Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Änderung der Abfallgebührensatzung - AGS  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 2.2 Beschluss:585/Abf/2011
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:00
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
Zusatz: Hinweis Der nächste Betriebsausschuss, findet nicht wie vorgesehen um 17.00 Uhr, sondern um 16.00 Uhr statt, bitte um Beachtung. Die Tagesordnungspunkte bleiben unverändert.
585/Abf/2011 Änderung der Abfallgebührensatzung - AGS
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Peters Betriebsleitung
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor. Sie weist darauf hin, dass die erstellte Kalkulation Grundlage der Abfallgebührensatzung ist. Dementsprechend wurden die Kalkulationsansätze in die Abfallgebührensatzung mit aufgenommen und spiegeln sich in ihr wieder.

 

Herr Schindler stellt seinen Antrag gleichlautend wie im TOP 2.1.

 

Antrag zu 2.1 Gebührenkalkulation und gleichlautend zu 2.2 Gebührensatzung:

 

Auf Grund der Bekanntgabe, dass nun doch in Größenordnungen Müll in den Ohrekreis importiert wurde, beantrage ich, die in diesem Jahr geplante pauschale Auszahlung von 32,37pro Person an die Bürger im Süden des Landkreises zu zahlen und nicht noch einmal wie im letzten Jahr an die Bürger im Norden des Landkreises. Damit wäre endlich eine Gleichberechtigung von Nord und Südbürgern erreicht. Die durch die geringere Zahl der Südbürgerfrei werdenden Mittel sollten zur weiteren Senkung der Grundgebühr der Biotonne im aktuellen Kalkulationszeitraum genutzt werden.

 

Er fragt weiter, ändert die Bekanntgabe der hohen Zahlen der Müllimporte, und die bis heute nicht geklärten Fragen, wo sind die Einnahmen der Müllimporte, nichts an dieser pauschalen Auszahlung?

 

Frau Peters

Die von Ihnen angesprochen 7,5 Mill. ist die Kostenüberdeckung, die laut unserer Finanzbuchhaltung entstanden ist. Dafür gibt es Zahlen und Nachweise, die aus unseren Bilanzen zu entnehmen sind. Diese haben wir Ihnen zur Verfügung gestellt und offen dargelegt. Die Zahlen belegen, dass die 7,5 Mill. aus keine Müllimporte stammen.

Es wurde die Entscheidung getroffen, wie die 7,5 Mill. an die Gebührenzahler zurückgegeben sind und in welchem Teilentsorgungsbereich. Diese Entscheidung ist für den Eigenbetrieb Landkreis maßgebend.

 

Herr Mühlisch stellt den gleichlautenden Antrag von Herrn Schindler, wie zu TOP 2.1 zur Abstimmung.

 

Zustimmung:              eine

Ablehnung:              acht

Enthaltung:              zwei

 

Der Antrag von Herrn Schindler wird abgelehnt.

 

Herr Mühlisch stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 07.02.2011) beigefügte Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              zehn

Ablehnung:              eine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 585/Abf/2011 erhoben.