Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bericht der Verwaltung zu Anfragen im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2010, TOP 5.1, Ziff. 3 - Kreiswald -)  

 
 
Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Mühlisch erläutert den vorliegenden schriftlichen Bericht zum Waldeigentum des Landkreises Börde zwischen den Orten Gehringsdorf, Eggenstedt, Altbrandsleben, Neindorf und Beckendorf, genannt „Hohes Holz“.

 

Herr Dettmer stimmt dem Vorschlag von Herrn Behrens zu und erkundigt sich in welchen Kosten, lt. des vorliegenden Berichtes, der Förster, der im Hohen Holz beschäftigt ist, veranschlagt wurde.

 

Eine zweite Frage ist im Bereich der Jagdbewirtschaftung. Da es ist ihm nicht ganz klar ist, bittet er um eine Information, wie sich die Ausgaben auseinandersetzen.

 

Die letzte Frage, was ist mit dem Nachbargrundstück. Gibt es da Kaufpläne über die 650 ha Wald von Seiten des Landkreises.

 

Herr Behrens bittet die Mitglieder dieses Thema nicht zu sehr auszuweiten, da der Ausschuss sich in einer der nächsten Sitzung noch einmal mit dem Thema über den Kreiswald beschäftigt. Er bittet daher nur die 3 Fragen zum Förster, zu den Jagdausgaben und der Waldbetreuung Nachbargrundstück  zu beantworten.

 

Herr Hering erklärt, dass schon der Landkreis Bördekreis einen Vertrag mit dem Forstamt zur Privatwaldbetreuung geschlossen hatte. Der Landkreis muss einige Arbeiten selbstständig erledigen, so gehören zu den Aufgaben des Försters beispielsweise solche Frage, wie die Holzauszeichnung, die Erstellung der Planung und die Bearbeitung selber vor Ort, was das Holzfällen betrifft, Baumarten, Krankheiten (Richtung und Befall), größere Frostschäden und so weiter. Der Landkreis kann ca. 3.800 Festmeter im Jahr schlagen, ohne dem Wald jetzt die Nachhaltigkeit zu nehmen.

 

Zur Jagd muss man sagen, dass das Hohe Holz, das Einzige größere Waldgebiet ist in der Börde. Insgesamt sind das so 1.600 ha was das Hohe Holz betrifft und dort ist ein Einschatzgebiet von Wild. Und wenn man dort jetzt die Jagd gestaltet, kann es passieren, dass es dort auch schwarze Schafe unter den Jägern gibt. Darum hat der Landkreis seine Hand drauf und sagt soviel wird geschossen und soviel braucht der Waldbauer. Deswegen werden Begehungsscheine vergeben.

 

Herr Hering spricht auch die Zwangsverwaltung für das Nachbargrundstück, sowie den erschreckenden Zustand des privaten Waldes, an.

 

Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches aber noch nicht fertig gestellt ist. Die Gutachter haben um Verlängerung gebeten. Und solange, wie das Gutachten beim Amtsgericht noch nicht vorliegt, wird es, so glaubt Herr Hering, auch nicht zu einer Versteigerung kommen oder eben zur Rückabwicklung.

 

Herr Hering schlägt vor, im Sommer eine Besichtigung des forstlichen Teil und auch des jagdlichen Teil vorzunehmen.

 

Herr Dettmer stellt noch eine Nachfrage: im Haushaltsansatz Anlage 2  ist in 2011 erstmalig die Haushaltsstelle: sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen mit  4.200,00 Euro in der Jagdgesellschaft und Ausgaben für Dienstleistungen für 5.200,00 Euro. Was versteckt sich dahinter.

 

Herr Mühlisch antwortet, dass der Förster bei den 14.000 Euro enthalten ist.

 

Herr Dettmer bedankt sich, für die Klärung seiner Anfragen.

 

 

Herr Behrens versprach einen Termin zur Besichtigung gemeinsam mit Herrn Bredthauer abzustimmen. Es ist schon wichtig, dass alle Mitglieder des Umweltausschusses bevor sie etwas entscheiden sollen, die Möglichkeit bekommen, sich das zu besichtigen.

 

Herr von Bodenhausen erkundigt sich, ob die vorliegenden Zahlen im Bericht realistisch sind.

 

Die Kosten, die der Landkreis hat stehen regelmäßig fest, so Herr Mühlisch. Das ist alles aus den Unterlagen auch nachvollziehbar.

 

Herr Behrens bedankt sich bei Herrn Hering und Herrn Mühlisch für die Berichterstattung.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.