Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 5 Abs. 6 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 15.000,00 €.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.10.2010 – 31.12.2010 zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechender Deckungsquelle dargestellt.
Es handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde.
Anlage: Übersicht Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im IV. Quart.2010
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