Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Börde über den Ausgleich von Kosten für die Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr Sachdarstellung, Begründung: Mit dem Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften im öffentlichen
Personennahverkehr vom 22.12.2010 wurde die Finanzierung des
Ausbildungsverkehrs neu in das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) aufge-nommen. Der § 9 dieses Gesetzes
ersetzt die Vorschriften der §§ 45a und 57 Abs. 1 Nr. 9 sowie die aufgrund von
§ 57 Absatz 1 Nr. 9 durch Verordnung erlassenen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Im § 9 Absatz 3 ÖPNVG LSA wird darauf hingewiesen, dass Zuweisungen nur
geleistet werden, wenn die Aufgabenträger jeweils Rechtsgrundlagen geschaffen
haben, die eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausreichung der
Mittel an die Verkehrsunternehmen gewährleistet und einen Rechtanspruch
begründet. Diese Rechtsgrundlage muss entweder der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße entsprechen oder bei
der Europäischen Kommission notifiziert werden. Mit der vorliegenden Satzung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die
für die Verkehrsunternehmen den lt. Gesetz vorgegeben Rechtsanspruch auf die
Zuweisungen begründet. Ebenfalls wird die geforderte Transparenz gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährleistet. Die Umsetzung des § 9 des ÖPNVG LSA durch eine Satzungsregelung wurde
aufgrund der Problematik der Mehrwertsteuerpflicht seitens des Ministeriums für
Landesentwicklung und Verkehr Sachen-Anhalt angeregt. In einer Satzung der
Aufgabenträger soll die Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des
Ausbildungsverkehrs als „echter Zuschuss“ formuliert werden. Die
Satzung regelt eine zweckgebundene Verwendung von Zuschüssen an die
Verkehrsunternehmen. Damit findet allgemein die Formulierung „echter
Zuschuss“ Zustimmung. Dies wurde mit dem Ministerium für Finanzen des
Landes Sachsen-Anhalt abgestimmt, so dass für die Unternehmen nach heutigem
Kenntnisstand keine Mehrwertsteuerpflicht entsteht. Für das Land Sachsen-Anhalt werden zur Finanzierung des
Ausbildungsverkehrs gemäß § 9 Absatz (1) ÖPNVG LSA 31 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum
2011 bis 2013 bereitgestellt. Davon erhält der Landkreis Börde jährlich eine
Zuweisung in Höhe 8,77 %. Für das Jahr 2011 wurde dem Landkreis Börde lt.
Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 16.03.2011 eine Summe von 2.718.428,16
Euro zugewiesen. Anlage: Satzung des Landkreises Börde über den Ausgleich von Kosten für die
Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
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