Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Jakobi gibt einige grundsätzliche Bemerkungen und informiert die
Mitglieder des JHA., dass es im Rahmen der letzten Dienstberatung der
Jugendamtsleiter der Landkreise am 26.01.2011 in Magdeburg dazu eine
Positionierung gab. Richtig ist, dass auch die Kinder an Förderschulen einen Rechtsanspruch
auf einen Hortplatz/Hortbetreuung haben, und zwar nach KiFöG. Im Schulgesetz
wird formuliert, dass in den Förderschulen bei Bedarf eine Hortbetreuung
vorzuhalten ist. Hier steht aber die Frage – nach dem KiFöG? Zumindestens
wurde diese in der Vergangenheit von allen Beteiligten nicht so betrachtet. In
den vergangenen Jahren hat jeder Kreis improvisiert und zusammen mit den
Schulen nach befriedigenden Lösungen gesucht. Der Erlass kam in Abstimmung mit dem Kultus- und Sozialministerium
zustande. Die Folgen haben beide Ministerien im Detail nicht gesehen.in diese
Thematik sind auch die Ganztagsschulen und eine dortige Hortbetreuung mit
einzubeziehen bzw. die Zeit nach 15:00 Uhr in den Förderschulen. Alle Amtsleiter der Landkreise sprachen sich gegen die Verfahrensweise
des Kultusministeriums aus. Herr Jakobi gibt bekannt, dass sich hierzu eine Arbeitsgruppe der
Jugendamtsleiter gebildet hat, in der er vom Landkreis mitarbeitet. Hier gab es
ein erstes Zusammentreffen am 01.03.2011. Seitens des Sozialministeriums wurden
erst einmal grundsätzliche Sachverhalte erläutert (UN-Konvention zur
Eingliederung behinderter Menschen). Dabei wurde herausgearbeitet, dass auch
Deutschland dieser seit 2009 beigetreten und im Rahmen der Kultusministerienkonferenz
ein gemeinsames Papier zur Inklusion behinderter Schüler erarbeitet wurde. Herr Theissen erläuerte dazu den Standpunkt des Sozialministeriums und
benennt Zahlen für das gegenwärtige Schuljahr. Frau Dr. Grewe sieht die
Umsetzung der Zielstellungen (Inklusion aller Förderschüler) nur in einzelnen
Teilschritten über einen längeren Zeitraum. Herr Theissen macht deutlich, dass diese Beratung als 1. Schritt zu
sehen ist. Grundsätzlich greift der Erlass zu kurz, es geht um den Hort nach
KiFöG als Ganzes und nicht nur im Rahmen der Feriengestaltung. Kinder in Tageseinrichtungen mit erhöhtem Förderbedarf im Land
Sachsen-Anhalt gibt es 621 Kinder in der HzE, mit seelischer Behinderung nach §
35a SGB VIII sind es 51 und mit körperlicher Behinderung nach SGB XII sind es
2142 Kinder. Der Begriff „Inklusion“ ersetzt den Begriff und die darauf
abgestellten Maßnahmen der Integration. Frau Leuschner äußert ihre Bedenken. Obwohl es demnächst in Oebisfelde
eine Integrative Schule geben wird, weiß man nicht, ob es für die Kinder mit
einer Lernbehinderung unbedingt von Vorteil ist. Frau Schünemann – gemeinsames Lernen ist okay. Sie weiß aber auch,
dass man mit den Kindern mit Lernbehinderung sensibler umgehen muss. Herr Zimmermann hebt noch einmal den Beschluss zum Beitritt der
UN-Konvention hervor. Er sieht dies als gemeinsamen Unterricht für alle
Schüler. Es gibt einen Landtagsbeschluss, dass alle Schulbereiche wie Haupt-
und Realschule sowie der Gymnasialbereich die Schüler zu integrieren haben. Es
wird aber darauf hingewiesen, dass es immer der Elternwille ist, wo das Kind beschult
wird. |
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