Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2012 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt.
10 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für
die Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen: 1.
Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des
Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2.
Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes
der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3.
Die Restlaufzeit der umgeschuldeten Kredite beträgt
10 Jahre. 4.
Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 5,0
v. H. nicht übersteigen. 5.
Die Kredite für die Umschuldungen sind bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II
aufzunehmen. 6.
Einzelkredite können in eine wirtschaftlich
günstigere Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 23.06.2010 mit dem Beschluss
Nr. 468/ 20/ 2010 über die Teilnahme des
Landkreises Börde am Teilentschuldungsprogramm STARK II des Landes entschieden.
Dadurch werden alle Umschuldungen in den Jahren 2010 bis 2014 über die
Investitionsbank Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die
unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von
den Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung
vorbereitet und durchgeführt werden. Bei folgenden Krediten läuft die Zinsbindung im Jahr 2012 aus:
Über die Kreditaufnahmen hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des
Ursprungsbetrages entschieden. Die Umschuldungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2012. Über die durchgeführten Umschuldungen wird der Kreistag informiert. |
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