Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 065/136/2005  

 
 
Betreff: Umstufungen von Straßen in der Gemeinde Mittelland - OT Barleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rauca
Bredthauer
Federführend:Bauamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
31.03.2005 
6. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (065/118/2005)

Der Kreistag beschließt nachstehende Umwidmungen von Straßen:

 

1.      Auf den Antrag der Gemeinde Mittelland vom 08.02.2005 vereinbaren der Landkreis Ohrekreis und die Gemeinde Mittelland folgende Umstufungen im Gebiet der Gemeinde Mittelland, Ortsteil Barleben mit Wirkung vom 01.07.2005:

 

a)      Abstufung der ortslagigen Kreisstraße K 1177 vom Netzknoten 3835003 über 3835004 bis zum Netzknoten 3735053 einschließlich vorhandener Bauwerke und Radweg entsprechend beigefügter Straßenübersicht auf einer Länge von 3.517 m zur Gemeindestraße;

 

Streckenbeschreibung:

 

Beginn Kreisgrenze OK/MD > OL Barleben, Breite Weg > Freie Strecke bis zum Abzweig WMS/Meitzendorf

 

b)      Aufstufung der Gemeindestraße der Gemeinde Mittelland vom Netzknoten 3735052 bis zum Netzknoten 3735053 einschließlich vorhandener Bauwerke und Radweg entsprechend beigeführter Straßenübersicht auf einer Länge von 630 m zur Kreisstraße;

 

Streckenbeschreibung:

Beginn L 47 bei Ausfahrt von der B 189 bis zum Knoten mit der K 1177

 

2.      Die Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Mittelland vom 09.02.2005 wird zurückgestellt.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

1. Abstufung von 3.517 m der Kreisstraße K 1177 von der Kreisgrenze des Ohrekreises zur Stadt Magdeburg über die Ortslage der Gemeinde Barleben weiterführend über die Gleise der DB AG bis zum außerorts liegenden Abzweig zur B 189 nach Meitzendorf bzw. Elbeu und Wolmirstedt zur Gemeindestraße der Gemeinde Barleben.
Darin enthalten sind alle Straßendurchlässe, die Sülzebrücke und der Radweg.

2. Aufstufung von 630 m Gemeindestraße der Gemeinde Barleben von der Ausfahrt der B 189 (Ortsumgehung Barleben - Wolmirstedt) bis zum Knoten (Abzweig WMS – OT Barleben) zur Kreisstraße K 1177. Darin enthalten sind alle Straßendurchlässe, die Sülzebrücke und der Radweg.

 

Begründung

 

1.      Nach § 3 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) sind die öffentlichen Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingeteilt: Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen.

 

Kreisstraßen sind hiernach Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmte sind (Zweckbestimmung).

 

Die Zweckbestimmung steht im Ermessen des Trägers der Straßenbaulast.

 

Nach § 7 StrG LSA ist eine Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen, wenn sich ihre Verkehrsbedeutung (§ 3 StrG LSA) ändert. Umstufungen sollen einvernehmlich zwischen den beteiligten Trägern der Straßenbaulast vereinbart werden. Die Absicht der Umstufung ist der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der neue Träger der Straßenbaulast verfügt die Umstufung durch Allgemeinverfügung.

 

2.      Die Straße “Breiteweg” ist, beginnend ab der Gemarkungsgrenze Gemeinde Mittelland-OT Barleben/Landeshauptstadt Magdeburg (südlich BAB A 2) in Richtung Wolmirstedt, als Kreisstraße K 1177 ausgewiesen. Bei dem Straßenzug Barleber Chaussee/Breiteweg handelt es sich um die ehemalige Bundesstraße B 189 (alt), die nach Verkehrsfreigabe der Bundesstraße B 189 (neu – Ortsumgehung Barleben) als Kreisstraße abgestuft worden ist. Die Straßenverbindung zwischen der Abfahrt B 189 (neu) und der Einmündung auf die Kreisstraße K 1177 Wolmirstedt/OT Barleben ist als Gemeindestraße abgestuft worden; sie ist gegenüber der Kreisstraße K 1177 als vorfahrtsberechtigte Straße gekennzeichnet.

