Der Landkreis
Börde und die Agentur für Arbeit Magdeburg schließen den als Anlage im
Entwurf beigefügten „Kooperationsvertrag über die Bildung und
Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung im Landkreis Börde gemäß § 44b
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“.
Der Landrat wird berechtigt, für den Landkreis
Börde mit der Agentur für Arbeit Magdeburg Änderungen des im Entwurf
beigefügten Kooperationsvertrages zu vereinbaren, die von inhaltlich
unwesentlicher Bedeutung, jedoch für das Zustandekommen des Vertrages mit
Wirkung vom 01.01.2011 maßgeblich sind.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 572/DIV/2010 erhoben.