Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Nordverlängerung BAB 14, VKE 1.1., VKE 1.2, VKE 1.3., VKE 1.4.  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mo, 18.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20
Raum: Kantine (Kellergeschoss)
Ort: Landkreis Börde, Hauptverwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Brämer erläutert die Naturschutzaspekte bei der A 14 und den einzelnen Bauabschnitte, die in unserem Landkreis liegen

Herr Brämer erläutert die Naturschutzaspekte bei der A 14 und den einzelnen Bauabschnitte, die in unserem Landkreis liegen.

 

Die A 14 ist im Bundesverkehrswegeplan 2004 aufgenommen worden und ist

 mit einem besonderen Vermerk versehen, nämlich mit einem besonderen naturschutzfachlichen Prüfauftrag. Die Trassenführung war sehr lange umstritten und nicht nur aus wirtschaftlichen oder verkehrspolitischen Gründen, sondern weil die A 14 auch den größten unzerschnittenen Raum in Deutschland tangiert.

 

Anhand von Luftbildern zeigt Herr Brämer die Waldgebiete bzw. Schutzgebiete, die mit der A 14 gequert werden. Er erklärt die Maßnahmen, die bereits im Entwurf der Planung verankert sind.

 

Der Bauabschnitt 1.1. sollte eigentlich ganz zum Schluss geplant werden und soll auch ganz zum Schluss gebaut werden. Die Planung wird jetzt jedoch forciert.

 

Hr. Brämer gibt dann einen Überblick über die Artenschutz-Maßnahmen, die abseits von der Trasse geplant sind, z. B. bei Klein Ammensleben für Neuntöter und Lerche und bei Jersleben für den Kiebitz.

 

Alle Ersatzmaßnahmen für diesen Bauabschnitt 1.1. gehen außerhalb des Landkreises in das Gebiet Süplingen bei Weiße Warthe. Dieses Gebiet wurde bereits im Rahmen der Agrarstrukturellen Vorplanung in Vorbereitung der eigentlichen Trassenplanung als eine von mehreren so genannten Komplexmaßnahmen ausgewählt. Die hier vorgesehenen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung in einem Waldgebiet nehmen keine landwirtschaftlichen Nutzflächen in Anspruch. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht Zweifel an der Komplexmaßnahme Süpling bei Weißewarte im Landkreis Stendal, weil es so wie es im Moment da geplant ist, nicht gewährleistet werden kann, dass die Anhebung des Wasserstandes funktioniert. Es gab mehrere Beratungen für den Abschnitt 1.1, für den.die DEGES federführend ist. Auf einer Beratung in Stendal mit den Naturschutzbehörden beider Landkreise, der Forstbehörde, dem Landesamt für Umweltschutz, der DEGES usw. wurde festgelegt, dass es zusätzliche Untersuchungen geben muss, um diese Wasserstandsanhebung so zu machen, dass der Lebensraum nicht beeinträchtigt, sondern verbessert wird und dass auch die forstlichen Belange berücksichtigt werden.

 

Der Autobahnabschnitt VKE 1.1 wird einen Bereich nördlich des Mittellandkanals queren, in dem wesentliche Ersatzmaßnahmen für den Ausbau des Mittellandkanals geplant wurden. Diese Maßnahmen wurden wegen der Planung der A14 nicht realisiert und werden nun im Rahmen der Planung der A14 umverlegt. Diese Ersatzmaßnahmen (ca. 18 ha) werden an der Ohre und am Mönchgraben realisiert.

 

Der Planungsabschnitt VKE 1.3 verläuft zwischen Colbitz und Dolle überwiegend im Wald. Die für die Beseitigung von Wald erforderlichen Ersatzaufforstungen konnten nicht vollständig innerhalb des Planungsraumes bei Dolle untergebracht werden, weil dann zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen werden würde. Ein Teil der Ersatzaufforstungen wird deshalb im Gebiet Hohes Holz / Saures Holz  bei Seehausen und Eggenstedt realisiert.

Einige Ausschussmitglieder äußern sich zu dieser Verfahrensweise skeptisch.

 

Frau Ochsenfort ist als Gast in der Ausschusssitzung und bittet um das Wort. Sie bekommt von Herrn Behrens Rederecht.

 

Sie wohnt in Eggenstedt und fühlt sich von einer der geplanten Ersatzaufforstungen am Rande des Ortes beeinträchtigt. Sie sieht darin ein Problem dass direkt hinter ihrem Haus auf der Südseite, also 40 m hinter unseren Terrassen Bepflanzung mit Eichen und Buchen erfolgen soll. Das ist ihr zu nah. Sie erwartet eine Beeinträchtigung der Wohnqualität. Frau Ochsenfort fragt deshalb, ob es überhaupt noch die Möglichkeit gibt, auf die Planung Einfluss zu nehmen.

 

Herr Brämer sagt, dass die Einwendungsfrist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 1.3. abgelaufen ist. Einwendungen, die jetzt bei der Planfeststellungsbehörde eingehen, müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Er empfiehlt die Einflussnahmen im Rahmen des im Anschluss beginnenden Flurneuordnungsverfahrens. Darin können noch Einzelheiten geregelt werden, sofern dabei nicht Sinn und Zweck der Maßnahme in Frage gestellt wird.

 

Herr Zahn, Herr Behrens und weitere Ausschussmitglieder unterbreiten Vorschläge, um die Bedenken der Familie Ochsenfort noch berücksichtigen zu können.

 

Herr Dettmer greift das Beispiel der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die A14 auf und gibt zu bedenken, dass dies nur ein Beispiel von vielen ist, woran erkennbar wird, dass die vielfältigen Aufgaben der Naturschutzbehörde mit dem vorhandenen Personalbestand im Umweltamt nicht in erforderlicher Tiefgründigkeit bearbeitet werden können.

Eigentlich müsste die UNB auch ein Fachgutachten geben, wofür gar nicht die Kapazitäten und Möglichkeiten bestehen.

Herr Dettmer sieht hier ein grundsätzliches Problem. Er schlägt vor, zu überlegen, was kommt in den nächsten Jahren auf uns zu und wie gehen wir damit um. Es ist über die personelle und finanzielle Ausgestaltung des Amtes zu reden.