Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Landkreisordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) i.V.m. § 30 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land
Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die in der Anlage in alphabethischer Reihenfolge
aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl der Landrätin/des Landrates
des Landkreises Börde am 10.07.2011 zuzulassen. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 48 Abs. 2
LKO LSA i.V.m. § 30 Abs. 2 KWG LSA in der jeweils zuletzt gültigen Fassung
beschließt der Kreistag des Landkreises Börde die Zulassung der Bewerbungen zur
Wahl der Landrätin/des Landrates am 10.07.2011. Das Ende der
Einreichungsfrist war auf den 14.06.2011, 18.00 Uhr festgesetzt. Die Bewerbungen
für die Stelle der Landrätin/des Landrates der in der Anlage aufgeführten
Personen sind fristgerecht eingegangen. Diese Bewerbungen
sind hinsichtlich der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Wahl der
Landrätin/des Landrates des Landkreises Börde geprüft worden. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass alle in der Anlage aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber
die gesetzlich geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur Wahl zur
Landrätin/zum Landrat des Landkreises Börde am 10.07.2011 erfüllen. Demzufolge
sind gemäß den vorgenannten gesetzlichen Regelungen alle Bewerberinnen und
Bewerber durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde zuzulassen. Den zugelassenen
Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat am
10.07.2011 wird gemäß § 49 Abs. 2 LKO LSA die Gelegenheit gegeben, sich den
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Börde in öffentlichen Versammlungen, am 22.06.2011,
19.00 Uhr im Schützenhaus, Masche 5, in Haldensleben bzw. am 30.06.2011, 19.00 Uhr im Gasthaus Schondelmaier, Schermcker Straße 20, Oschersleben (Bode) vorzustellen. Anlagen: Anlage 1- Aufstellung
der Bewerber in alphabethischer Reihenfolge zur Wahl der Landrätin/des Landrates
im Landkreis Börde am 10.07.2011 (wird nach dem 14.06.2011, 18:00 Uhr erstellt)
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