vahldorf im Landkreis Ohrekreis“ vom 04.05./23.05.06 ist der Landkreis Börde zur Nachsorge für mindestens 30 Jahre verpflichtet.

 

-          Die Einnahme aus dem Pachtvertrag mit der Fa. WALTER konzept für die Laufzeit von 20 Jahren wird ca. 450.000 € betragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:              Grundstücke der Deponie Vahldorf

 

Anlage 2:              Errichtung der Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Vahldorf