Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle
87000.98500 – Sonstige wirtschaftliche Unternehmen, Zuschüsse an
kommunale Sonderrechnungen – in Höhe von 227.500,00 Euro zu. Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag ist
nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für
die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall
100.000,00 Euro übersteigt. Im Jahr 2011
werden dem Landkreis Börde zusätzliche Landesmittel im Rahmen der Förderung von
Maßnahmen der Sanierung und der Schadensbeseitigung an Straßen in kommunaler
Baulast („Schlaglochprogramm“) in Höhe von 682.400,00 Euro zur
Verfügung gestellt. Dazu ist es erforderlich, einen entsprechenden
Eigenmittelanteil von 25 % (227.500,00 Euro) aufzubringen. Dem Eigenbetrieb
Straßenbau und –unterhaltung werden diese Fördermittel bereitgestellt, um
die entsprechenden Straßenbaumaßnahmen im Landkreis durchzuführen. Da diese Mittel
für zusätzliche Maßnahmen im Jahr 2011 zu verwenden sind (siehe Anlage), kann
der Eigenmittelanteil nicht aus den planmäßigen Mitteln gedeckt werden. Aus
diesem Grund sollen 227.500,00 Euro in der Haushaltsstelle 87000.98500,
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen, zusätzlich bereitgestellt und dem
Eigenbetrieb Straßenbau und Die Mittel zur
Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe werden aus der allgemeinen Rücklage zur
Verfügung gestellt. Aus den genannten
Gründen ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und die Deckung ist
gewährleistet. Anlagen: Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Landeszuweisungen
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