Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweite Vorberatung zur Beschlussfassung Grundsatz- und Zielbeschluss des Kreistages zur zukünftigen Optimierung der Strukturen der Abfallentsorgung sowie Gestaltung der öffentlichen Abfallentsorgung bis zum Jahr 2015 im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 3
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt

Die Sachdarstellung und Begründung zur zweiten Vorberatung zur Beschlussfassung – Grundsatz- und Zielbeschluss des Kreistages zur künftigen Gestaltung der Abfallentsorgung im Landkreis Börde bis zum Jahr 2015 vor

Die Sachdarstellung und Begründung zur zweiten Vorberatung zur Beschlussfassung – Grundsatz- und Zielbeschluss des Kreistages zur künftigen Gestaltung der Abfallentsorgung im Landkreis Börde bis zum Jahr 2015 liegt den Mietgliedern vor.

 

Herr Mühlisch weist darauf hin, dass auf der letzten Sitzung bereits über diese Thematik gesprochen wurde und weist auf die Bedeutung des Grundsatzbeschlusses hin.  Er macht  weiterhin darauf aufmerksam, dass dieser Beschlussvorschlag als eine Weisung und Maßgabe an die Verwaltung gedacht ist, in eine bestimmte Richtung zu handeln. Nach den heutigen Gesprächen bzw. Diskussionen wird sich zeigen, ob der Betriebsausschuss die Annahme des Beschlusses dem Kreistag empfehlen könne.

 

Herr Mühlisch eröffnet die Diskussion.  

 

Herr Schmidt

Die vorliegende Angelegenheit ist vom Prinzip her eine ordentliche Sache, jedoch sollte der Landkreis den Spielraum lassen und den Wettbewerb insgesamt nicht außer Kraft setzen. Wir sollten auf jedenfall die Möglichkeit der privaten Beteiligungen nicht außer Betracht lassen. 

Die vorliegenden Anlagen sehen,  hinsichtlich der Einsparsynergieeffekte viel zu glatt aus.

Die vorliegende Kalkulation sollte hinterfragt werden.

 

Herr Mühlich weist darauf hin, die Kalkulation im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

 

Herr Schindler

Die Aufteilung der Entsorgungsgebiete des Landkreises im Altkreis Börde mit Beteiligung von Privatfirmen und im Altkreis Ohrekreis von einem kommunalen Betrieb hat sich bis heute nicht bewahrheitet, so dass wir aus heutiger Sicht von dieser Konkurrenzsituation in irgendeiner Weise profitieren könnten. Wir sollten schon, wie aus der Sachdarstellung angedacht, handeln.  Wir haben jederzeit die Möglichkeit im Ausschuss nachzuregeln bzw. nachzusteuern.

 

Herr Mühlisch

fügt hinzu, dass die direkte Vergleichbarkeit einer Beauftragung zwischen einer privaten Entsorgung und einer Eigengesellschaft äußerst schwierig sei. Es würde nur funktionieren, wenn die Leistungen ausgeschrieben werden, wobei sich die Eigengesellschaften beteiligen könnten.  Die Entsorgungsleistungen einem privaten Unternehmen zu überlassen, könnte jedoch ein Problem darstellen. Auch eine eigene Entsorgungsgesellschaft könnte privatisiert werden. Der Verwaltung kommt es darauf an, die Entsorgungsgebiete einheitlich entsorgen zu lassen.

 

Herr Keindorff

Wir sollten in dieser Angelegenheit im Detail diskutieren. Es ist unmöglich diese Angelegenheit in so einem kurzen Zeitumfang zu beschließen. Aus all diesen Diskussionen, sollte auf jedenfall ein einheitliches Entsorgungsgebiet herauskommen.

 

Herr Dr. Zander ist ebenfalls nicht bereit, diese Angelegenheit in diesem kurzen Zeitumfang zu beschließen. Weiterhin fehlen hierzu noch viele Informationen in den Anlagen.

 

Herr Enkelmann

In all den Überlegungen sollte die Möglichkeit eine Privatisierung mit angestrebt  werden. Aus den Unterlagen wurde die Möglichkeit einer Privatisierung ausgeschlossen. Die Probleme sollten besser formuliert werden, so dass eine größere Diskussion entfacht werden kann.

 

Herr Mühlisch

Aus den Unterlagen ist ersichtlich,  warum dieser Zeitplan so entstanden ist und welche Beschlüsse noch bis 2015 vom Betriebsausschuss beschlossen werden müssen. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Beschluss eines Grundsatz- und Zielbeschlusses nur eine Entscheidung über eine entsprechende Richtung zur künftigen Gestaltung der Abfallentsorgung sei.  

