Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der
Kreistag beschließt nachstehende Umwidmungen von Straßen: 1.Abstufungder
ortslagigen Kreisstraße K 1653 der Stadt Haldensleben vom Netzknoten 3734054
(Kreisverkehr) zum Knoten der K 1653/Umgehungsstraße West einschließlich
vorhandener Bauwerke u. Radweg entsprechend beigefügter Straßenübersicht auf
einer Länge von 2.096 m mit Wirkung vom 1.07.2005 2.Aufstufungder
Gemeindestraße der Stadt Haldensleben vom Verkehrsknoten K 1653/Umgehungsstraße
West bis zum Verkehrsknoten der K 1106 Satueller Straße/Abzweig Satuelle
einschließlich vorhandener Bauwerke u. Radweg entsprechend beigeführter
Straßenübersicht auf einer Länge von 872 m mit Wirkung vom 1.07.2005 Sachdarstellung: 1.Abstufungder ortslagigen Kreisstraße K 1653 in den Teilstrecken
"Bornsche Straße“, "Stendaler Straße", "Am Markt" und
"Bülstringer Straße", vom Netzknoten 3734054, Station km 0.000, bis
zur Anbindung (Auf-/Abfahrt) an die Gemeindestraße der Ortsumgehung West,
Station km 2.096, mit einer Länge von 2.096 Metern zur Gemeindestraße der Stadt
Haldensleben. 2.Aufstufungder Gemeindestraße der Stadt Haldensleben
"Umgehungsstraße West" zwischen den Kreisstraßen K 1653 (Anbindung
bei Station km 0.000) und K 1106 (Ende bei Station km 0.872) zur Kreisstraße. BegründungDurch den
Neubau der Westumgehung Haldensleben, ist eine gut ausgebaute Verbindungsstraße
als Bindeglied zwischen den Kreisstraßen K 1653 und K 1106 entstanden, die den
überörtlichen Verkehr um das Stadtzentrum der Stadt leitet. Diese
Gemeindestraße dient hauptsächlich der Verkehrsleitung zwischen überörtlichen
Verkehrswegen und erfährt damit eine höhere Verkehrsbedeutung. Gerade vor
kurzem durchgeführte Verkehrsmessungen belegen diese Tatsache. Der in das
Stadtgebiet führende Teilabschnitt der Kreisstraße K 1653 erhält im Gegensatz
durch den Wegfall der überörtlichen Bedeutung den Charakter einer
innerörtlichen Straße und ist damit als Kreisstraße entbehrlich. Entsprechend
Umstufungsantrag der Stadt Haldensleben vom März 2005, beabsichtigt die Stadt
im Rahmen der Ortskernsanierung die Umgestaltung der jetzigen Kreisstraße im
Sanierungsgebiet im Bereich des Marktes. Schwerpunkte
dieser Umgestaltung sind: Die
Verschiebung der Fahrbahntrasse im Bereich des Marktes zwischen Magdeburger-
und Stendaler Straße. Damit werden wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten für die
geplanten Nebenanlagen, insbesondere vor dem Bereich des Marktes und des
Vorplatzes zum Rathaus geschaffen. Weiterhin
ist vorgesehen, den Fahrbahnbelag in diesem Bereich durch den Einbau von
Pflastersteinen, auch optisch, als Stadtmitte aufzuwerten. Der vorhandene
erhebliche Fahrverkehr von mehr als 5.000 Fahrzeugen in 24 Stunden soll darüber
hinaus durch Fahrbahneinengungen sowie die Schaffung einer
geschwindigkeitsreduzierten Zone wesentlich verringert werden. Die
Kreisstraße K 1653 tangiert den geplanten Sanierungsbereich, weiterführend in
Richtung Ortsausgang. Die seitens
der Gemeinde vorgesehenen baulichen Maßnahmen sind mit den geltenden
Grundsätzen für die Anlegung von Kreisstraßen nicht zu vereinbaren. Sie dienen
einer weitgehend störungsfreien Durchleitung des Verkehrs, unter Beachtung
lärmmindernder Einbaustoffe für die Fahrbahn. Das heißt im speziellen Fall,
eine Mindestbreite der Fahrbahn von 6,50 m sowie einen durchgängigen
Asphaltbelag. Um den
Wünschen der Stadt Haldensleben weitestehend zu entsprechen, ist der Landkreis
mit der Herabstufung der ortslagigen K 1653 zur Gemeindestraße, vorbehaltlich
einer Zustimmung der oberen Straßenaufsichtsbehörde, einverstanden. Unter
Beachtung der notwendigen Anbindung der verbleibenden Kreisstraße an das Anlagen: Karte Auszug Streckenführung der Stadt
Haldensleben |
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