Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Brämer erläutert die Naturschutzaspekte bei der A 14 und den
einzelnen Bauabschnitte, die in unserem Landkreis liegen. Die A 14 ist im Bundesverkehrswegeplan 2004 aufgenommen worden und ist mit einem besonderen Vermerk
versehen, nämlich mit einem besonderen naturschutzfachlichen Prüfauftrag. Die
Trassenführung war sehr lange umstritten und nicht nur aus wirtschaftlichen
oder verkehrspolitischen Gründen, sondern weil die A 14 auch den größten unzerschnittenen
Raum in Deutschland tangiert. Anhand von Luftbildern zeigt Herr Brämer die Waldgebiete bzw.
Schutzgebiete, die mit der A 14 gequert werden. Er erklärt die Maßnahmen, die
bereits im Entwurf der Planung verankert sind. Der Bauabschnitt 1.1. sollte eigentlich ganz zum Schluss geplant werden
und soll auch ganz zum Schluss gebaut werden. Die Planung wird jetzt jedoch
forciert. Hr. Brämer gibt dann einen Überblick über die Artenschutz-Maßnahmen, die
abseits von der Trasse geplant sind, z. B. bei Klein Ammensleben für Neuntöter
und Lerche und bei Jersleben für den Kiebitz. Alle Ersatzmaßnahmen für diesen Bauabschnitt 1.1. gehen außerhalb des
Landkreises in das Gebiet Süplingen bei Weiße Warthe. Dieses Gebiet wurde
bereits im Rahmen der Agrarstrukturellen Vorplanung in Vorbereitung der
eigentlichen Trassenplanung als eine von mehreren so genannten Komplexmaßnahmen
ausgewählt. Die hier vorgesehenen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung in einem
Waldgebiet nehmen keine landwirtschaftlichen Nutzflächen in Anspruch. Aus
naturschutzfachlicher Sicht besteht Zweifel an der Komplexmaßnahme Süpling bei
Weißewarte im Landkreis Stendal, weil es so wie es im Moment da geplant ist,
nicht gewährleistet werden kann, dass die Anhebung des Wasserstandes funktioniert.
Es gab mehrere Beratungen für den Abschnitt 1.1, für den.die DEGES federführend
ist. Auf einer Beratung in Stendal mit den Naturschutzbehörden beider
Landkreise, der Forstbehörde, dem Landesamt für Umweltschutz, der DEGES usw.
wurde festgelegt, dass es zusätzliche Untersuchungen geben muss, um diese
Wasserstandsanhebung so zu machen, dass der Lebensraum nicht beeinträchtigt,
sondern verbessert wird und dass auch die forstlichen Belange berücksichtigt
werden. Der Autobahnabschnitt VKE 1.1 wird einen Bereich nördlich des
Mittellandkanals queren, in dem wesentliche Ersatzmaßnahmen für den Ausbau des
Mittellandkanals geplant wurden. Diese Maßnahmen wurden wegen der Planung der
A14 nicht realisiert und werden nun im Rahmen der Planung der A14 umverlegt.
Diese Ersatzmaßnahmen (ca. 18 ha) werden an der Ohre und am Mönchgraben
realisiert. Der Planungsabschnitt VKE 1.3 verläuft zwischen Colbitz und Dolle
überwiegend im Wald. Die für die Beseitigung von Wald erforderlichen
Ersatzaufforstungen konnten nicht vollständig innerhalb des Planungsraumes bei
Dolle untergebracht werden, weil dann zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche in
Anspruch genommen werden würde. Ein Teil der Ersatzaufforstungen wird deshalb
im Gebiet Hohes Holz / Saures Holz bei
Seehausen und Eggenstedt realisiert. Einige Ausschussmitglieder äußern sich zu dieser Verfahrensweise
skeptisch. Frau Ochsenfort ist als Gast in der Ausschusssitzung und bittet um das
Wort. Sie bekommt von Herrn Behrens Rederecht. Sie wohnt in Eggenstedt und fühlt sich von einer der geplanten
Ersatzaufforstungen am Rande des Ortes beeinträchtigt. Sie sieht darin ein
Problem dass direkt hinter ihrem Haus auf der Südseite, also 40 m hinter
unseren Terrassen Bepflanzung mit Eichen und Buchen erfolgen soll. Das ist ihr
zu nah. Sie erwartet eine Beeinträchtigung der Wohnqualität. Frau Ochsenfort
fragt deshalb, ob es überhaupt noch die Möglichkeit gibt, auf die Planung Einfluss
zu nehmen. Herr Brämer sagt, dass die Einwendungsfrist im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 1.3. abgelaufen ist. Einwendungen,
die jetzt bei der Planfeststellungsbehörde eingehen, müssen nicht mehr
berücksichtigt werden. Er empfiehlt die Einflussnahmen im Rahmen des im
Anschluss beginnenden Flurneuordnungsverfahrens. Darin können noch Einzelheiten
geregelt werden, sofern dabei nicht Sinn und Zweck der Maßnahme in Frage
gestellt wird. Herr Zahn, Herr Behrens und weitere Ausschussmitglieder unterbreiten
Vorschläge, um die Bedenken der Familie Ochsenfort noch berücksichtigen zu können.
Herr Dettmer greift das Beispiel der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
die A14 auf und gibt zu bedenken, dass dies nur ein Beispiel von vielen ist,
woran erkennbar wird, dass die vielfältigen Aufgaben der Naturschutzbehörde mit
dem vorhandenen Personalbestand im Umweltamt nicht in erforderlicher
Tiefgründigkeit bearbeitet werden können. Eigentlich müsste die UNB auch ein Fachgutachten geben, wofür gar nicht
die Kapazitäten und Möglichkeiten bestehen. Herr Dettmer sieht hier ein grundsätzliches Problem. Er schlägt vor, zu
überlegen, was kommt in den nächsten Jahren auf uns zu und wie gehen wir damit
um. Es ist über die personelle und finanzielle Ausgestaltung des Amtes zu
reden. |
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