Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung sowie Beantwortung von Anfragen und Anregungen  

 
 
37. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 03.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:05
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Landrat Webel gab bekannt, dass die Anfragen aus der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 06

 

Herr Landrat Webel gab bekannt, dass die Anfragen aus der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 06.10.2010 von Herrn Kanngießer und Herrn Keindorff durch die Verwaltung bereits beantwortet wurden.

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Des Weiteren informierte Herr Landrat Webel über einen Pachtvertrag zwischen dem Landkreis Börde und der Helmholzzentrum für Umweltforschung GmbH in Leipzig. Zu Forschungszwecken soll auf dem gepachteten Grundstück im Hohen Holz ein Turm errichtet werden. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Bundes und der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Vertrag wurde über 10 Jahre geschlossen und kann danach verlängert werden. Vorgesehene Laufzeit für das Projekt ist 30 Jahre.

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Der Amtsleiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Herr Hevekerl, informierte über die „Bürgerarbeit“.

 

Zwischen dem Landkreis Börde und der ARGE wurde abgestimmt, dass sich diese an dem Interessenbekundungsverfahren beteiligen wird. Entschieden wurde sich aufgrund der höheren Arbeitslosenzahlen für die Stadt Oschersleben. Beginn wird Anfang des Jahres 2011 sein. 180 Arbeitnehmern wird über 3 Jahre ein monatliches Bruttogehalt i. H. v. 1.080 EUR erhalten. Die zur Verfügung gestellten Mittel stammen vom Bund sowie aus dem Europäischen Sozialfonds.

Der Landkreis wird die Bürgerarbeit kofinanzieren. Dies umfasst einen geringen Teil der Sachkosten (35 EUR/Arbeitsplatz), da die ARGE im Jahr 2011 ca. 1/3 weniger Mittel zur Verfügung haben wird als 2010.

90 Bürger werden in der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH, die anderen 90 Bürger in sozialen Einrichtungen tätig sein.

Die Maßnahme betrifft nur Arbeitslosengeld-II-Empfänger der Stadt Oschersleben. Die Arbeiten können auch außerhalb der Stadt durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Sachkosten übernommen werden.

Herr Landrat Webel ergänzte, dass mit dem Kreissportbund und den Bürgermeistern bzgl. der Übernahme der Sachkosten ebenfalls gesprochen werden könnte.

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Herr Landrat Webel informierte über den Erhalt der Grundschule „Puschkin“ in Oschersleben. Da Ausschreibungsfristen einzuhalten sind, kann die Entscheidung des Stadtrates Oschersleben in der Form nicht abgewartet werden. Das Schulamt des Landkreises hat eine Variante erarbeitet, in der eine „Doppelschule“ vorgesehen ist. Der Landkreis würde die Hälfte der geschätzten Kosten, ca. 300.000 EUR, als Kaufpreis zahlen. Der Vorschlag liegt dem Bürgermeister bereits vor.

 

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Dezernentin II, Frau Herzig, gab bekannt, dass das Landesverwaltungsamt das Nachprüfungsverfahren zur Vergabe der Rettungsdienstleistung eingestellt hat. Das Verbot der Zuschlagserteilung ist somit aufgehoben, so dass in dieser Woche den Leistungserbringern die Genehmigungen erteilt werden.