Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Sachdarstellung und Begründung zur zweiten Vorberatung zur
Beschlussfassung – Grundsatz- und Zielbeschluss des Kreistages zur
künftigen Gestaltung der Abfallentsorgung im Landkreis Börde bis zum Jahr 2015 liegt
den Mietgliedern vor. Herr Mühlisch weist darauf hin,
dass auf der letzten Sitzung bereits über diese Thematik gesprochen wurde und
weist auf die Bedeutung des Grundsatzbeschlusses hin. Er macht
weiterhin darauf aufmerksam, dass dieser Beschlussvorschlag als eine
Weisung und Maßgabe an die Verwaltung gedacht ist, in eine bestimmte Richtung
zu handeln. Nach den heutigen Gesprächen bzw. Diskussionen wird sich zeigen, ob
der Betriebsausschuss die Annahme des Beschlusses dem Kreistag empfehlen könne. Herr Mühlisch
eröffnet die Diskussion. Herr Schmidt Die vorliegende Angelegenheit ist vom Prinzip her eine ordentliche
Sache, jedoch sollte der Landkreis den Spielraum lassen und den Wettbewerb
insgesamt nicht außer Kraft setzen. Wir sollten auf jedenfall die Möglichkeit
der privaten Beteiligungen nicht außer Betracht lassen. Die vorliegenden Anlagen sehen, hinsichtlich der Einsparsynergieeffekte viel
zu glatt aus. Die vorliegende Kalkulation sollte hinterfragt werden. Herr Mühlich weist
darauf hin, die Kalkulation im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren. Herr Schindler Die Aufteilung der Entsorgungsgebiete des Landkreises im Altkreis Börde mit
Beteiligung von Privatfirmen und im Altkreis Ohrekreis von einem kommunalen
Betrieb hat sich bis heute nicht bewahrheitet, so dass wir aus heutiger Sicht von
dieser Konkurrenzsituation in irgendeiner Weise profitieren könnten. Wir
sollten schon, wie aus der Sachdarstellung angedacht, handeln. Wir haben jederzeit die Möglichkeit im
Ausschuss nachzuregeln bzw. nachzusteuern. Herr Mühlisch fügt hinzu, dass die direkte Vergleichbarkeit einer Beauftragung zwischen
einer privaten Entsorgung und einer Eigengesellschaft äußerst schwierig sei. Es
würde nur funktionieren, wenn die Leistungen ausgeschrieben werden, wobei sich
die Eigengesellschaften beteiligen könnten.
Die Entsorgungsleistungen einem privaten Unternehmen zu überlassen,
könnte jedoch ein Problem darstellen. Auch eine eigene Entsorgungsgesellschaft
könnte privatisiert werden. Der Verwaltung kommt es darauf an, die Entsorgungsgebiete
einheitlich entsorgen zu lassen. Herr Keindorff Wir sollten in dieser Angelegenheit im Detail diskutieren. Es ist
unmöglich diese Angelegenheit in so einem kurzen Zeitumfang zu beschließen. Aus
all diesen Diskussionen, sollte auf jedenfall ein einheitliches
Entsorgungsgebiet herauskommen. Herr Dr. Zander ist ebenfalls
nicht bereit, diese Angelegenheit in diesem kurzen Zeitumfang zu beschließen.
Weiterhin fehlen hierzu noch viele Informationen in den Anlagen. Herr Enkelmann In all den Überlegungen sollte die Möglichkeit eine Privatisierung mit
angestrebt werden. Aus den Unterlagen
wurde die Möglichkeit einer Privatisierung ausgeschlossen. Die Probleme sollten
besser formuliert werden, so dass eine größere Diskussion entfacht werden kann. Herr Mühlisch Aus den Unterlagen ist ersichtlich, warum dieser Zeitplan so entstanden ist und
welche Beschlüsse noch bis 2015 vom Betriebsausschuss beschlossen werden
müssen. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Beschluss eines Grundsatz- und
Zielbeschlusses nur eine Entscheidung über eine entsprechende Richtung zur
künftigen Gestaltung der Abfallentsorgung sei. Die eigentlichen Beschlussfassungen im Einzelnen bedürfen diese
Zeitspanne. Dr. Zander Die uns vorgelegten Unterlagen soll der Grundsatzbeschluss sein? Der
Grundsatzbeschluss sagt nur aus in eine Richtung zu gehen. Herr Jülich Vom Betriebsausschuss wurde in Auftrag gegeben, Möglichkeiten zu
schaffen um Synergieeffekten bei der Entsorgungsform zu erreichen. Die 1.
