Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1. Im Landkreis Börde wird eine
Kreisseniorenvertretung bzw. ein Kreisseniorenbeirat gebildet (Grundsatzbeschluss). 2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein
Konzept zur Bildung des Kreisseniorenbeirates mit folgenden wesentlichen
Inhalten zu erarbeiten: - Rechts- und Organisationsform /
organisatorische Regelungen (Satzung, Geschäftsordnung, Selbstorganisation,
Rechtsstellung, Beteiligung der Kreisverwaltung u.ä.) - Ziele,
Aufgaben, - Initiativ-,
Anhörungs-, Vorschlags-, Beteiligungs-, Mitwirkungsrechte, - Anzahl
der Mitglieder, Rechtsstellung der Mitglieder, - Vorsitz,
Leitungsgremium (Vorstand, Sprecherrat o.ä.), - Geschäftsgang, Verhandlungsverfahren, - Geschäftsführung, Außenvertretung, - Zusammensetzung / Vorschlagsrechte
(Kreistag, Gemeinden, Organisationen der Seniorenarbeit, Kirchen,
Religionsgemeinschaften, Parteien, Verbände, Vereine o.ä.), - Auswahl-
/ Bestellungs- / Berufungsverfahren, Dauer der Bestellung / Berufung. 3. Das Konzept ist dem Kultur- und
Sozialausschuss zur Vorberatung sowie dem Kreisausschuss zur Vorberatung und
Entscheidung über die Weiterleitung an den Kreistag zur abschließenden Beratung
und Beschlussfassung in seiner folgenden Sitzung vorzulegen. Sachdarstellung, Begründung: 1. Nach
§ 64a LKO LSA kann der Landkreis Beiräte berufen. Der Landkreis Börde ist der
letzte Landkreis ohne Seniorenbeirat. 2. In
den Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten Kreisseniorenvertretungen
oder Kreisseniorenbeiräte nach unterschiedlichen Zielstellungen und
Schwerpunkten. Die Organisation von Seniorenmessen, die Herausgabe von
Seniorenführern, die Beratung älterer Bürger, die Erteilung von
Qualitätszertifikaten für Einrichtungen des Handels, der Verwaltung oder der
Kultur, die Anleitung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden sind einige
Schwerpunktaufgaben. 3. Im
Kreisseniorenbeirat sollten alle Einheits- und Verbandsgemeinden, die kreisweit
tätigen Wohlfahrtsverbände, die Seniorenorganisationen der Parteien und die
Kirchen vertreten sein. 4. Der
Seniorenbeirat erarbeitet sich eine Geschäftsordnung, wählt einen Vorstand, entsendet
einen Vertreter in die Landesseniorenvertretung und legt selbständig Ziele
fest. 5. Da
die Mitgliedschaft nicht an eine Wahl gebunden ist und auf Freiwilligkeit
beruht, da aus Alters- und Gesundheitsgründen eine Teilnahme nicht mehr möglich
ist und da zeitweise Projektarbeit geleistet wird, ist es erforderlich neue
Mitglieder aufzunehmen. Der Landrat nimmt dann die Berufung vor. In der Beratung des Kreisausschusses am 30.11.2011 zur Vorlage Nr.
734/III/2011 hat sich ergeben, dass noch Informations- und Beratungsbedarf zur
Arbeit, zum Inhalt, zur Besetzung und zu Besetzungsrechten sowie zu den Aufgaben
des Beirates besteht. Es ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses empfohlen
worden. Die Kreisverwaltung hat die geäußerten Fragen und Anregungen zum Anlass
genommen, dem Kreistag den o.a. geänderten Beschlussvorschlag zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. |
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