Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 734/III/2011  

 
 
Betreff: Bildung des Kreisseniorenbeirates Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hoeft Dezernent III
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
30.11.2011 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2011 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (734/III/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.   Im Landkreis Börde wird eine Kreisseniorenvertretung bzw. ein Kreisseniorenbeirat gebildet (Grundsatzbeschluss).

 

2.   Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Bildung des Kreisseniorenbeirates mit folgenden wesentlichen Inhalten zu erarbeiten:

 

-    Rechts- und Organisationsform / organisatorische Regelungen (Satzung, Geschäftsordnung, Selbstorganisation, Rechtsstellung, Beteiligung der Kreisverwaltung u.ä.)

-     Ziele, Aufgaben,

-     Initiativ-, Anhörungs-, Vorschlags-, Beteiligungs-, Mitwirkungsrechte,

-     Anzahl der Mitglieder, Rechtsstellung der Mitglieder,

-     Vorsitz, Leitungsgremium (Vorstand, Sprecherrat o.ä.),

-    Geschäftsgang, Verhandlungsverfahren,

-    Geschäftsführung, Außenvertretung,

-    Zusammensetzung / Vorschlagsrechte (Kreistag, Gemeinden, Organisationen der Seniorenarbeit, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Parteien, Verbände, Vereine o.ä.),

-     Auswahl- / Bestellungs- / Berufungsverfahren, Dauer der Bestellung / Berufung.

 

3.   Das Konzept ist dem Kultur- und Sozialausschuss zur Vorberatung sowie dem Kreisausschuss zur Vorberatung und Entscheidung über die Weiterleitung an den Kreistag zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in seiner folgenden Sitzung vorzulegen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.    Nach § 64a LKO LSA kann der Landkreis Beiräte berufen. Der Landkreis Börde ist der letzte Landkreis ohne Seniorenbeirat.

 

2.    In den Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten Kreisseniorenvertretungen oder Kreisseniorenbeiräte nach unterschiedlichen Zielstellungen und Schwerpunkten. Die Organisation von Seniorenmessen, die Herausgabe von Seniorenführern, die Beratung älterer Bürger, die Erteilung von Qualitätszertifikaten für Einrichtungen des Handels, der Verwaltung oder der Kultur, die Anleitung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden sind einige Schwerpunktaufgaben.

 

3.    Im Kreisseniorenbeirat sollten alle Einheits- und Verbandsgemeinden, die kreisweit tätigen Wohlfahrtsverbände, die Seniorenorganisationen der Parteien und die Kirchen vertreten sein.

 

4.    Der Seniorenbeirat erarbeitet sich eine Geschäftsordnung, wählt einen Vorstand, entsendet einen Vertreter in die Landesseniorenvertretung und legt selbständig Ziele fest.

 

5.    Da die Mitgliedschaft nicht an eine Wahl gebunden ist und auf Freiwilligkeit beruht, da aus Alters- und Gesundheitsgründen eine Teilnahme nicht mehr möglich ist und da zeitweise Projektarbeit geleistet wird, ist es erforderlich neue Mitglieder aufzunehmen. Der Landrat nimmt dann die Berufung vor.

 

In der Beratung des Kreisausschusses am 30.11.2011 zur Vorlage Nr. 734/III/2011 hat sich ergeben, dass noch Informations- und Beratungsbedarf zur Arbeit, zum Inhalt, zur Besetzung und zu Besetzungsrechten sowie zu den Aufgaben des Beirates besteht. Es ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses empfohlen worden. Die Kreisverwaltung hat die geäußerten Fragen und Anregungen zum Anlass genommen, dem Kreistag den o.a. geänderten Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.