Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Keindorff erkundigte sich,
welche Vorschläge aus den Fraktionen für die Bestimmung als Vertreter in der
„Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum“ unterbreitet werden. Herr Bredthauer verwies auf den
Bericht zu TOP 8 - Benennung von Mitgliedern des Kreistages als Mitglieder der
„Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum“ -. In diesem Bericht wurde der Werdegang zur Benennung nochmals dargelegt.
Auf Grund der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes LSA durch das Zweite
Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009 ist nunmehr vorgesehen, dass es in den
Amtsbezirken der Ämter für Flurneuordnung und Forsten eine Arbeitsgemeinschaft
geben soll. In dieser Arbeitsgemeinschaft sollen die Landkreise und kreisfreien
Städte mit Sitz und Stimme vertreten sein. Interessant ist hier insoweit, als
es letztlich auch um die Einrichtung von Regionalbugets für die
Regionalentwicklung und um Genehmigungen der Förderung von Vorhaben im
ländlichen Raum geht. Hierdurch erhofft man sich auch eine gewisse
Beschleunigung der Abarbeitung von Anträgen. Das Gesetz enthält einen Verordnungsvorbehalt. Die Landesregierung war
hiernach ermächtigt, eine Verordnung über die Zusammensetzung der
Arbeitsgemeinschaft und sonstige Verfahrensregelungen zu erlassen. Diese
Verordnung ist am 26.07.2010 verkündet worden. Herr Bredthauer bat darum, dass sich die Fraktionen untereinander
darüber verständigen, welche zwei Vertreter und Stellvertreter des Kreistages
auf der nächsten Sitzung des Kreistages am 08.09.2010 benannt werden können. Herr Keindorff hinterfragte ob
die Auswahl nach dem d´Hondt-Verfahren erfolgt oder ob zwei benannt werden und
dann abgestimmt wird. Frau Engelbrecht bekundete für
Ihre Fraktion Interesse an einem Sitz in der Arbeitsgemeinschaft. Nach kurzer Diskussion wurde festgelegt,
dass von den Fraktionen je ein Vertreter sowie ein Stellvertreter bis zur
nächsten Kreistagssitzung benannt wird. Herr Jackowicz hinterfragte,
inwieweit Einrichtungen im Landkreis Börde am Schulobstprogramm des Landes
Sachsen-Anhalt teilnehmen. Herr Zeymer informierte
hierzu, dass die teilnehmenden Einrichtungen im Internet veröffentlicht sind (www.schulobstprogramm.sachsen-anhalt.de). Einige
Einrichtungen aus dem Südkreis nehmen teil, Einrichtungen aus dem Nordkreis
sind nicht vertreten. Bei der Zuweisung der finanziellen Mittel wurde der Zeitpunkt der
Antragstellung berücksichtigt. Herr Koch gab hierzu
ergänzend zur Kenntnis, dass dieses Thema in der letzten Stadtratssitzung der
Stadt Haldensleben behandelt wurde. Hier stellte sich auch die Frage, aus
welchem Grund die Stadt Haldensleben nicht berücksichtigt wurde. Das Verfahren
gestaltet sich dahingehend schwierig, dass man einen Lieferanten ausfindig
machen muss, der 1. bereit ist, die Versorgung vorzunehmen und 2. die Lizenz
erhält, die Einrichtung mit Schulobst zu beliefern. In Haldensleben und
Umgebung hatte sich kein Anbieter gefunden, die Belieferung der Haldenslebener
Grundschulen vorzunehmen. Lediglich ein Anbieter aus Magdeburg erklärte seine
Bereitschaft. Jedoch waren zum Zeitpunkt der Antragstellung auf eine Lizenz
bereits die finanziellen Mittel des Landes erschöpft. Herr Zeymer merkte hierzu an, dass es auch lizenzierte Anbieter im Landkreis Börde gibt. Auch diese sind auf der Internetseite www.schulobstprogramm.sachsen-anhalt.de aufgelistet. Herr Keindorff regte an, dass an die Eltern appelliert wird, ihren Kindern ab und an ein Stück Obst mit in die Schule zu geben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||