Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Der Rettungsdienst hat gemäß § 2 Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes dauerhaft sicher zu stellen. Die Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit der Luftrettung. Soweit erforderlich ist eine Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Wasserrettung und der Bergrettung sowie den Feuerwehren zu gewährleisten.
Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und nimmt diese Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises wahr.
Der Rettungsdienstbereichsplan enthält die Grundzüge für die Struktur des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Landkreis Börde. Der Rettungsdienstbereichsplan ist auf die Anforderungen der Versorgungsplanung gemäß § 7 RettDG LSA und den Erfordernissen eines effektiven und wirtschaftlichen Rettungsdienstes ausgerichtet.
Im Rettungsdienstbereichsplan sind insbesondere festzulegen:
1. die Versorgungsziele im Sinne von § 7 RettDG LSA einschließlich der Standorte, Einsatzbereiche und Bereitschaftszeiten der Fahrzeuge in der Notfallrettung sowie deren kartographischer Darstellung mittels Isochronen für die Hilfsfristen im Sinne von § 7 Abs. 2 RettDG LSA, 2. bereichsübergreifende Einsatzgebiete in der Notfallrettung aufgrund von Zweckvereinbarungen (Nachbarschaftshilfe), 3. das System der Beteiligung der Notärzte und Notärztinnen im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, 4. die Standorte und Anzahl der Fahrzeuge im qualifizierten Krankentransport und 5. die Planungen für Vorkehrungen beim Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten. 6. Des Weiteren enthält der Rettungsdienstbereichsplan die Mitglieder, die im Bereichsrat tätig werden. Aufgaben des Bereichsbeirats sind die Mitwirkung bei der Aufstellung des Bereichsplanes und die Beratung des Trägers des Rettungsdienstes.
Am 21.09.2011 wurde der Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Börde durch den Rettungsdienstbereichsbeirat abschließend bearbeitet. Dieser Rettungsdienstbereichsplan wurde am 01.11.2011 durch den Landrat bestätigt.
Anlagen: - Rettungsdienstbereichsplan LK Börde - Anlage 1 Rettungsdienstbereichsplan (Anlagen 2 - 6 können bei Bedarf im ABKR eingesehen werden)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||