Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schindler (per Mail an die Betriebsleitung zugesandt und im Ausschuss vorgetragen) „Aus Anlass des Weggangs von Herrn Webel und der bevorstehenden
Wahl eines neuen Landrates möchte ich Sie noch einmal nach der Herkunft der an
die Nordbürger ausgeschütteten 7,5 Mill. Euro fragen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass zumindest Teile davon aus
Mülleinfuhren in den Ohrekreis stammen. Schließen Sie das weiterhin kategorisch
aus? Gehen Sie davon aus, dass Gelder aus den Mülleinfuhren die Einnahmen
aus Gebühren der Ohrekreisbürger substituiert bzw. ersetzt haben und damit
diese Einnahmen freigesetzt wurden und zurückgegeben werden müssen? Haben Sie eine Erklärung, wo die Einnahmen aus den Mülleinfuhren in den
Ohrekreis, auch denen vor 1999 hingekommen sind?“ Herr Bredthauer erklärt dazu Folgendes
(zitiert): Der Weggang von Herrn Webel und die Wahl des neuen Landrates hat mit den von Ihnen mehrfach mitgeteilten Tatsachen überhaupt nichts zu tun. Ich möchte an dieser Stelle erklären, dass ich als derjenige zurzeit bis zur Übernahme der Amtsgeschäfte des neugewählten Landrates, stellvertretend die Leitung der Kreisverwaltung wahrnehme. Ich weise in dieser Funktion an, dass Ihre Mail und Redebeiträge, soweit sie die Kreisver-waltung betreffen, ausschließlich von mir beantwortet werden und von niemandem sonst. Mehr ist aus meiner Sicht dazu nicht zu sagen. Im Interesse auch der Ausschussmitglieder möchte ich davon absehen, hier und heute dazu eine Stellungnahme abzugeben. Ich bin aber selbstverständlich gerne bereit, nach der Sitzung mit Ihnen einen Meinungsaustausch zu führen. Herr Mühlisch Die Mitglieder der Verwaltung haben die Weisung zur Kenntnis genommen und werden entsprechend handeln. Herr Schindler Die durch Frau Engelbrecht übergebene Unterschriftensammlung an den Kreistag aus der Verbandsgemeinde Elbe Heide in Bezug auf das Verbrennen von Grünschnitt sowie auch aus unserer Fraktion laut gewordenen Forderungen, wieder zu den zwei Verbrennungs-terminen zurückzukehren, zeigt mir, dass diese Änderung des Verbrennens von Abfall nach wie vor ein großes Problem in der Bevölkerung hervorgerufen hat. Vielleicht könnte von Seiten des Eigenbetriebes die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt durchgeführt werden, wo und wie z. B. die Bürger ihren Grünschnitt abgeben können. Von Seiten der Entsorgerbetriebe könnten evtl. die Gemeinden mit einbezogen werden, einen gemeinsamen Sammeltermin anzubieten, um bei den Bürgern die Spannung rauszunehmen. Herr Mühlisch Die Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen ist ein rein ordnungsrechtliches Problem. Es obliegt ausschließlich dem Landrat darüber zu entscheiden. Natürlich können entsprechende Begehren hier eingebracht werden. Die Möglichkeit, Grünschnitt auf den Kleinannahmestellen abzugeben, sei weiterhin möglich. Frau Peters Der Eigenbetrieb bietet eine umfassende Entsorgungsstruktur für die Entsorgung von Grünschnitt und Bioabfall. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, über die Biotonne bei jeder Entleerung der Tonne gebündelten Grünschnitt entsorgen zu lassen. Außerdem bietet unser System zweimal im Jahr eine organisierte Grünschnittentsorgung an. Weiterhin wurde für die Bevölkerung die Möglichkeit geschaffen, Grünschnitt kostenlos bei den Annahmestellen des Landkreises abzugeben. Es ist so organisiert, dass jeder Bürger seinen Grünschnitt kostenoptimal entsorgen kann, und zwar überwiegend haushaltsnah. Herr Lortz Die Änderung der Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen hat zu massiver Unruhe geführt, bis hin zu wilden Entsorgungen irgendwo in der Landschaft. Herr Mühlisch schließt nach Ende
der Diskussion den Öffentlichen Teil. Schulze, Sieglinde Mühlisch Protokollantin Vorsitzender
des Gremiums |
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