Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Webel merkte an, dass
eine Synopse (alt/neu) der Richtlinie ausgelegt wurde. Diese wurde am 30.08.2010 im Jugendhilfeausschuss einstimmig angenommen. Die Vorlage ist an den Kreistag weiter zu leiten. Herr Dr. Zander bemerkte, dass zu
Punkt 14.12 Materialräume die Formulierung „Materialräume sind unerlässlich“
in „sollten vorgehalten werden“ geändert werden sollte. Bei dem
Punkt, welcher sich mit den Besuchertoiletten beschäftigt, sollten Änderungen
vorgenommen werden. Er meinte es sollten mehr Kann-Bestimmungen eingefügt
werden, da sonst bei Inkrafttreten dieser Richtlinie sofort Änderungen an allen
Tagesstätten vorgenommen werden müssten. Herr Hoeft antwortete, dass
es nicht nötig ist, bei Inkrafttreten sofort Änderungen vorzunehmen. Es geht um
den Fall, dass eine Kindertagesstätte neu gebaut bzw. rekonstruiert wird. Nur
in diesem Fall soll die Richtlinie Anwendung finden. Die Richtlinie wurde
bereits vom Sozialministerium bewertet. Punkt 2.1.5. den Empfehlung des Sozialministeriums
kann benachlässigt werden. Hier geht es um die Raumgrößen und
Betreuungskapazität (10% Regelung), da der Aufwand zu groß wäre. Herr Keindoff sagte, dass die
bisherigen Regelungen sehr stringent waren und zur Verteuerung und
Verkomplizierung des Baues beitragen. Er hatte den Eindruck, dass es durch
diese Vorlage nachgeahmt und sogar noch verschärft wird. Er würde der
Richtlinie nicht zustimmen und wird sich beim Kreistag nochmals dazu äußern. Herr Schmidt merkte an, dass
die meisten Kindertagesstätten in einem ordentlichen Zustand sind oder nur
kleine Mängel aufweisen. Der Status Quo muss hierbei nicht beibehalten werden.
Der Bestandsschutz ist vorhanden und bei Erweiterung oder Erneuerung ist eine
neue Betriebserlaubnis nach neuen Kriterien vorhanden. Er fragte ob diese Richtlinie
noch verhandelbar ist. Herr Hoeft antwortete, dass
diese Richtlinie bereits zweimal im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses, in
dem die Städte und Gemeinden als Träger der Einrichtungen vertreten sind und im
Jugendhilfeausschuss, in dem die freien Träger vertreten sind, beraten wurde.
Er sagte, die freien Träger und die Kommunen stimmten einstimmig zu. Herr Webel bemerkte, dass es
diese Vorlage bereits seit 22.04.2010 gibt. Frau Brakebusch sagte, dass viele
der Vorschriften als Arbeitserleichterung und dem Unfallschutz dienen und im
Vergleich zu Vorschriften zu DDR-Zeiten bereits gelockert wurden. Herr Webel schlug vor, diese
Vorlage in unveränderter Form an den Kreistag weiterzuleiten. Dieser Vorschlag wurde mit 2 Gegenstimmen angenommen. |
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