Vorberatung zu diesem Thema fand erstmalig im Juli 2010 statt. Die heutige 2.
Vorberatung soll ein Beschluss ergeben, welches unter diesem kurzen Zeitumfang
nicht möglich ist. Wir würden heute festlegen, wer die künftige Entsorgung
durchführt, ohne weitere Aspekte in Betracht zu ziehen. Der Ausschuss hat sich
nicht ausreichend mit den Grundsätzen in dieser Angelegenheit beschäftigt. Herr Mühlisch Wir sind an die rechtlichen Maßgaben gebunden. Es bestehen laufende
Verträge, die jedes Mal neu entschieden werden müssen. Vielleicht gäbe es die
Möglichkeit, den Grundsatz- und Zielbeschluss abzuändern bzw. zu präzisieren um
ihn Beschlussfähig werden zu lassen, ohne das wir unsere Flexibilität
einschränken. Herr Jülich Es kann nicht
sein, das die Übertragung der anstehenden Entsorgungsaufgaben nur auf eine
Gesellschaft und einem Geschäftsführer übertragen wird, ohne weitere Aspekte in
Betracht zu ziehen. Herr Mühlisch Das ist Aufgabe der Verwaltung, die Fragen in dem Moment zu beantworten,
wenn sie wirklich anstehen. Herr Jülich Aus den Unterlagen kann ich entnehmen, dass aus zwei Eigengesellschaften
eine Gesellschaft entstehen soll. Es kann aber nicht sein, das die andere
Gesellschaft nur mitläuft. Herr Mühlisch Aus den Unterlagen können Sie nur entnehmen, dass aus zwei Gesellschaften
eine Gesellschaft entstehen soll. Nicht enthalten ist, in welcher Form es erfolgen soll. Das ist aber nicht eine
Frage des Grundsatzbeschlusses, sondern eine Frage, die in einem Einzelbeschluss
im Rahmen der Wirtschaftlichkeit behandelt werden muss. Herr Jülich Wurde die Form einer GmbH geprüft? Herr Mühlisch Diese Form wurde steuerrechtlich überprüft? Herr Keindorff Wozu brauchen wir den Grundsatzbeschluss? Frau Peters Wie wir schon in unseren Anlagen dargestellt haben, sind bei der Durchführung
der Entsorgungsleistungen zwei Gesellschaften sowie private Unternehmen
beauftragt. Zur Optimierung der Abfallwirtschaft besteht die Möglichkeit verschiedene
Wege zu gehen. Unsere Überlegungen waren mit diesem Grundsatzbeschluss, Ziele
abzustecken, in welche Richtung wir uns bewegen sollen. Herr Keindorff In den Unterlagen stehen Eckpunkte, die für mich noch nicht objektiv
belegt sind. Ziel dieses Beschlusses sollte die Stabilisierung der Preise sein.
Ob dieses Ziel erreicht wird, wenn die Konzentration auf eine GmbH orientiert ist,
bleibt fraglich. Die Verwaltung müsste, wenn ein Beschluss gefasst werden soll,
verschiedene Varianten unter verschiedenen Konstellationen vorlegen. Dann könnten
die Varianten diskutiert und evtl. ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Frau Brakebusch schlägt vor, die
von der CDU – Fraktion erarbeiteten Vorschläge über Herrn Schmidt
vorzutragen zu lassen. Herr Schmidt Durch die Frau Peters erläuterte Darstellung zu dieser Angelegenheit
gewinnt die Maßnahme eine andere
Richtung. Wenn der Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, müsste z. B.