Die eigentlichen Beschlussfassungen im Einzelnen bedürfen diese Zeitspanne.

 

Dr. Zander

Die uns vorgelegten Unterlagen soll der Grundsatzbeschluss sein? Der Grundsatzbeschluss sagt nur aus in eine Richtung zu gehen.

 

Herr Jülich

Vom Betriebsausschuss wurde in Auftrag gegeben, Möglichkeiten zu schaffen um Synergieeffekten bei der Entsorgungsform zu erreichen. Die 1. Vorberatung zu diesem Thema fand erstmalig im Juli 2010 statt. Die heutige 2. Vorberatung soll ein Beschluss ergeben, welches unter diesem kurzen Zeitumfang nicht möglich ist. Wir würden heute festlegen, wer die künftige Entsorgung durchführt, ohne weitere Aspekte in Betracht zu ziehen. Der Ausschuss hat sich nicht ausreichend mit den Grundsätzen in dieser Angelegenheit beschäftigt.

 

Herr Mühlisch

Wir sind an die rechtlichen Maßgaben gebunden. Es bestehen laufende Verträge, die jedes Mal neu entschieden werden müssen. Vielleicht gäbe es die Möglichkeit, den Grundsatz- und Zielbeschluss abzuändern bzw. zu präzisieren um ihn Beschlussfähig werden zu lassen, ohne das wir unsere Flexibilität einschränken. 

 

Herr Jülich

Es kann nicht sein, das die Übertragung der anstehenden Entsorgungsaufgaben nur auf eine Gesellschaft und einem Geschäftsführer übertragen wird, ohne weitere Aspekte in Betracht zu ziehen.

 

Herr Mühlisch

Das ist Aufgabe der Verwaltung, die Fragen in dem Moment zu beantworten, wenn sie wirklich anstehen. 

 

Herr Jülich

Aus den Unterlagen kann ich entnehmen, dass aus zwei Eigengesellschaften eine Gesellschaft entstehen soll. Es kann aber nicht sein, das die andere Gesellschaft nur mitläuft.

 

Herr Mühlisch  

Aus den Unterlagen können Sie nur entnehmen, dass aus zwei Gesellschaften eine Gesellschaft entstehen soll. Nicht enthalten ist, in welcher Form  es erfolgen soll. Das ist aber nicht eine Frage des Grundsatzbeschlusses, sondern eine Frage, die in einem Einzelbeschluss im Rahmen der Wirtschaftlichkeit behandelt werden muss.

 

Herr Jülich

Wurde die Form einer GmbH geprüft?

 

Herr Mühlisch

Diese Form wurde steuerrechtlich überprüft?

 

Herr Keindorff

Wozu brauchen wir den Grundsatzbeschluss?

 

Frau Peters

Wie wir schon in unseren Anlagen dargestellt haben, sind bei der Durchführung der Entsorgungsleistungen zwei Gesellschaften sowie private Unternehmen beauftragt.

Zur Optimierung der Abfallwirtschaft besteht die Möglichkeit verschiedene Wege zu gehen. Unsere Überlegungen waren mit diesem Grundsatzbeschluss, Ziele abzustecken, in welche Richtung wir uns bewegen sollen.

 

Herr Keindorff

In den Unterlagen stehen Eckpunkte, die für mich noch nicht objektiv belegt sind. Ziel dieses Beschlusses sollte die Stabilisierung der Preise sein. Ob dieses Ziel erreicht wird, wenn die Konzentration auf eine GmbH orientiert ist, bleibt fraglich. Die Verwaltung müsste, wenn ein Beschluss gefasst werden soll, verschiedene Varianten unter verschiedenen Konstellationen vorlegen. Dann könnten die Varianten diskutiert und evtl. ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. 

 

Frau Brakebusch schlägt vor, die von der CDU – Fraktion erarbeiteten Vorschläge über Herrn Schmidt vorzutragen zu lassen.

 

Herr Schmidt

Durch die Frau Peters erläuterte Darstellung zu dieser Angelegenheit gewinnt die Maßnahme eine andere  Richtung. Wenn der Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, müsste z. B. in der Erläuterung der Sachdarstellung entfernt werden – zur Sicherung der Inhousefähigkeit sind private Beteiligungen ausgeschlossen – Die Möglichkeiten für die Zukunft sollten offen bleiben. Was nicht geht, unter Zeitdruck einen Beschluss zu fassen.

