Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2
Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 5 SpkG LSA hat die Vertretung des Trägers über die
Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen. Die Jahresbilanz
der Kreisparkasse schließt zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 1.371.436.231,21
Euro, Die Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 19.139.894,13 Euro. Gemäß § 27 SpkG
LSA wurde der Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage
zugeführt. Die Prüfstelle
hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Dem Vorstand der
Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß §
8 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 26 Abs. 4 SpkG LSA am 23. Juni 2011 die Entlastung
erteilt. Anlagen: Anlage 1 – Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 – Erklärung des Ministeriums der Finanzen –
Sparkassenaufsicht – Anlage 3 – Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichtes Anlage 4 – Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 – Entlastung des Vorstandes Anlage 6 – Jahresabschluss zum 31.12.2010 (nur im Allris®net oder
auf Anfrage im Büro des Kreistages/Wahlen einzusehen)
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