Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag des Kreistagsvorsitzenden vom 25.05.2010  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.1
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 23.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Bredthauer entschuldigte die urlaubsbedingte Abwesenheit des Kreistagsvorsitzenden, Herrn Dr

Herr Bredthauer entschuldigte die urlaubsbedingte Abwesenheit des Kreistagsvorsitzenden. Er wurde von ihm gebeten, seinen Antrag vom 25.05.2010 zur erneuten Beratung und abschließenden Entscheidung über die entstandenen Kostenüberdeckungen der Abfallgebühren im Altkreis Ohrekreis bzw. Entsorgungsgebiet Nord darzustellen.

Herr Bredthauer äußerte sich anschließend zu den Einwendungen der Kreistagsinitiative bzw. von Herrn Abgeordneten Schindler, indem er die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2010 zum Antrag des Kreistagsvorsitzenden ebenfalls ausführlich darlegte, um endgültig alle Unklarheiten seitens der Kreistagsinitiative und seines Vertreters Herrn Abgeordneten Schindler zu beseitigen. Er erläuterte die für eine Ermessensentscheidung maßgeblichen Grundsätze. Er bezog sich auf die überarbeitete Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2010.

Schließlich stellte Herr Bredthauer fest, dass die Einwendungen rechtlich unbegründet seien. Es gebe keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf Umsetzung des Teilhaberprinzips, jedoch auf fehlerfreie Ermessensentscheidungen.

 

Herr Schmidt sprach sich ebenfalls dafür aus, dass die lang andauernden Auseinandersetzungen beendet werden sollten. Im Zuge dessen verwies er nochmals auf die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 18.06.2010, die allen Kreistagsmitgliedern vorlag und in der das Verursacherprinzip nahegelegt wird. Demnach sollten die entstandenen Überdeckungen den Kostenverursachern des Altkreises Ohrekreis zurückerstattet werden.

Weiterhin wies er darauf hin, dass das Ministerium des Inneren das Ermessen des Kreistages für die Entscheidungsfindung in den Vordergrund stellt und appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass davon Gebrauch gemacht werden solle.

Herr Schmidt sprach sich im Namen seiner Fraktion für die Alternative 2 des Antrages des Kreistagsvorsitzenden aus, d.h. er fordert die Bestätigung des Beschlusses vom 25.11.2009.

 

Herr Dr. Zander bestätigte im Namen seiner Fraktion die Meinung von Herrn Schmidt und erklärte sich ebenfalls bereit, die endlosen Diskussionen heute endlich beenden zu wollen.

Er verdeutlichte, dass etwa 7/8 der Verfügung des Landesverwaltungsamtes die Alternative 2 bzw. das Verursacherprinzip unterstützen und der Rest lediglich Ermessen für den Kreistag einräumt.

Er verglich die Auseinandersetzungen über die Gebührenüberdeckungen mit der Schuldenübernahme in Höhe von 8,5 Mio. € aus dem Altkreis Bördekreis, die er als „Begrüßungsgeld“ bezeichnete, und erklärte, dass in der damaligen Situation auch nicht 3 Jahre lang kompromisslos diskutiert worden sei, wie aktuell bei den Kostenüberdeckungen der Abfallgebühren.

Es gebe zahlreiche wichtigere Themen, mit denen sich der Kreistag beschäftigen sollte.

Abschließend stimmte auch Herr Dr. Zander im Namen seiner Fraktion der Alternative 2 und somit dem Verursacherprinzip zu.

 

Herr Zahn erklärte, dass er den Vergleich von Herrn Dr. Zander als unpassend empfunden habe, denn er ging davon aus, dass in der heutigen Sitzung sachlich, fair und konstruktiv diskutiert werden sollte.

Er stellte klar, dass es von Anfang an in seinem Interesse gelegen habe, einen fairen Kompromiss zu finden.

Das nicht erfolgte Einreichen eines Kompromissantrages seitens der Kreistagsinitiativgruppe (Stichtag: 10.05.2010) wurde begründet mit Uneinigkeit innerhalb der Gruppe.

Herr Zahn appellierte nochmals an alle Kreistagsmitglieder, die Alternative 1 in Betracht zu ziehen und das Solidaritätsprinzip nicht zu vernachlässigen.

Des Weiteren erinnerte er daran, dass auch der Altkreis Bördekreis seinen Beitrag geleistet habe, als die beiden Kreissparkassen fusionierten und nicht nur der Altkreis Ohrekreis den ehemaligen Bördekreis stets „gerettet“ hätte.

Abschließend bekräftigte Herr Zahn nochmals den endgültigen Abschluss der Diskussionen durch die heutige Sitzung, auch wenn für einige ein bitterer Beigeschmack bleiben würde.

