Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer
entschuldigt Frau Herzig, Dezernentin Dez. II und erläutert die wesentlichsten
Punkte aus dieser Informationsvorlage. Der Landkreis war
nach dem Rettungsdienstgesetz verpflichtet, diese Leistungen auszuschreiben.
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Die Gremien unseres Landkreises wurden
hiervon rechtzeitig unterrichtet. Bei der
Genehmigungserteilung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession,
welches zur Folge hat, dass das durchzuführende Genehmigungsverfahren nicht den
strengen Maßstäben des förmlichen Vergabeverfahrens unterliegt. Die drei
wesentlichen Grundprinzipien des Vergaberechts, wie Wettbewerb, Transparenz und
Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) sind berücksichtigt worden. Dieses Verfahren ist
durch die DRK Rettungsdienst Börde GmbH vor der Vergabekammer angegriffen
worden. Das DRK verlangt die Durchführung eines neuen Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren. Der Landkreis hält diesen Antrag, der gerichtet ist an die
Vergabekammer für teilweise unzulässig, so Herr Bredthauer. Der Landkreis hat
sämtliche Unterlagen der Vergabekammer vorgelegt. Es war ursprünglich
beabsichtigt bis Mitte August eine Entscheidung zu treffen. Diese Frist zur
Entscheidung ist nunmehr auf Wunsch der Vergabekammer verlängert worden bis zum
21.9.2010. Vor Ablauf des 21.9.2010 ist der Landkreis gehindert eine
Entscheidung zu treffen bzw. nach außen mitzuteilen. Herr Zahn bemerkt,
dass das DRK in der Vergangenheit eine super Arbeit gemacht hat. Jetzt kommen
mit der Ausschreibung Diskussionen auf. Bei einer Ausschreibung muss man sich
bewerben und im Prinzip ist die Qualität der Bewerbung ausschlaggebend. Und das
Angebot des DRK hat zu wünschen übrig
gelassen. Er nimmt den Landkreis in Schutz und meint, dass es ein selbstgemachtes
Leid für das DRK ist. Herr Bredthauer weist
darauf hin, dass jeder Bewerber den Anspruch hat, gleich und gerecht behandelt
zu werden und nicht diskriminierend zu werden. Der Landkreis bedauert es außerordentlich,
wenn Personalentscheidungen getroffen werden sollten, nur der Landkreis sieht
sich in soweit nicht in der Verantwortung. Der Landkreis wird
selbstverständlich alle Möglichkeiten ergreifen und unterstützen, damit Personalentscheidungen
durch die DRK-GmbH vermieden werden. Der Landkreis wird sich bemühen
Anstellungsverhältnisse mit anderen Leistungserbringern zu begründen. Herr Behrens
bemerkt, dass es schon bei früheren Ausschreibungen so war, dass man nicht von
vornherein die hiesigen Anbieter berücksichtigen konnte. Die Konditionen
spielen jetzt eine Rolle. Es sollte erst einmal die gesetzte Frist abgewartet
werden. Er stellt sich jetzt
die Frage, wenn es noch einmal zu einer Neuausschreibung kommen würde, ob dann
die Konditionen anders sind. Herr Bär versteht
die Befürchtungen des Personals, aber bei anderen Ausschreibungen wird auch
keine Rücksicht darauf genommen, was mit dem Betrieb passiert, wenn er den
Auftrag nicht bekommt. Herr Ganzer
erkundigt sich, ob der Landkreis durch die Entscheidungen des Vergabetermins
der Vergabekammer in zeitliche Bedrängnis kommt. Herr Bredthauer antwortet, dass der Landkreis prüft,
ob es zeitlich noch mal in diesem Jahr machbar ist. Die Entscheidungen hängen
jetzt ausschließlich von der Vergabekammer ab. Herr Schubert
kritisiert, dass der Landkreis die große Fläche des Landkreises noch mehr
splittet. Es ist eigentlich immer besser, wenn etwas gebündelt wird.
Letztendlich hilft es dann auch wieder denen, die diese Leistungen in Empfang
nehmen müssen. Man kann durch diese Bündelungen schon wesentlich effektiver
arbeiten. Herr Bredthauer
antwortet, wenn der Landkreis größere Lose ausgeschrieben hätte, dann wäre die
Konsequenz noch eindeutiger geworden. Dann wäre der jetzige Leistungserbringer
gar nicht mehr dabei. Herr Behrens beantragt
Rederecht für Herrn Markus Dölle, Mitarbeiter beim Rettungsdienst des DRK in
Oschersleben, damit die Ausschussmitglieder auch mal die Meinung der betroffenen
Mitarbeiter hören. Die Mitglieder des
Ausschusses stimmten zu. Herr Dölle erklärt,
dass den Mitarbeitern zwar bekannt war, dass es zur Ausschreibung kommt, aber
sie wussten nicht was in der Ausschreibung steht. Für das schlechte Angebot
macht er die Geschäftsführung verantwortlich. Er verwies darauf, dass viele
Kollegen bereits über 40 und 50 Jahre alt sind und somit schlechte Karten auf
dem Arbeitsmarkt haben. Erfahrene Mitarbeiter gehen jetzt verloren und die
neuen Anbieter müssen erst alles aufbauen. Eine Kündigung hat
noch kein Mitarbeiter erhalten, aber viele Mitarbeiter müssten noch bis zum
April beschäftigt werden, so Herr Dölle. Herr Behrens schlägt
vor, diesen TOP informativ noch einmal auf die Tagesordnung am 23.09.2010 zu
nehmen. Die
Informationsvorlage wird einstimmig an den Kreisausschuss weitergeleitet. |
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