Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Als neuen
Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”
Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und
-unterhaltung” bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates für
die Dauer der restlichen Wahlperiode Frau/Herrn……………………………………………. Sachdarstellung, Begründung: Nach § 8 des
Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz
– EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises
Börde für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” ist für
die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss)
zu bilden. § 4 Abs.2 der
Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb “Straßenbau und
-unterhaltung” bestimmt die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei. Gemäß § 8 Abs. 3
EigBG LSA werden die Beschäftigtenvertreter durch den beim Eigenbetrieb
gebildeten Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt. Herr Lutz Wendt
hat um seine Entlastung als Beschäftigtenvertreter im Betriebausschuss gebeten. Die vom
Personalrat einzureichende Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge
wie Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die
Vorschlagsliste ergänzen. Für die Bestellung
des neuen Beschäftigtenvertreters hat der Personalrat des Eigenbetriebes
“Straßenbau und -unterhaltung” eine Vorschlagsliste vorgelegt, die
folgende Vorschläge umfasst: 1. Herr Norman Illgas 2. Frau Waltraud Lips. Die Bestellung
bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des
Kreistages. |
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