 

Herr Zeymer äußerte sich rückblickend über die Kreisfusion zwischen Wolmirstedt und Haldensleben, bei der sich 1 Jahr Zeit gelassen worden sei, um über Müllangelegenheiten zu diskutieren. Nach dieser Zeit wurde ein endgültiger Abschluss gefunden. Diese Situation verglich er mit den mittlerweile 3-jährigen Diskussionen im Landkreis Börde.

Herr Zeymer appellierte ebenfalls an die endgültige Entscheidung für die Alternative 2, denn ansonsten würden die Auseinandersetzungen wieder erneut beginnen und notwendige Zeit für wichtigere Themen würde verschwendet werden.

 

Herr Stier verwies darauf, dass es bereits bei der Vereinigung der beiden Altkreise versäumt worden sei, eine einheitliche Gebührensatzung zu erlassen, wie es beispielsweise der Salzlandkreis getan habe.

Bei der Kreisfusion seien wir mit unterschiedlichen Schuldenständen zusammengekommen. Der Altkreis Bördekreis habe höhere kurzfristige Schulden, der Altkreis Ohrekreis hingegen höhere langfristige Schulden gehabt, sodass ein direkter Vergleich problematisch sei.

Herr Stier stellte das von Herrn Dr. Zander angesprochene „Begrüßungsgeld“ als beleidigend dar, da es nicht zum Zusammenwachsen des Landkreis Börde beitrage.

Anschließend ging er weiter auf Herrn Zahns Aussagen ein, indem Herr Stier meinte, dass sich die ehemalige Ohrekreis-Sparkasse in Haldensleben stark „verzockt“ hätte. Diese Verluste trage die heutige fusionierte Kreissparkasse Börde und somit auch alle Bürger des Landkreises. Diese Angelegenheit sei damals diskussionslos akzeptiert worden.

Herr Stier gestand ein, dass diese Aussagen nicht in eine öffentliche Sitzung gehörenrden, doch es wüssten ohnehin alle Kreistagsmitglieder über diesen Umstand bescheid.

Er bekräftigte abschließend die von Herrn Bredthauer aufgezeigte Möglichkeit, dass alle Bürger des Landkreis Börde einen nach ausgewählten Kriterien ermittelten Anteil an den Kostenüberdeckungen der Abfallgebühren aus dem Altkreis Ohrekreis erhalten sollen (Alternative 1).

 

Herr Landrat Webel äußerte einen Einwand gegen die Aussagen seitens Herrn Stier und bezeichnete es als „üble Nachrede“, in einer öffentlichen Sitzung die Kreissparkasse mit Begriffen wie „verzockt“ in Verbindung zu bringen. Er stellte richtig, dass die Äußerungen von Herrn Stier in dieser Form nicht wahr seien.

 

Herr Keindorff erklärte im Anschluss, dass der Vergleich der Abfallwirtschaft mit den Kreissparkassen keinesfalls als fair zu bezeichnen sei.

Es sei ebenfalls nicht fair, die eingezahlten Abfallgebühren der Bürger des Altkreises Ohrekreis an die Bürger des Altkreises Bördekreis auszuzahlen.

Weiterhin appellierte auch Herr Keindorff an alle Kreistagsmitglieder, den Beschluss vom 25.11.2009 erneut zu bestätigen und nur noch zukunftsgerichtet über Müll zu diskutieren.

 

Herr Stier entschuldigte sich bei Herrn Landrat Webel für seine unpassende Wortwahl, bestätigte jedoch seine Auffassung nochmals, dass Verluste nicht immer nur solidarisch „von einer Seite“ getragen werden sollen und im Gegenzug Gewinne ebenfalls gerecht verteilt werden sollten, um die Fairness zu wahren.

 

Der Kreistag beschloss, die Alternative 2 des Antrages des Kreistagsvorsitzenden anzunehmen und somit den Beschluss vom 25.11.2009 zu bestätigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              9

Enthaltung:              1

 

Herr Lortz erklärte im Namen der Mehrheit seiner Fraktion, dass auch für sie die Diskussionen nun endgültig beendet seien.

 

 

Herr Schindler erklärte, dass in den Ausführungen von Herrn Bredthauer noch einige Fragen bezüglich der „Müllimporte“ für ihn offen stünden. Aus dieser Stellungnahme zu den Fragen der Kreistagsinitiative gehe hervor, dass diese Importe größtenteils über die kreiseigene AEG mbH (Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH) gelaufen seien.

Herr Landrat Webel wurde um eine ausführliche Darlegung der Zahlen über die Abfallmengen, die über die AEG gelaufen sind, der einzelnen Jahre 1999 bis 2005 gebeten. Diesbezüglich führte Herr Schindler einige Fragen an:

?           Welcher Anteil davon ist auf unseren Deponien abgelagert worden?

