Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 02300.65520  

 
 
36. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.3 Beschluss:526/DIV/2010
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:50
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
526/DIV/2010 Überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 02300.65520
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wolf, M.
Bredthauer
Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Federführend:Bereich Recht Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Schulte, Renate   

Herr Bredthauer informierte die Kreisausschussmitglieder darüber, das der Landkreis Börde Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht Magdeburg und dem Landessozialgericht führt, Hierbei handelt es sich um Fragen der sachlichen Zuständigkeit für bestimmt

Herr Bredthauer informierte die Kreisausschussmitglieder darüber, dass der Landkreis Börde Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht Magdeburg und dem Landessozialgericht führt. Hierbei handelt es sich um Fragen der sachlichen Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten der Sozialhilfe. Der Beklagte ist die Sozialagentur des Landes Sachsen–Anhalt. In diesen Fällen geht es um erhebliche Streitwerte, was zur Folge hat, dass auch enorme  Anwaltskosten auf den Landkreis zukommen. Diese Anwaltskosten übersteigen das im Vorfeld geplante Budget. Herr Bredthauer bat um die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000 Euro.

Daneben bat Herr Bredthauer um eine weitere Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000 Euro für die Anwaltskosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Als Deckungsquelle sind Mehreinnahmen aus Zinsen angeben.

Was die Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht bzw. dem Landessozialgericht betrifft, ist die Verwaltung guter Hoffnung, in diesen Verfahren zu obsiegen und somit die Kosten erstattet zu bekommen. Nach Schätzung der Verwaltung werden jedoch diese Rechtsstreitigkeiten erst frühestens Mitte 2011 entschieden sein.

 

Herr Enkelmann hinterfragte, ob der Streitwert wirklich so hoch sei, um diese hohen Anwaltskosten zu erfordern.

 

Herr Bredthauer bestätigte dies.

 

Herr Webel fügte hinzu, dass man, um einen Streitwert erklagen zu können, diesen Wert auch entgegensetzen muss.

 

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 526/DIV/2010 erhoben.