in der Erläuterung der Sachdarstellung entfernt werden – zur Sicherung
der Inhousefähigkeit sind private Beteiligungen ausgeschlossen – Die
Möglichkeiten für die Zukunft sollten offen bleiben. Was nicht geht, unter
Zeitdruck einen Beschluss zu fassen. Frau Peters Mit dem Beschlussvorschlag (siehe S. 4) sollte die grobe Richtung
abgesteckt werden. Selbstverständlich könnte bei der Beschlussformulierung einiges
präzisiert werden. Herr Schmidt Die Inhousegesellschaft ist wohl hauptsächlich der Grund, das keine
Ausschreibungen erfolgen sollten. Frau Peters Die Gesellschaft ist nur inhousefähig, wenn die Gesellschaft 100 %ig dem
Landkreis gehört. Hat die Gesellschaft eine private Beteiligung, ist sie nicht
mehr inhousefähig. Herr Keindorff Wenn wir einen Beschluss fassen, muss die Wichtigkeit in den Vordergrund
gestellt werden. Wichtig für uns sind optimale Preise für die Bevölkerung und
optimale Organisationsstruktur zu schaffen. Diese Varianten sollten untersucht
und in einem Grundsatzbeschluss formuliert werden. Herr Mühlisch Dem Grundsatzbeschluss steht nichts entgegen, wenn verschiedene
Varianten untersucht und diskutiert werden. Es bleibt immer noch die Frage offen, was machen wir mit unseren
Gesellschaften. Bei der Gebührendiskussion wurde gefordert, eine Analyse
aufzustellen. In den Unterlagen steht drin, dass der Beschluss angepasst und
unter Beteiligung des Kreistages zum Beschluss vorgelegt werden kann. Herr Dr. Zander Es sollte, wie schon von Herrn Keindorff vorgeschlagen, einen Zeitrahmen
festgelegt werden, die von der Verwaltung vorgelegten Varianten zu prüfen und über
die optimale Gestaltung in einem einheitlichen Entsorgungsgebiet im gesamten
Landkreis Börde, die Organisationsform zu untersuchen und dann dem Kreistag
vorzuschlagen, wie die künftige Gestaltung der Abfallentsorgung bis zum Jahr
2015 auszurichten ist. Wir sollten eine strategische Entscheidung über die Vorgehensweise des
Grundsatzbeschlusses treffen. Indem jeder Beteiligte eine gewisse Sicherheit
und eine optimale Grundlage für einen absehbaren Zeitraum vorschlägt. Es
sollten drei Eckpunkte enthalten sein: ein einheitliches Entsorgungsgebiet, Entsorgungssicherheiten,
qualitative Kriterien und ein Zeitraum sollte benannt werden. Der vorliegende Vorschlag sollte überarbeitet und spezialisiert werden. Herr Mühlisch schlägt vor, dass
die Verwaltung den Beschlussvorschlag, so wie er den Mitgliedern zurzeit
vorliegt, zurückzieht. Es wird ein neuer Grundsatzbeschluss vorgelegt, mit
einer neuen Zeitschiene und mit entsprechenden Material. Frau Peters fragt nochmals nach,
was der Grundsatzbeschluss enthalten soll. Herr Dr. Zander Folgendes Eckpunkte werden z. B. bis 2015 angestrebt: einheitliches
Versorgungsgebiet, höchste Qualität und Versorgungssicherheiten, stabile Preise
usw. Dazu sollten die Organisationsformen und die Gesellschaftsformen untersucht
werden. Herr Mühlisch Die Aufgaben für eine neue Beschlussvorlage sind erfasst. Wir werden dementsprechend
eine neue Beschlussvorlage erarbeiten und dem Kreistag als Änderungsbeschluss
vorlegen. Die Vorlage wird mit einem veränderten Wortlaut zum nächsten Betriebsausschuss
am 31.08.2010 vorliegen. Herr Keindorff legt Einspruch
gegen die Verfahrenweise ein. Der Betriebsausschuss ist der vorbereitende
Ausschuss für den Kreistag, d. h. wir stellen die Vorlage her. Die Vorlage soll
die Eckpunkte enthalten, wie von Herrn Dr. Zander vorgetragen. Herr Mühlisch Die Vorlage wird dementsprechend so vorbereitet. Frau Peters Am 31.08.2010 soll der nächste Betriebsausschuss stattfinden, d. h. die
Einladungen müssten am 20.08.2010 verschickt werden. Sie fragt nach, ob es
Zustimmung findet, das die Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss“ zunächst
per E-Mail und später im Original verschickt wird. Die Mitglieder stimmen dem Vorschlag von Frau Peters zu. Herr Mühlisch beendet den TOP. |
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