Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 732/BKT/2011  

 
 
Betreff: Antrag auf überplanmäßige Ausgaben in der Haushaltsstelle 05240-67200 Wahlkostenerstattung an die Gemeinden des Landkreises Börde zur Landratswahl 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge Kreiswahlleiter
Federführend:Kreiswahlleiter/in Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
30.11.2011 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (732/BKT/2011)
Anlagen:
732_BKT_2011 Wahlkosten_Endabrechnung_Zusammenstellung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in der Haushaltsstelle

05240-67200 „Erstattung von Ausgaben an Gemeinden“ in Höhe von 19.239,49 Euro zu.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Gem. § 54 KWG LSA erstattet der Landkreis den Gemeinden die durch die Kreiswahl veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten. Ein Teil der Ausgaben kann unabhängig von der Zahl der Wahlberechtigten durch einen Grundbetrag abgegolten werden.

Die Planung dieser Wahlkosten im April 2011 erfolgte nach Ermittlung eines Durchschnittwertes auf Grundlage der Kosten zur Landtagswahl von 3 Gemeinden im Landkreis Börde.

Hierbei wurde ein Festbetrag in Höhe von 0,72 € / Wahlberechtigten ermittelt.

 

Nach Vorlage der Wahlkostenabrechnung in denen die Portokosten für Wahlbenachrichtigungskarten,  Portokosten für Briefwahlunterlagen, Erfrischungsgelder für die Wahlvorstände und sonstige Kosten (Druck Wahlbenachrichtigungskarten, Wegstreckenentschädigung für Wahlvorstände, Telefonkosten, Papierkosten für Vordrucke usw.) aufgeführt sind musste festgestellt werden, dass die Erstattung der Kosten i. H. v. 0,72 € / Wahlberechtigten die Kosten der Gemeinden nicht decken würden.

 

Um auch eine Gleichbehandlung unter den Gemeinden herbeizuführen sollen die Kosten, angelehnt an das Landeswahlgesetz, Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz erstattet werden. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen, die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden im Wege der Einzelabrechnung ersetzt und die übrigen Kosten werden maximal durch einen festen Betrag in Höhe von 0,37 Euro je Wahlberechtigten (Landeswahlgesetz) erstattet. Sind die angemeldeten Kosten jedoch geringer, so werden nur die beantragten Kosten erstattet.

 

Dies bedeutet, dass der Landkreis Börde den Gemeinden insgesamt

 

131.639,49 €

 

erstattet.

Dies übersteigt den Planansatz vom 112.400,00 € um 19.239,49€.

 

Die Mittel zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe werden aus der Haushaltsstelle 91000.20500 – „Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen zur Verfügung gestellt.

 

Anlagen:

Anlagen:

- Aufstellung der Wahlkostenabrechnung der Gemeinden des Landkreises Börde zur Landratswahl 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 732_BKT_2011 Wahlkosten_Endabrechnung_Zusammenstellung (58 KB)