Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Es werden 5 Energieberichte 2009 zur jetzigen Einsichtnahme verteilt. Herr Kambach, Mitarbeiter im Amt für Gebäudewirtschaft, stellt den 3.
Energiebericht 2009 für die Liegenschaften des Landkreises Börde vor. So sind
erstmalig die Liegenschaften des Landkreises Ohrekreis und Bördekreis zusammengefasst. Dieser Energiebericht erfasst und
analysiert die jährlichen Energie- und Wasserverbräuche der Gebäude im
Landkreis Börde und ist ein wichtiger Schritt, Schwachstellen und Handlungsoptionen
aufzuzeigen, Prioritäten zu setzen, aber auch bereits Erreichtes zu dokumentieren
und mit den vorhergehenden Energieberichten vergleichen zu können. Zum Vergleichsjahr wählt Herr Kambach das Jahr 2006 und geht in seinen weiteren
Ausführungen auf die -
Ziele und Aufbau des Energieberichtes, -
Gebäudebestand des Landkreises, -
Datenlage – Zählerstandserfassung, -
Energiecontrolling, -
Kostenentwicklung wichtiger Energieträger, -
Gesamtkosten und Verbräuche, -
Umweltbelastungen und Schadstoffemissionen der
landkreiseigenen Gebäuden, -
Kennzahlenermittlungen (Energie- und
Wasserverbrauchskennzahlen einzelner Gebäudegruppen), -
Maßnahmen zur Energieeinsparung (Modernisierung der
Gebäude, verhaltensorientierte Maßnahmen, energetische Gebäudesanierung) -
Nachweis der Energieeinsparung ein. In der Zusammenfassung erklärt Herr Kambach, dass für alle
Verbrauchsmedien eine Verbrauchsreduzierung zum Basisjahr ausgewiesen werden
kann. Im Gegensatz dazu sind die Kosten unproportional zu den Verbräuchen
angewachsen. Ein Ziel muss in den nächsten Jahren sein, mit einem
funktionierenden Energiemanagement weitere Einsparpotentiale zur
Verbrauchsreduzierung zu erschließen und so der Kostenentwicklung im Bereich
des Energiesektors entgegen zu wirken. Nach dem Grundsatz „Die beste Energie ist die eingesparte
Energie“ ist der Landkreis Börde gemeinsam mit den Gebäudenutzern stets
um die Verbesserung für seine Liegenschaften bemüht. Die Verbräuche sollen
weiter reduziert bzw. bei einem guten Gebäude der Standart gehalten werden. Der
Landkreis wird versuchen, die Umwelt ein wenig zu entlasten und die Kosten im
Rahmen zu halten. Herr Dettmer meint, dass es im Bereich der Einsparmöglichkeiten noch sehr
viel mehr Möglichkeiten gibt und erkundigt sich, ob der Landkreis eine
Strategie bei der erneuerbaren Energie besitzt, hier noch mehr zu modernisieren.
Er denkt da zum Beispiel an Photovoltaikanlagen oder Umstellungen von
Heizungsanlagen mit Pellets, Biogas bzw. Holzschnitzel aus dem landkreiseigenen
Wald. Herr Kambach meint, dass die erneuerbare Energie nicht in allen
Liegenschaften Sinn macht. Der Landkreis hat sich damit bereits befasst, so
wurde im letzten Jahr im Verwaltungsgebäude Farsleber Str. in Wolmirstedt die
alte Ölanlage demontiert und eine
Heizung mit Pellets eingebaut. Es bestehen noch 4-5 Liegenschaften mit einer
Ölanlage. In Uthmöden wurde auf Erdgas umgestellt, weil die Erdgasleitung vor
der Tür lag. Der Landkreis hat natürlich auch andere Möglichkeiten, so bestehen
auch Anfragen zur Biogasversorgung, die im Amt für Gebäudewirtschaft gerade
erörtert werden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wurde bereits besichtigt.
Hier muss man abwägen und prüfen, wie ist die Beschaffenheit des Daches bei
einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Landkreis hat auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie bereits
begonnen und ist für jeden Vorschlag dankbar, so Herr Kambach. Herr Zahn bemerkt, dass der Energiebericht für ihn nur eine Erfassung
ist. So ist es für ihn als Kreistagsmitglied interessant, welche Schlussfolgerungen der Landkreis
hieraus zieht, wo der Landkreis in den nächsten Jahren investieren muss, was in
den Haushalt eingestellt werden muss und welche Schulen, welche Einrichtungen,
welche Sportstätten im Prinzip Energieschlucker sind. Wo ist im Prinzip die Handhabe, damit das
politische Gremium gegenüber der Verwaltung im Haushalt auch die Zeichen setzt,
um dann aktiv zu werden. Er bittet im nächsten Jahr um eine Information über die Effekte, die das
Konjunkturpaket an diesen Schulen erbracht hat. Um Klimaschutzziele zu
erreichen haben nicht nur die Betriebe eine Verantwortung sondern irgendwie
auch die Verwaltung Herr Kambach meint, dass es bei der Fernwärmeversorgung keine Chance
gibt etwas anderes zu machen, weil der Gesetzgeber dass so vorschreibt. Wenn
sie eine Fernwärmeversorgung im Gebäude haben und diese Fernwärme aus
Kraftwärmekupplung besteht sind sie lt. Gesetzgebung verpflichtet, dies auch zu
nutzen. Der Landkreis hat da wenige Einflussmöglichkeiten und verstoße sonst
gegen geltendes Recht. Herr Behrens schließt hier die Diskussion vorerst ab und bedankt sich
bei Herrn Kambach für die Ausführungen. Die Information wurde zur Kenntnis genommen. |
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