?           Für welchen Preis wurde der Müll eingekauft und wie hoch waren die Deponieentgelte für die Ablagerung?

?           Aus welchen Herkunftsgebieten stammt der Abfall?

?           Welche Stoffmengen aus dem eingeführten Abfall konnten anderweitig verkauft oder entsorgt werden und zu welchem Preis?

?           Gab es nennenswerte Müllimporte/Abfalleinfuhren in den ehemaligen Ohrekreis vor 1999?

?           Welche Beschlüsse von Gremien des Altkreises Ohrekreis gab es zu den Müllimporten/Abfalleinfuhren?

Das Nichtbeantworten der Fragen biete Grund zu zahlreichen Spekulationen.

Herr Schindler appellierte an Herrn Landrat Webel, diesen Spekulationen durch Offenlegung der geforderten Daten entgegenzuwirken, um zu beweisen, dass die Kostenüberdeckungen in Höhe von 7,5 Mio. € nicht komplett aus den Einnahmen von Müllimporten hervorgehen.

Weiterhin führte Herr Schindler auch die nicht notwendige Erhöhung der Risikolast des Landkreises Börde durch zahlreiche Müllimporte zu Zeiten des Altkreises Ohrekreis als Grund für die notwendige Offenlegung der Daten an.

Als Grundlage dafür wurde das Auskunftsrecht nach dem Umweltinformationsgesetz angegeben.

 

Herr Zeymer bat im Anschluss um Aufklärung, in welchem Namen Herr Schindler gerade gesprochen habe, da dies aus seinen Aussagen nicht eindeutig hervorging.

 

Herr Schindler beantwortete die Frage, indem er ausdrücklich darauf hinwies, dass er im Namen der Initiativgruppe für Gleichberechtigung im Landkreis Börde gesprochen habe.

 

Herr Bredthauer erklärte daraufhin, dass er in der Vergangenheit sämtliche Fragen der Initiativgruppe umfassend und unverzüglich beantwortet habe, auch wenn diese sehr häufig und wiederholt gestellt wurden. Er begründete dies mit seinem Respekt vor dem Amt und der Funktion von Herrn Abgeordneten Schindler und mit einer gewissen Sympathie.

Er habe alle bisher gestellten Fragen in schriftlicher Form detailliert beantwortet und mit aussagekräftigen Statistiken belegt. Fragen und Antworten mit Erläuterungen sind in dem 25-seitigen Bericht zusammengefasst. Mit der Beantwortung der Fragen und der abschließenden Entscheidung des Kreistages sehe er keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Angelegenheit sei deshalb für die Verwaltung bis auf Weiteres erledigt.

Herr Schindler könne jederzeit einen Antrag auf Basis des Auskunftsrechts nach dem Umweltinformationsgesetzes stellen, sodass anschließend geprüft werden könne, ob ein Auskunftsanspruch besteht und in welchem Umfang.

Er schloss sich den Ausführungen von Herrn Lortz an.

 

 

Herr Zahn äußerte in Anlehnung an seine Aussagen aus der letzten Kreistagssitzung nochmals seinen Unmut über den Umzug zahlreicher Sozialamtsmitarbeiter von Oschersleben nach Wolmirstedt. Die darauf bezogene Stellungnahme der Verwaltung beantworte nicht die gestellten Fragen. Oschersleben sei konzentriert gewesen und werde nun, aufgrund von Platzmangel, aufgeteilt.

Es werde sich nicht an die vor dem Wahlkampf getroffenen politischen Aussagen gehalten.

Herr Zahn äußerte weiterhin sein Interesse an der Meinung des Personalrates zu dieser Angelegenheit.

Schließlich wurde Herr Landrat Webel darum gebeten, sich zu der Endgültigkeit dieser Entscheidung zu äußern, um Klarheit zu schaffen und einen Abschluss zu finden.

 

Herr Landrat Webel wies darauf hin, dass die Beteiligung des Personalrates in dieser Angelegenheit gesetzlich vorgeschrieben sei.

Solange Frau Lüder als Sozialamtsleiterin den Standpunkt vertrete, dass ihre Entscheidung

zweckmäßig sei, bleibe diese Regelung bestehen.

 

Frau Tiedge stellte die Anfrage, ob ihre gestellten Fragen aus der letzten Kreistagssitzung noch beantwortet werden, da dies bisher nicht vollständig geschehen sei.

Eine Antwort der Verwaltung wird diesbezüglich ergehen.

 

 

Frau Schünemann machte an dieser Stelle kurz auf ihr Projekt „Willkommen im Leben“ aufmerksam.

 

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung:             

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.