Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Peters erläutert die Vorlage und erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorberatung, die zur Abfallgebührenkalkulation 2010 – 2012 im letzten Betriebsausschuss vorgenommen wurde. Die Vorlage liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor. Während der letzten Sitzung stellte Sie die Notwendigkeit einer neuen Abfallgebührenkalkulation sowie die rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung ausführlich vor und erläuterte sie. In der letzten Sitzung wurde sich grundsätzlich auf die Variante 2 a geeinigt, mit einer Ausnahme, die Bioabfallbenutzungsmengengebühr um 0,10 € anzupassen. D. h. die Biabfallbenutzungsmengengebühr soll angehoben werden zu Gunsten der Grundgebühr der Bioabfallentsorgung. Die Abfallgebührenkalkulation wurde neu gerechnet, sodass die Gebühren dem Antrag entsprechen. Frau Peters geht in Ihrer Präsentation auf Eckpunkte ein und erläutert sie. Abschließend stellt Sie eine Beispielrechnung für einen 3-Personen-Haushalt/ Jahr vor und beendet Ihre Ausführungen.
Herr Schmidt Nicht ganz nachvollziehbar sei, davon auszugehen, dass durch die Veränderung der Kalkulation einen höheren Anschlussgrad bei der Biotonne zu erreichen. Wonach werden die Kosten der Abfallberatung kalkuliert? Wie ist die Menge der verbotswidrig abgelagerten Mengen zu verstehen?
Frau Peters Durch die Senkung der Biotonnenpreise wird sich die Funktionalität der Teileinrichtung der Bioentsorgung erhöhen und möglichst die Zahl des Anschlussgrades gesteigert. Außerdem bietet die Bio-Tonne den Nutzern einen Vorteil bzw. eine Zusatzleistung an und zwar, zusätzlich Grünschnitt entsorgen zu lassen. In den kalkulierten Kosten der Abfallberatung sind u. a. der Druck und die Verteilung der Abfallkalender enthalten. Die Ist – Mengen für verbotswidrig abgelagerte Abfälle in 2009 und 2008 lagen bei 700 t pro Jahr.
Herr Schindler stellt folgenden Antrag zu 2.1 Gebührenkalkulation und gleichlautend zu 2.2 Gebührensatzung:
„Auf Grund der Bekanntgabe, dass nun doch in Größenordnungen Müll in den Ohrekreis importiert wurde, beantrage ich, die in diesem Jahr geplante pauschale Auszahlung von 32,37€ pro Person an die Bürger im Süden des Landkreises zu zahlen und nicht noch einmal wie im letzten Jahr an die Bürger im Norden des Landkreises. Damit wäre endlich eine Gleichberechtigung von Nord und Südbürgern erreicht. Die durch die geringere Zahl der „Südbürger“ frei werdenden Mittel sollten zur weiteren Senkung der Grundgebühr der Biotonne im aktuellen Kalkulationszeitraum genutzt werden“.
Herrr Mühlisch schlägt vor und weißt darauf hin, dass diese Rückzahlung der Gelder nichts mit der Kalkulation zu tun haben. Könnten wir uns so verständigen, den Antrag zur Vorlage der Abfallgebührensatzung zu stellen?
Herr Schindler Es geht um den § 3 b der Satzung, d. h. diese Zahlen gehen direkt mit ein in die Kalkulation. Das heißt, was in diesem Paragraphen gezahlt wird, fehlt in der Gesamtsumme dieser Kalkulation. Wenn, den von ihm gestellten Antrag zugestimmt wird, wären das wieder Mittel, die der Gesamtheit zur Verfügung stehen, da im Südbereich weniger Bürger ansässig sind.
Herr Mühlisch stellt den Antrag von Herrn Schindler zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: eine Ablehnung: acht Enthaltung: zwei
Der Antrag von Herrn Schindler wurde abgelehnt.
Herr Mühlisch stellt die Vorlage zur Abstimmung. Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 07.02.2011) beigefügte „Rückwirkende Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: zehn Ablehnung: eine Enthaltung: keine
Die Vorlage wird zum Beschluss 584/Abf/2011 erhoben.
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