Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Stellungnahme des Landkreises Börde zur Nordverlängerung BAB 14, VKE 1.1.  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mo, 18.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20
Raum: Kantine (Kellergeschoss)
Ort: Landkreis Börde, Hauptverwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Naumann berichtet, dass die Stellungnahme des Landkreises Börde zur Nordverlänge-rung BAB 14 VKE 1

Frau Naumann  berichtet, dass die Stellungnahme des Landkreises Börde zur Nordverlängerung BAB 14 VKE 1.1. im Entwurf vorliegt und geht in ihren Ausführungen näher auf die Stellungnahme ein.

 

Frau Scharf erläutert anhand einer Karte noch einmal den Trassenverlauf von Dahlenwarsleben bis Wolmirstedt.

Aus Sicht des Landkreises Börde ist die Tunnelvariante die günstigste Variante, um das Schutzgut Mensch in den Vordergrund zu stellen. Der Landkreis Börde wird noch einmal vehement darauf hinweisen.

 

Herr Behrens erkundigt sich, ob das in der letzten Sitzung angesprochenen Schallschutzgutachten der Gemeinde Barleben bis zum 15.04.2011 abgeglichen worden ist und wie es jetzt terminlich weitergeht.

 

Frau Scharf antwortet, dass der Landkreis von der Gemeinde eine Stellungnahme und ein Schallschutzgutachten bekommen hat. Wobei das Gutachten der Gemeinde zu demselben Ergebnis gekommen ist, wie es in den Planfeststellungsunterlagen steht. Der Landkreis hat noch Zeit bis zum 1.5.2011 seine Stellungnahme abzugeben.

 

Frau Scharf meint, dass der Landkreis noch bis zum 1.5.2011 Zeit hat.

 

Herr Zahn befürchtet, dass das alles nichts bringt. Er ist der Meinung, dass die Lärmschutzwand in Samswegen richtig eingefordert werden muss und dass der Schutz des Menschen mehr Priorität hat. Der Kreistag steht hinter den Willen der Bürger der Region. Dieses muss in der Stellungnahme massiv erklärt werden.

 

Herr Behrens fasst zusammen, dass der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss eine Untertunnelung des Mittellandkanals und die Lärmschutzwand in Samswegen fordert. Dass Schutzgut Mensch soll hoch angesiedelt sein. Wenn es nachher auch anders kommt, aus welchen Gründen auch immer.

 

Herr Ganzer erklärt, dass schon im 1. Antragsverfahren für die Umfahrung Colbitz, die Menschen keine Chance hatten ihre Einwände zur Geltung zu bringen. Sie konnten es nicht rechnerisch nachweisen, weil sie keine finanziellen Möglichkeiten hatten. Es gibt hier nur einen minimalen Schallschutz.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen einstimmig zu.

 

Herr Dr. Schwarz bringt einen Nachsatz an und meint, dass der Landkreis natürlich diese Variante der Untertunnelung fordert. Damit aber dann keine Zeit verloren geht, müsste der Landkreis für den Fall dass die Untertunnelung kommt, auch einen Plan B haben.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.