 

Frau Peters

Mit dem Beschlussvorschlag (siehe S. 4) sollte die grobe Richtung abgesteckt werden. Selbstverständlich könnte bei der Beschlussformulierung einiges präzisiert werden.

 

Herr Schmidt

Die Inhousegesellschaft ist wohl hauptsächlich der Grund, das keine Ausschreibungen erfolgen sollten.  

 

Frau Peters

Die Gesellschaft ist nur inhousefähig, wenn die Gesellschaft 100 %ig dem Landkreis gehört. Hat die Gesellschaft eine private Beteiligung, ist sie nicht mehr inhousefähig.

 

Herr Keindorff

Wenn wir einen Beschluss fassen, muss die Wichtigkeit in den Vordergrund gestellt werden. Wichtig für uns sind optimale Preise für die Bevölkerung und optimale Organisationsstruktur zu schaffen. Diese Varianten sollten untersucht und in einem Grundsatzbeschluss formuliert werden.

 

Herr Mühlisch

Dem Grundsatzbeschluss steht nichts entgegen, wenn verschiedene Varianten untersucht und diskutiert werden.  

Es bleibt immer noch die Frage offen, was machen wir mit unseren Gesellschaften. Bei der Gebührendiskussion wurde gefordert, eine Analyse aufzustellen. In den Unterlagen steht drin, dass der Beschluss angepasst und unter Beteiligung des Kreistages zum Beschluss vorgelegt werden kann.

 

Herr Dr. Zander

Es sollte, wie schon von Herrn Keindorff vorgeschlagen, einen Zeitrahmen festgelegt werden, die von der Verwaltung vorgelegten Varianten zu prüfen und über die optimale Gestaltung in einem einheitlichen Entsorgungsgebiet im gesamten Landkreis Börde, die Organisationsform zu untersuchen und dann dem Kreistag vorzuschlagen, wie die künftige Gestaltung der Abfallentsorgung bis zum Jahr 2015 auszurichten ist.

 

Wir sollten eine strategische Entscheidung über die Vorgehensweise des Grundsatzbeschlusses treffen. Indem jeder Beteiligte eine gewisse Sicherheit und eine optimale Grundlage für einen absehbaren Zeitraum vorschlägt. Es sollten drei Eckpunkte enthalten sein: ein einheitliches Entsorgungsgebiet, Entsorgungssicherheiten, qualitative Kriterien und ein Zeitraum sollte benannt werden.

Der vorliegende Vorschlag sollte überarbeitet und spezialisiert werden.

 

Herr Mühlisch schlägt vor, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag, so wie er den Mitgliedern zurzeit vorliegt, zurückzieht. Es wird ein neuer Grundsatzbeschluss vorgelegt, mit einer neuen Zeitschiene und mit entsprechenden Material.

 

Frau Peters fragt nochmals nach, was der Grundsatzbeschluss enthalten soll.

 

Herr Dr. Zander

Folgendes Eckpunkte werden z. B. bis 2015 angestrebt: einheitliches Versorgungsgebiet, höchste Qualität und Versorgungssicherheiten, stabile Preise usw. Dazu sollten die Organisationsformen und die Gesellschaftsformen untersucht werden.   

 

Herr Mühlisch

Die Aufgaben für eine neue Beschlussvorlage sind erfasst. Wir werden dementsprechend eine neue Beschlussvorlage erarbeiten und dem Kreistag als Änderungsbeschluss vorlegen. Die Vorlage wird mit einem veränderten Wortlaut zum nächsten Betriebsausschuss am 31.08.2010 vorliegen.

 

Herr Keindorff legt Einspruch gegen die Verfahrenweise ein. Der Betriebsausschuss ist der vorbereitende Ausschuss für den Kreistag, d. h. wir stellen die Vorlage her. Die Vorlage soll die Eckpunkte enthalten, wie von Herrn Dr. Zander vorgetragen.

 

Herr Mühlisch

Die Vorlage wird dementsprechend so vorbereitet.

 

Frau Peters

Am 31.08.2010 soll der nächste Betriebsausschuss stattfinden, d. h. die Einladungen müssten am 20.08.2010 verschickt werden. Sie fragt nach, ob es Zustimmung findet, das die Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss“ zunächst per E-Mail und später im Original verschickt wird.

 

Die Mitglieder stimmen dem Vorschlag von Frau Peters zu.

 

Herr Mühlisch beendet den TOP.