Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 730/20/2011  

 
 
Betreff: Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
30.11.2011 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2011 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (730/20/2011)
Anlagen:
Rechenschaftsbericht 2010
6.71_Begründungen_HH-Abweichungen_2010
Schlussbericht JR 2010 LK Börde
Stellungnahme zum Schlussbericht 2010

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2010 des Landkreises Börde und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes 2010. 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Jahr 2010 wurde auf der Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die Jahresrechnung 2010 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde geprüft.

 

Der Vorlage werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2010 mit der Anlage, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht  beigefügt.

 

Gemäß § 170 Abs. 2 GO LSA muss die Jahresrechnung den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Auf Grund des erheblichen Umfanges besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Jahresrechnung zur Einsichtnahme ausliegt und darauf hingewiesen wird.

 

Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der Zeit vom 18.11.2011 bis 07.12.2011 aus.

 

Die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Landrates sind für die nächste Kreistagssitzung am 07.12.2011 vorgesehen.

 

Die Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten.

 

Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe des Jahres dem Landrat vorgelegt.

 

Entsprechend der Zuständigkeit wurden 8 Teilberichte in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen.  

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2010 mit Anlage

2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
    des Landkreises Börde

3. Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
    Jahresrechnung 2010 des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Rechenschaftsbericht 2010 (41 KB)    
Anlage 3 2 6.71_Begründungen_HH-Abweichungen_2010 (54 KB)    
Anlage 1 3 Schlussbericht JR 2010 LK Börde (192 KB)    
Anlage 4 4 Stellungnahme zum Schlussbericht 2010 (9 KB)