Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Geschäftsordnung zur Durchführung der Regionalkonferenzen in den drei Planungsregionen der Jugendarbeit im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 11.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende Geschäftsordnung für die Regionalkonferenzen in den drei Planungsregionen I – III im Rahmen der Entwicklung von Strategien im Umgang mit den Folgen des demographischen Wandels im Arbeitsfeld Jugendarbeit im Landkreis Börde.

 

Herr Müller-Busse stellt die Frage, warum die ev. und kath. Kirche keinen Sitz in der Stimmenverteilung in den Regionalkonferenzen erhalten hat. Die Verwaltung erklärt, dass bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung davon ausgegangen wurde, dass die Kirche durch die freien Träger wie Caritas, DPWV etc. vertreten wird.

Darauf hin stellt Herr Schindler den Antrag, einen Vertreter beider Kirchen mit aufzunehmen.

Herr Ackermann und Frau Magdeburg unterstützen diesen Antrag von Herrn Schindler.

 

Herr Schmidtgen erläutert noch mal die Erarbeitung der Geschäftsordnung und stellt deutlich hervor, dass die Anzahl der Stimmenverteilung in den drei Regionalkonferenzen überschaubar sein sollten. Herr Jakobi verweist in diesem Zusammenhang  auf die ausgiebigen Auseinandersetzungen bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung.

 

Herr Hoeft bemerkt, dass – Arbeitsamt/ARGE geändert werden muss in – Agentur für Arbeit/Jobcenter. Diese Änderungen werden nachträglich von der Verwaltung vorgenommen.

 

Anschließend stellt nun Herr Müller-Busse noch einmal den Antrag (weiterführender Antrag), je 1 Vertreter der ev. und kath. Kirche mit in die Stimmenverteilung zu nehmen.

Herr Schindler gibt darauf hin zu Protokoll, dass erst über diesen weiterführenden Antrag abzustimmen wäre. Sollte dieser keine Mehrheit finden, wäre über seinen Antrag abzustimmen.

Der Vorsitzende stellt dann den Antrag zur Abstimmung: Dieser wird wie folgt angenommen:

7 Ja-Stimmen; 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

 

Abschließend wird die Geschäftsordnung einstimmig angenommen.