Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2011 in
Höhe von 700.000,00 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus den
Haushaltsstellen -
48100-24320 (Einnahmen Unterhaltsvorschuss) mit
187.009,00 € und -
48200-19100 (Mehreinnahmen aus Kosten der
Unterkunft; höhere prozentuale Beteiligung des Bundes) mit 512.991,00 €. Sachdarstellung, Begründung: Die Mehrausgaben
begründen sich vor allem in nachfolgenden Untergruppen: -
45340-77000
gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind -
45570-77000
Heimerziehung/stationäre Unterbringung -
45610-77000
Betreuungs- und Unterkunftskosten für junge Volljährige -
46400-67800
Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten Der Schutz des
Kindeswohls ist eine Pflichtaufgabe, der sich der Landkreis nicht entziehen
kann. Das Sozialgesetzbuch schreibt Art und Umfang der Hilfen vor. Den Anspruch
darauf hat das gefährdete Kind. Die Planansätze der ersten drei Untergruppen
wurden ausgehend der Erfahrungswerte der vorangegangenen Jahre gebildet. Wie viele
Hilfefälle dann allerdings im Planjahr gegenüber der Hochrechnung zu bearbeiten
sind, ergibt sich erst im laufenden Haushaltsjahr. Neben einer
Erhöhung der jeweiligen Fallzahlen in diesen Untergruppen begründet sich der
Anstieg der Ausgaben vor allem in den Pflegesatzerhöhungen der Einrichtungen
und in der Steigerung der Pflegetage. Konkret heißt dies, dass sich die
Verweildauer für junge Mütter/Väter und Kinder in gemeinsamen Wohnformen
aufgrund der vorgefundenen häuslichen sozialen Situation wesentlich erhöht hat. Auch bei der
Hilfe für junge Volljährige ist ein erhöhter Betreuungsaufwand zu verzeichnen,
um sie im Ergebnis dauerhaft in die Gesellschaft und den Arbeitsprozess
integrieren zu können. Ähnlich sieht die
Problematik in der Vorplanung des Finanzbedarfs für die Übernahme von Beiträgen
für die Kindertagesstätten aus. Der Landkreis Börde hat zwar in der derzeitigen
Bilanz der Arbeitslosenstatistik im Land Sachsen-Anhalt die geringste
Arbeitslosenquote, wobei dieser Sachverhalt sich nach wie vor nicht positiv auf
einen Rückgang der Antragstellungen auswirkt. Beschäftigungsverhältnisse im
Niedriglohnsegment ziehen nach wie vor einen Rechtsanspruch auf diese
Leistungen nach sich. Der erwartete Rückgang von Anträgen auf Grund einer
positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist bisher nicht wie erwartet eingetroffen. Darüber hinaus
begründet sich die Differenz zum Planansatz 2011 in nachfolgenden Punkten:
- Der
Kinderzuschlag ist nicht mehr als Einkommen anzurechnen, woraus zwangs- läufig mehr Übernahmen entstehen. -
Auswirkungen in der Berechnung beim Einsatz des übersteigenden Einkommens. Bis 2010 wurde dies zu 100 % angesetzt. Ab
2011 trifft folgende Regelung zu: 2
Personenhaushalt 90 % 3-4
Personenhaushalt 75 % 5
Personenhaushalt 60 % Anlage:
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