Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer weist darauf hin, dass vor der Sitzung eine Statistik zur
Verbrennung von Gartenabfällen im Frühjahr 2010 im Landkreis Börde sowie die
Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten
Flächen im Landkreis Börde vom 20.08.2009 und die Arten der Verwertung von
Bioabfällen verteilt wurden. Herr Behrens gibt dem Kreisvorsitzenden der Kleingärtner des Altkreises
Wolmirstedt, Herrn Bartz das Wort. Herr Bartz bedankt sich, dass er vor diesem Ausschuss das Wort ergreifen
darf. Er spricht im Namen der Kleingärtner von Niederndodeleben bis Colbitz.
Positiv angesehen wird von den Kleingärtnern, dass in unserem Landkreis
überhaupt noch verbrannt werden darf. Die Kleingärtner haben sich in der Form
durchaus an bestimmten Stellen darauf eingestellt, dass das Kompostieren der
kompostierbaren Abfälle im Vordergrund steht. Bestimmte Dinge, wie
Spargelkraut, Kartoffelkraut wurden immer, um bestimmte Schädlingen zu
vernichten, im Herbst verbrannt. Herr Bartz plädiert in seinem Namen und die der Kleingärtner für kurze
Belastungen der Umwelt und schlägt die Verbrennzeit von 14 Tage im Herbst (in
den beiden ersten Wochen im November) und 14 Tage im Frühjahr (in den beiden
letzten Märzwochen) vor. Er bittet darüber nachzudenken, ob dieses Zweigeteilte
nicht annehmbar ist. In diesem Jahr gab es nicht die Möglichkeit, die
geschädigten Kräuter, Hölzer und Wurzeln zu verbrennen. Im Namen der Kleingärtner des Altkreises Wolmirstedt bedankt sich Herr
Bartz, dass er heute vor dem Ausschuss reden durfte und bittet um Unterstützung
des Anliegens der Kleingärtner. Herr Behrens bedankt sich und verspricht, den Vorschlag der Verbrennzeit
von 14 Tage im Herbst und 14 Tage im Frühjahr auf jeden Fall erst einmal
aufzunehmen. Er erinnert, dass zur damaligen Entscheidungsfindung die von Herrn
Torka statistisch vorgearbeiteten Zahlen beigetragen haben. Herr Senkel fragt sich, was im Winter über noch zum Verbrennen entsteht,
wenn im November 2 Wochen verbrannt wurde. Weshalb muss im März dann noch
einmal verbrannt werden. Für ihn machen zwei Verbrennungszeiten keinen Sinn. Herr Ganzer schließt sich den Worten von Herrn Bartz und Herrn Senkel
an. Seiner Meinung nach gibt es immer Leute, die nicht richtig verbrennen
können, daher ist es eigentlich egal ob einmal oder 2 x verbrannt wird. Aus der Sicht von Herrn von Bodenhausen wurde oft genug über die
Brennordnung diskutiert. Es gibt in unserer Brennordnung unter den § 4 eine
Sonderregelung, die kostenpflichtig beantragt werden kann. Er steht auf dem
Standpunkt, dass gar nicht verbrannt werden muss, denn es gibt mit Kompostierung
und Deponie ausreichend Alternativen, auch auf dem Land. Er sieht keine
Notwendigkeit mehr darüber noch einmal zu diskutieren. Herr Bär bemängelt die kurzen Brennzeiten von 2 Wochen. Es kommt daher
zu einer sehr komprimierten und damit umweltbelastenden Verbrennung. Er würde
die jetzige Brennordnung so lassen. Die Leute sollen sich erst einmal daran
gewöhnen. Herr Nörthen geht mit der Meinung des Herrn Bartz vom Kleingartenverband
2 Mal im Jahr zu verbrennen, mit. Der Beschluss, der damals gefasst wurde geht
im Prinzip an dieser Realität vorbei. Herr Bartz erklärt, dass es auch in den Kleingartenanlagen
undisziplinierte Leute gibt. Daher hat der Verband ein Bußgeld bei Verstößen in
Höhe von 50 Euro eingeführt. Das heißt, dass er im Gartenverein die Aufgaben
des Ordnungsamtes übernimmt. Herr Hobohm schließt sich dem Vorschlag im Herbst und im Winter zu
verbrennen an. Herr Behrens schlägt vor, dass im Ergebnis der Diskussion die Verwaltung
beauftragt wird bis zur nächsten Sitzung zu prüfen, welches die besten Zeiten
für die Gartenabfallverbrennung sind. Danach werden die Ausschussmitglieder
dieses Schreiben auswerten und ihren weiteren Standpunkt überdenken. Der
Vorschlag von Herrn Bartz wird erst einmal so aufgenommen. |
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