Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 643/80/2011  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über den Ausgleich von Kosten für die Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hevekerl
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
30.05.2011 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
08.06.2011 
44. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.06.2011 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (643/80/2011)
Anlagen:
Satzung ÖPNV LK Börde neu
Satzung ÖPNV Anlagen 1-3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Börde über den Ausgleich von Kosten für die Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften im öffentlichen Personennahverkehr vom 22.12.2010 wurde die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs neu in das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) aufge-nommen. Der § 9 dieses Gesetzes ersetzt die Vorschriften der §§ 45a und 57 Abs. 1 Nr. 9 sowie die aufgrund von § 57 Absatz 1 Nr. 9 durch Verordnung erlassenen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.

 

Im § 9 Absatz 3 ÖPNVG LSA wird darauf hingewiesen, dass Zuweisungen nur geleistet werden, wenn die Aufgabenträger jeweils Rechtsgrundlagen geschaffen haben, die eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausreichung der Mittel an die Verkehrsunternehmen gewährleistet und einen Rechtanspruch begründet. Diese Rechtsgrundlage muss entweder der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße entsprechen oder bei der Europäischen Kommission notifiziert werden.

 

Mit der vorliegenden Satzung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die für die Verkehrsunternehmen den lt. Gesetz vorgegeben Rechtsanspruch auf die Zuweisungen begründet. Ebenfalls wird die geforderte Transparenz gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährleistet.

 

Die Umsetzung des § 9 des ÖPNVG LSA durch eine Satzungsregelung wurde aufgrund der Problematik der Mehrwertsteuerpflicht seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachen-Anhalt angeregt. In einer Satzung der Aufgabenträger soll die Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs als „echter Zuschuss“ formuliert werden. Die Satzung regelt eine zweckgebundene Verwendung von Zuschüssen an die Verkehrsunternehmen. Damit findet allgemein die Formulierung „echter Zuschuss“ Zustimmung. Dies wurde mit dem Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt abgestimmt, so dass für die Unternehmen nach heutigem Kenntnisstand keine Mehrwertsteuerpflicht entsteht.

 

Für das Land Sachsen-Anhalt werden zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs gemäß

§ 9 Absatz (1) ÖPNVG LSA 31 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum 2011 bis 2013 bereitgestellt. Davon erhält der Landkreis Börde jährlich eine Zuweisung in Höhe 8,77 %. Für das Jahr 2011 wurde dem Landkreis Börde lt. Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 16.03.2011 eine Summe von 2.718.428,16 Euro zugewiesen.

 

 

Anlage:

Anlage:

 

Satzung des Landkreises Börde über den Ausgleich von Kosten für die Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung ÖPNV LK Börde neu (43 KB)    
Anlage 2 2 Satzung ÖPNV Anlagen 1-3 (68 KB)