Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 656/20/2011  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 87000-98500
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
08.06.2011 
44. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.06.2011 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (656/20/2011)
Anlagen:
Anlage_zur Vorlage 656/20/2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 87000.98500 – Sonstige wirtschaftliche Unternehmen, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen – in Höhe von 227.500,00 Euro zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreistag ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 100.000,00 Euro übersteigt.

 

Im Jahr 2011 werden dem Landkreis Börde zusätzliche Landesmittel im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Sanierung und der Schadensbeseitigung an Straßen in kommunaler Baulast („Schlaglochprogramm“) in Höhe von 682.400,00 Euro zur Verfügung gestellt. Dazu ist es erforderlich, einen entsprechenden Eigenmittelanteil von 25 % (227.500,00 Euro) aufzubringen.

 

Dem Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung werden diese Fördermittel bereitgestellt, um die entsprechenden Straßenbaumaßnahmen im Landkreis durchzuführen. Da diese Mittel für zusätzliche Maßnahmen im Jahr 2011 zu verwenden sind (siehe Anlage), kann der Eigenmittelanteil nicht aus den planmäßigen Mitteln gedeckt werden. Aus diesem Grund sollen 227.500,00 Euro in der Haushaltsstelle 87000.98500, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen, zusätzlich bereitgestellt und dem Eigenbetrieb Straßenbau und
–unterhaltung als Zuschuss zur Deckung des Eigenmittelanteils überwiesen werden.

 

Die Mittel zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe werden aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung gestellt.

 

Aus den genannten Gründen ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und die Deckung ist gewährleistet.

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Landeszuweisungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_zur Vorlage 656/20/2011 (7 KB)