Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 065/137/2005  

 
 
Betreff: - Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße der K 1653 zur Gemeindestraße - Aufstufung einer Gemeindestraße der Stadt Haldensleben zur Kreisstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rauca
Bredthauer
Federführend:Bauamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
31.03.2005 
6. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (065/119/2005)

Der Kreistag beschließt nachstehende Umwidmungen von Straßen:

 

Der Kreistag beschließt nachstehende Umwidmungen von Straßen:

1.Abstufungder ortslagigen Kreisstraße K 1653 der Stadt Haldensleben vom Netzknoten 3734054 (Kreisverkehr) zum Knoten der K 1653/Umgehungsstraße West einschließlich vorhandener Bauwerke u. Radweg entsprechend beigefügter Straßenübersicht auf einer Länge von 2.096 m mit Wirkung vom 1.07.2005

Streckenbeschreibung (rote Kennzeichnung):
Beginn Kreisverkehr K 1106/K1653/Bornsche Straße > Stendaler Straße > Am Markt > Bülstringer Straße bis zum Abzweig K 1653/Umgehungsstraße West

2.Aufstufungder Gemeindestraße der Stadt Haldensleben vom Verkehrsknoten K 1653/Umgeh­ungsstraße West bis zum Verkehrsknoten der K 1106 Satueller Straße/Abzweig Satuelle einschließlich vorhandener Bauwerke u. Radweg entsprechend beigeführter Straßenübersicht auf einer Länge von 872 m mit Wirkung vom 1.07.2005

Streckenbeschreibung (grüne Kennzeichnung):
Beginn K 1653 bis zum Knoten mit der K 1106

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

1.Abstufungder ortslagigen Kreisstraße K 1653 in den Teilstrecken "Bornsche Straße“, "Stendaler Straße", "Am Markt" und "Bülstringer Straße", vom Netzknoten 3734054, Station km 0.000, bis zur Anbindung (Auf-/Abfahrt) an die Gemeindestraße der Ortsumgehung West, Station km 2.096, mit einer Länge von 2.096 Metern zur Gemeindestraße der Stadt Haldensleben.
Darin enthalten sind alle vorhandenen Straßendurchlässe, Brücken und der Radweg.
(Lageplan rote Kennzeichnung)

2.Aufstufungder Gemeindestraße der Stadt Haldensleben "Umgehungsstraße West" zwischen den Kreisstraßen K 1653 (Anbindung bei Station km 0.000) und K 1106 (Ende bei Station km 0.872) zur Kreisstraße.
Die Gemeindestraße wird in Ihrer vollen Länge von 0,872 km in diesem Sinne umgewidmet.
Darin enthalten sind ein straßenbegleitender einseitiger Rad/Gehweg sowie alle vorhandenen Straßendurchlässe, Brücken und der Radweg.
(Lageplan grüne Kennzeichnung)

 

 

Begründung

 

Durch den Neubau der Westumgehung Haldensleben, ist eine gut ausgebaute Verbindungsstraße als Bindeglied zwischen den Kreisstraßen K 1653 und K 1106 entstanden, die den überörtlichen Verkehr um das Stadtzentrum der Stadt leitet.

Diese Gemeindestraße dient hauptsächlich der Verkehrsleitung zwischen überörtlichen Verkehrswegen und erfährt damit eine höhere Verkehrsbedeutung. Gerade vor kurzem durchgeführte Verkehrsmessungen belegen diese Tatsache.

Der in das Stadtgebiet führende Teilabschnitt der Kreisstraße K 1653 erhält im Gegensatz durch den Wegfall der überörtlichen Bedeutung den Charakter einer innerörtlichen Straße und ist damit als Kreisstraße entbehrlich. Entsprechend Umstufungsantrag der Stadt Haldensleben vom März 2005, beabsichtigt die Stadt im Rahmen der Ortskernsanierung die Umgestaltung der jetzigen Kreisstraße im Sanierungsgebiet im Bereich des Marktes.

Schwerpunkte dieser Umgestaltung sind:

Die Verschiebung der Fahrbahntrasse im Bereich des Marktes zwischen Magdeburger- und Stendaler Straße. Damit werden wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten für die geplanten Nebenanlagen, insbesondere vor dem Bereich des Marktes und des Vorplatzes zum Rathaus geschaffen.

Weiterhin ist vorgesehen, den Fahrbahnbelag in diesem Bereich durch den Einbau von Pflastersteinen, auch optisch, als Stadtmitte aufzuwerten. Der vorhandene erhebliche Fahrverkehr von mehr als 5.000 Fahrzeugen in 24 Stunden soll darüber hinaus durch Fahrbahneinengungen sowie die Schaffung einer geschwindigkeitsreduzierten Zone wesentlich verringert werden.

Die Kreisstraße K 1653 tangiert den geplanten Sanierungsbereich, weiterführend in Richtung Ortsausgang.

Die seitens der Gemeinde vorgesehenen baulichen Maßnahmen sind mit den geltenden Grundsätzen für die Anlegung von Kreisstraßen nicht zu vereinbaren. Sie dienen einer weitgehend störungsfreien Durchleitung des Verkehrs, unter Beachtung lärmmindernder Einbaustoffe für die Fahrbahn. Das heißt im speziellen Fall, eine Mindestbreite der Fahrbahn von 6,50 m sowie einen durchgängigen Asphaltbelag.

Um den Wünschen der Stadt Haldensleben weitestehend zu entsprechen, ist der Landkreis mit der Herabstufung der ortslagigen K 1653 zur Gemeindestraße, vorbehaltlich einer Zustimmung der oberen Straßenaufsichtsbehörde, einverstanden.

 

 

Unter Beachtung der notwendigen Anbindung der verbleibenden Kreisstraße an das
überörtliche Straßennetz in Richtung L 24, K 1106 und B 71, schlägt der Landkreis auf der Grundlage des StrG LSA § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vor, die "Umgehungsstraße West" der Stadt Haldensleben als Gemeindestraße Straße zur Kreisstraße aufzustufen und den ortslagigen Teil der K 1653 im Gegenzug zur Gemeindestraße abzustufen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Karte Auszug Streckenführung der Stadt Haldensleben