Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss ist nicht beschlussfähig. Der
Ausschussvorsitzende hat im Einvernehmen mit den noch anwesenden
Ausschussmitgliedern beantragt, die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
herbeizuführen. Nach § 41 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LKO LSA kann über Gegenstände einfacher
Art im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschlossen werden.
Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes
Mitglied widerspricht. |
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