 

Die Rothenseer Straße ist ab der Gemarkungsgrenze Gemeinde Mittelland/Stadt Magdeburg bis zur Einmündung auf den Breiteweg als Kreisstraße K 1169 ausgewiesen.

 

3.      Mit dem Ziel der Aufwertung des Ortskerns und der Verbesserung des Wohnumfeldes beabsichtigt die Gemeinde die Umgestaltung der jetzigen Kreisstraße (Breiteweg) im Sanierungsgebiet zwischen den Einmündungen Ebendorfer Straße und Meitzendorfer Straße im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Gemeinde, Landkreis und WWAZ.

 

Im Rahmen der Umgestaltung sollen

Ø       die Fahrbahntrasse in östlicher Richtung verschwenkt werden, um im westlichen Bereich, insbesondere im Bereich der Sparkasse, Gestaltungsmöglichkeiten für Nebenanlagen zu schaffen,

 

Ø      durch Fahrbahneinengungen und durch die Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone (Tempo-30-Zone) der erhebliche Fahrzeugverkehr (ca. 3.000 – 5.000 Fahrzeuge in 24 Stunden) verringert werden, indem er auf den innerörtlichen Verkehr beschränkt wird und der überörtliche Verkehr auf andere Straßen verlagert wird.

 

4.      Im Rahmen der Abstimmung zwischen Gemeinde, WWAZ und Landkreis ist grundsätzlich Einvernehmen erzielt worden über die Verschwenkung der Fahrbahntrasse und die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung der Ebendorfer Straße auf den Breiteweg.

 

Über die Vornahme verkehrsberuhigter Mahßnahme durch verkehrsbehördliche Anordnungen und bauliche Einrichtungen ist Einvernehmen nicht erzielt worden. Nach den Vorstellungen der Gemeinde sollen durch Fahrbahnverengungen und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone der Fahrzeugverkehr auf den innerörtlichen Quellen- und Zielverkehr begrenzt und der überörtliche Verkehr auf andere Straßen verlagert werden. Diese Planungsziele entsprechen nicht der Zweckbestimmung einer Kreisstraße, die der gefahrlosen und zügigen Durchleitung des überörtlichen Verkehrs dient.

 

5.      Die Gemeinde hat

 

Ø      mit Schreiben vom 08.02.2005 (Anlage 1) die Abstufung des Breiteweg als Gemeindestraße und die Aufstufung der Verbindungsstraße zwischen der Abfahrt B 189 und dem Knoten K 1177 und

 

Ø      mit Schreiben vom 09.02.2005 (Anlage 2) die Aufstufung eines Teilstückes des Breiteweges und die Aufstufung der Lindenallee als Kreisstraße

 

beantragt.

 

6.      Nach Auffassung der Kreisverwaltung ist dem Antrag vom 08.02.2005 stattzugeben:

 

Ø      Verkehrszählungen aus September 2004 lassen darauf schließen, dass sich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt der überörtliche Verkehr weitgehend auf andere Straßenzüge verlagert hat; die Straße dient deshalb nicht mehr überwiegend dem überörtlichen Verkehr im Sinne des § 3 StrG LSA und entspricht nicht den Merkmalen einer Kreisstraße.

 

Ø      Aufgrund der künftigen Zweckbestimmung nach den Planungen der Gemeinde soll der überörtliche Verkehr ausgeschlossen werden; die Straße ist deshalb im Sinne des § 3 StrG LSA nicht mehr überwiegend dazu bestimmt, dem überörtlichen Verkehr zu dienen; sie entspricht auch insoweit nicht den Merkmalen einer Kreisstraße.

