Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen über den Stand der Beratungen zum Erlass des Kultusministeriums vom 08.12.10 (AZ: 23.2-81027) und der zukünftigen Verfahrensweise zur Absicherung der Hortbetreuung  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 21.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Kantine (Kellergeschoss)
Ort: Landkreis Börde, Hauptverwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Jakobi gibt einige grundsätzliche Bemerkungen und informiert die Mitglieder des JHA

Herr Jakobi gibt einige grundsätzliche Bemerkungen und informiert die Mitglieder des JHA., dass es im Rahmen der letzten Dienstberatung der Jugendamtsleiter der Landkreise am 26.01.2011 in Magdeburg dazu eine Positionierung gab.

Richtig ist, dass auch die Kinder an Förderschulen einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz/Hortbetreuung haben, und zwar nach KiFöG. Im Schulgesetz wird formuliert, dass in den Förderschulen bei Bedarf eine Hortbetreuung vorzuhalten ist. Hier steht aber die Frage – nach dem KiFöG? Zumindestens wurde diese in der Vergangenheit von allen Beteiligten nicht so betrachtet. In den vergangenen Jahren hat jeder Kreis improvisiert und zusammen mit den Schulen nach befriedigenden Lösungen gesucht.

Der Erlass kam in Abstimmung mit dem Kultus- und Sozialministerium zustande. Die Folgen haben beide Ministerien im Detail nicht gesehen.in diese Thematik sind auch die Ganztagsschulen und eine dortige Hortbetreuung mit einzubeziehen bzw. die Zeit nach 15:00 Uhr in den Förderschulen.

Alle Amtsleiter der Landkreise sprachen sich gegen die Verfahrensweise des Kultusministeriums aus.

 

Herr Jakobi gibt bekannt, dass sich hierzu eine Arbeitsgruppe der Jugendamtsleiter gebildet hat, in der er vom Landkreis mitarbeitet. Hier gab es ein erstes Zusammentreffen am 01.03.2011. Seitens des Sozialministeriums wurden erst einmal grundsätzliche Sachverhalte erläutert (UN-Konvention zur Eingliederung behinderter Menschen). Dabei wurde herausgearbeitet, dass auch Deutschland dieser seit 2009 beigetreten und im Rahmen der Kultusministerienkonferenz ein gemeinsames Papier zur Inklusion behinderter Schüler erarbeitet wurde.

Herr Theissen erläuerte dazu den Standpunkt des Sozialministeriums und benennt Zahlen für das gegenwärtige Schuljahr. Frau Dr. Grewe sieht die Umsetzung der Zielstellungen (Inklusion aller Förderschüler) nur in einzelnen Teilschritten über einen längeren Zeitraum.

Herr Theissen macht deutlich, dass diese Beratung als 1. Schritt zu sehen ist. Grundsätzlich greift der Erlass zu kurz, es geht um den Hort nach KiFöG als Ganzes und nicht nur im Rahmen der Feriengestaltung.

Kinder in Tageseinrichtungen mit erhöhtem Förderbedarf im Land Sachsen-Anhalt gibt es 621 Kinder in der HzE, mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII sind es 51 und mit körperlicher Behinderung nach SGB XII sind es 2142 Kinder.

Der Begriff „Inklusion“ ersetzt den Begriff und die darauf abgestellten Maßnahmen der Integration.

 

Frau Leuschner äußert ihre Bedenken. Obwohl es demnächst in Oebisfelde eine Integrative Schule geben wird, weiß man nicht, ob es für die Kinder mit einer Lernbehinderung unbedingt von Vorteil ist.

 

Frau Schünemann – gemeinsames Lernen ist okay. Sie weiß aber auch, dass man mit den Kindern mit Lernbehinderung sensibler umgehen muss.

 

Herr Zimmermann hebt noch einmal den Beschluss zum Beitritt der UN-Konvention hervor. Er sieht dies als gemeinsamen Unterricht für alle Schüler. Es gibt einen Landtagsbeschluss, dass alle Schulbereiche wie Haupt- und Realschule sowie der Gymnasialbereich die Schüler zu integrieren haben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es immer der Elternwille ist, wo das Kind beschult wird.