Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationsvorlage Nr. 498/DII/2010 Angebotsverfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den bodengebundenen Rettungsdienst gemäß § 11 RettDG LSA  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Di, 24.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:35
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Bredthauer entschuldigt Frau Herzig, Dezernentin Dez

Herr Bredthauer entschuldigt Frau Herzig, Dezernentin Dez. II und erläutert die wesentlichsten Punkte aus dieser Informationsvorlage.

 

Der Landkreis war nach dem Rettungsdienstgesetz verpflichtet, diese Leistungen auszuschreiben. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Die Gremien unseres Landkreises wurden hiervon rechtzeitig unterrichtet.

 

Bei der Genehmigungserteilung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, welches zur Folge hat, dass das durchzuführende Genehmigungsverfahren nicht den strengen Maßstäben des förmlichen Vergabeverfahrens unterliegt. Die drei wesentlichen Grundprinzipien des Vergaberechts, wie Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) sind berücksichtigt worden.

 

Dieses Verfahren ist durch die DRK Rettungsdienst Börde GmbH vor der Vergabekammer angegriffen worden. Das DRK verlangt die Durchführung eines neuen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Der Landkreis hält diesen Antrag, der gerichtet ist an die Vergabekammer für teilweise unzulässig, so Herr Bredthauer.

 

Der Landkreis hat sämtliche Unterlagen der Vergabekammer vorgelegt. Es war ursprünglich beabsichtigt bis Mitte August eine Entscheidung zu treffen. Diese Frist zur Entscheidung ist nunmehr auf Wunsch der Vergabekammer verlängert worden bis zum 21.9.2010. Vor Ablauf des 21.9.2010 ist der Landkreis gehindert eine Entscheidung zu treffen bzw. nach außen mitzuteilen.

 

Herr Zahn bemerkt, dass das DRK in der Vergangenheit eine super Arbeit gemacht hat. Jetzt kommen mit der Ausschreibung Diskussionen auf. Bei einer Ausschreibung muss man sich bewerben und im Prinzip ist die Qualität der Bewerbung ausschlaggebend. Und das Angebot  des DRK hat zu wünschen übrig gelassen. Er nimmt den Landkreis in Schutz und meint, dass es ein selbstgemachtes Leid für das DRK ist.

 

Herr Bredthauer weist darauf hin, dass jeder Bewerber den Anspruch hat, gleich und gerecht behandelt zu werden und nicht diskriminierend zu werden. Der Landkreis bedauert es außerordentlich, wenn Personalentscheidungen getroffen werden sollten, nur der Landkreis sieht sich in soweit nicht in der Verantwortung. Der Landkreis wird selbstverständlich alle Möglichkeiten ergreifen und unterstützen, damit Personalentscheidungen durch die DRK-GmbH vermieden werden. Der Landkreis wird sich bemühen Anstellungsverhältnisse mit anderen Leistungserbringern zu begründen.

 

Herr Behrens bemerkt, dass es schon bei früheren Ausschreibungen so war, dass man nicht von vornherein die hiesigen Anbieter berücksichtigen konnte. Die Konditionen spielen jetzt eine Rolle. Es sollte erst einmal die gesetzte Frist abgewartet werden.

 

Er stellt sich jetzt die Frage, wenn es noch einmal zu einer Neuausschreibung kommen würde, ob dann die Konditionen anders sind.

 

Herr Bär versteht die Befürchtungen des Personals, aber bei anderen Ausschreibungen wird auch keine Rücksicht darauf genommen, was mit dem Betrieb passiert, wenn er den Auftrag nicht bekommt.

 

Herr Ganzer erkundigt sich, ob der Landkreis durch die Entscheidungen des Vergabetermins der Vergabekammer in zeitliche Bedrängnis kommt.

 

Herr  Bredthauer antwortet, dass der Landkreis prüft, ob es zeitlich noch mal in diesem Jahr machbar ist. Die Entscheidungen hängen jetzt ausschließlich von der Vergabekammer ab.

 

Herr Schubert kritisiert, dass der Landkreis die große Fläche des Landkreises noch mehr splittet. Es ist eigentlich immer besser, wenn etwas gebündelt wird. Letztendlich hilft es dann auch wieder denen, die diese Leistungen in Empfang nehmen müssen. Man kann durch diese Bündelungen schon wesentlich effektiver arbeiten.

 

Herr Bredthauer antwortet, wenn der Landkreis größere Lose ausgeschrieben hätte, dann wäre die Konsequenz noch eindeutiger geworden. Dann wäre der jetzige Leistungserbringer gar nicht mehr dabei.

 

Herr Behrens beantragt Rederecht für Herrn Markus Dölle, Mitarbeiter beim Rettungsdienst des DRK in Oschersleben, damit die Ausschussmitglieder auch mal die Meinung der betroffenen Mitarbeiter hören.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten zu.

 

Herr Dölle erklärt, dass den Mitarbeitern zwar bekannt war, dass es zur Ausschreibung kommt, aber sie wussten nicht was in der Ausschreibung steht. Für das schlechte Angebot macht er die Geschäftsführung verantwortlich. Er verwies darauf, dass viele Kollegen bereits über 40 und 50 Jahre alt sind und somit schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt haben. Erfahrene Mitarbeiter gehen jetzt verloren und die neuen Anbieter müssen erst alles aufbauen.

 

Eine Kündigung hat noch kein Mitarbeiter erhalten, aber viele Mitarbeiter müssten noch bis zum April beschäftigt werden, so Herr Dölle.

 

Herr Behrens schlägt vor, diesen TOP informativ noch einmal auf die Tagesordnung am 23.09.2010 zu nehmen.

 

Die Informationsvorlage wird einstimmig an den Kreisausschuss weitergeleitet.