 

Für den unentbehrlichen Anschluss des Ortsteiles Barleben an überörtliche Verkehrswege ist der Breiteweg als Kreisstraße nicht erforderlich, weil der Ortsteil über die K 1169, die K 1177 (neu) und die Landesstraßen L 47 und L 48 ausreichend an überörtliche Verkehrswege angeschlossen ist.

 

Der Breiteweg ist in dem genannten Bereich gemäß § 7 StrG LSA abzustufen.

Ø      Die Aufstufung der z. Zt. als Gemeindestraße klassifizierten Verbindungsstraße zwischen B 189 und K 1177 ist zur Anbindung an das überörtliche Straßennetz erforderlich und ausreichend.

 

Die Verbindungsstraße ist gemäß § 7 StrG LSA aufzustufen.

 

7.      Um der Gemeinde ausreichen Zeit für eine sachgerechte Planung einzuräumen, sollen die Umstufungen zum 01.07.2005 erfolgen.

 

8.      Zu dem Antrag der Gemeinde vom 09.02.2005 besteht noch Abstimmungsbedarf, die Entscheidung über den Antrag sollte bis zur Herstellung der Entscheigungsreife zurückgestellt werden.

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend Umstufungsantrag der Gemeinde Mittelland vom 08.02.2005 beabsichtigt die Gemeinde Barleben im Rahmen der Ortskernsanierung die Umgestaltung der jetzigen Kreisstraße im Sanierungsgebiet zwischen den Einmündungen Ebendorfer- und Meitzendorfer Straße.

Schwerpunkte dieser Umgestaltung sind:

Die Verschiebung der Fahrbahntrasse in östliche Richtung, im innerörtlichen Bereich zwischen der Ebendorfer- und der Dahlenwarsleber Straße. Damit werden wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten für die geplanten Nebenanlagen, insbesondere vor dem Bereich der Sparkasse, geschaffen.

Weiterhin ist vorgesehen, den Fahrbahnbelag in diesem Bereich durch den Einbau von skandinavischen geschliffenen Granitpflastersteinen, auch optisch, als Dorfmitte aufzuwerten. Der vorhandene erhebliche Fahrverkehr von 3.500 – 5.000 Fahrzeugen in 24 Stunden soll darüber hinaus durch Fahrbahneinengungen sowie die Schaffung einer geschwindigkeitsreduzierten Zone wesentlich verringert werden.

 

Bei dem Breiten Weg in der Ortslage Barleben handelt es sich zurzeit durchgehend um die Kreisstraße Nr. 1177, weiterführend nach Wolmirstedt.

 

Die seitens der Gemeinde vorgesehenen baulichen Maßnahmen sind mit den geltenden Grundsätzen für die Anlegung von Kreisstraßen nicht zu vereinbaren. Sie dienen einer weitgehend störungsfreien Durchleitung des Verkehrs, unter Beachtung lärmmindernder Einbaustoffe für die Fahrbahn. Das heißt im speziellen Fall, eine Mindestbreite der Fahrbahn von 6,50 m sowie einen durchgängigen Asphaltbelag.

Um den Wünschen der Gemeinde Barleben weitestehend zu entsprechen, ist der Landkreis mit der Herabstufung des Breiten Weges zur Gemeindestraße, vorbehaltlich einer Zustimmung der oberen Straßenaufsichtsbehörde, einverstanden.

 

 

Unter Beachtung der notwendigen Anbindung der verbleibenden Kreisstraße in Richtung Wolmirstedt an das überörtliche Straßennetz, hier an die B 189 neu, schlägt der Landkreis vor, die Kreisstraße ab Stadtgrenze Magdeburg bis hinter dem nördlichen Ortsausgang in Höhe der Auffahrt zur B 189 neu zur Gemeindestraße abzustufen. Um die dort dann beginnende K 1177 in Richtung Wolmirstedt an die B 189 neu anzubinden wird es notwendig, den Anbindungsbereich von einer Gemeindestraße zur Kreisstraße aufzustufen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Karte Ort Barleben mit eingezeichneter Streckenbeschreibung