Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und
den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde. Herr Jakobi informiert, dass der Entwurf der o.g.
Richtlinie dem LVWA zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt wurde. In der Rückantwort
erhielt der Landkreis die Mitteilung, dass der vorgelegte Entwurf sehr
beeindruckend ist und als Musterrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt
fungieren könnte. Seitens des LVWA wurden fünf Änderungshinweise vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang hat der Landkreis vier dieser fünf Hinweise
eingearbeitet. Die empfohlene Änderung des Punkt 2.1.5 wird nur teilweise
akzeptiert. Hierbei geht es im speziellen um die Ausnahmeregelung der
Betreuungskapazitäten. Abweichend zum LVWA möchte der Landkreis Börde eine
Überschreitung in Höhe von max. 10% der in der Betriebserlaubnis genehmigten
Gesamtkapazität, unter Beachtung des Kindeswohls und einer zeitlich angemessen
Befristung, genehmigen. Die seitens des
LVWA vorgeschlagene generelle Neubeantragung der Betriebserlaubnis bei
Abweichungen zur Betreuungskapazität
würde die Träger der Einrichtungen (zurzeit 192 Einrichtungen) wesendlich
stärker einschränken und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten um ein
Vielfaches erhöhen. Herr
Schindler
fragt nach, ob die 10% Regelung auch für integrative Einrichtungen zutrifft. Herr
Wendt verneint
diese Anfrage, da die Ausnahmegenehmigung generell nur für
Regelkindereinrichtungen zutrifft. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. |
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