Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 740/51/2011  

 
 
Betreff: Antrag auf überplanmäßige Ausgaben des Jugendamtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft Dezernent III
Kluge Dezernent I
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
30.11.2011 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2011 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (740/51/2011)
Anlagen:
Anlage_740-51-2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 700.000,00 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus den Haushaltsstellen

 

-          48100-24320 (Einnahmen Unterhaltsvorschuss) mit 187.009,00 €  und

-          48200-19100 (Mehreinnahmen aus Kosten der Unterkunft; höhere prozentuale

Beteiligung des Bundes) mit 512.991,00 €.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Die Mehrausgaben begründen sich vor allem in nachfolgenden Untergruppen:

 

-          45340-77000 gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind

-          45570-77000 Heimerziehung/stationäre Unterbringung

-          45610-77000 Betreuungs- und Unterkunftskosten für junge Volljährige

-          46400-67800 Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten

 

Der Schutz des Kindeswohls ist eine Pflichtaufgabe, der sich der Landkreis nicht entziehen kann. Das Sozialgesetzbuch schreibt Art und Umfang der Hilfen vor. Den Anspruch darauf hat das gefährdete Kind. Die Planansätze der ersten drei Untergruppen wurden ausgehend der Erfahrungswerte der vorangegangenen Jahre gebildet. Wie viele Hilfefälle dann allerdings im Planjahr gegenüber der Hochrechnung zu bearbeiten sind, ergibt sich erst im laufenden Haushaltsjahr.

 

Neben einer Erhöhung der jeweiligen Fallzahlen in diesen Untergruppen begründet sich der Anstieg der Ausgaben vor allem in den Pflegesatzerhöhungen der Einrichtungen und in der Steigerung der Pflegetage. Konkret heißt dies, dass sich die Verweildauer für junge Mütter/Väter und Kinder in gemeinsamen Wohnformen aufgrund der vorgefundenen häuslichen sozialen Situation wesentlich erhöht hat.

Auch bei der Hilfe für junge Volljährige ist ein erhöhter Betreuungsaufwand zu verzeichnen, um sie im Ergebnis dauerhaft in die Gesellschaft und den Arbeitsprozess integrieren zu können.

 

Ähnlich sieht die Problematik in der Vorplanung des Finanzbedarfs für die Übernahme von Beiträgen für die Kindertagesstätten aus. Der Landkreis Börde hat zwar in der derzeitigen Bilanz der Arbeitslosenstatistik im Land Sachsen-Anhalt die geringste Arbeitslosenquote, wobei dieser Sachverhalt sich nach wie vor nicht positiv auf einen Rückgang der Antragstellungen auswirkt. Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsegment ziehen nach wie vor einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen nach sich. Der erwartete Rückgang von Anträgen auf Grund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist bisher nicht wie erwartet eingetroffen.

 

Darüber hinaus begründet sich die Differenz zum Planansatz 2011 in nachfolgenden Punkten:

  1. Festzustellen ist eine vermehrte und frühere Aufnahme von Kindern im Krippenbereich. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine längere Unterstützung antragsberechtigter Familien.
  2. Eine erhöhte Anzahl von Satzungsänderungen der Leistungsverpflichteten Kommunen oder der Freien Träger, die eine Beitrags-/Gebührenerhöhung beinhalten. Diese Erhöhung wirkt direkt auf die Kreismittel, da mit der Antragstellung durch die Eltern diese Beitragserhöhung an den Kreishaushalt weitergereicht wird.
  3. Änderungen in den Durchführungsbestimmungen zur Übernahme der Beiträge.

- Der Kinderzuschlag ist nicht mehr als Einkommen anzurechnen, woraus zwangs-

  läufig mehr Übernahmen entstehen.

- Auswirkungen in der Berechnung beim Einsatz des übersteigenden Einkommens.

  Bis 2010 wurde dies zu 100 % angesetzt. Ab 2011 trifft folgende Regelung zu:

    

            2     Personenhaushalt 90 %

            3-4  Personenhaushalt 75 %

            5     Personenhaushalt 60 %

 

 

 

Anlage:

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_740-51-2011 (9 KB)