Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schmidt fragte, was die Verwaltung an Maßnahmen ergreift, um
künftig die offenen Beträge im Bereich Straßenverkehrsamt und Bauordnungsamt
abzubauen. Herr Bredthauer verwies darauf, dass Baugenehmigungen nur gegen Vorkasse
herausgegeben werden. Dies ist aber nicht in allen Bereichen möglich. Frau Bäker erläuterte die offenen Beträge, welche sich aus
Festsetzungsbescheiden bei fehlenden Steuerzahlern oder Versicherungen ergeben.
Dies sind keine erbrachten Leistungen, sondern Sanktionsmaßnahmen. In der Regel
werden dort Bußgeldbescheide bis hin zu Zwangsstilllegungen durchgeführt. Es
wird jetzt an einer Regelung gearbeitet, die es den Bürgern versagt, bei vorhandenen
Kfz-Versicherungs- und Steuerforderungen ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Bei den Forderungen im Jugendamt handelt es sich größtenteils um säumige
Unterhaltszahler. Einige Forderungen sind mehr als 10 Jahre alt. Herr Bredthauer räumte ein, dass diese Kosten im Rahmen der
Eingriffsverwaltung entstehen. Herr Kanngießer fragte, was sich hinter den Niederschlagungen im Bereich
des ABKR verbirgt und ob diese in die nachfolgenden Kalkulationen mit
aufgenommen werden können, so dass daraus kein wirtschaftlicher Schaden
entsteht. Frau Bäker bestätigte, dass diese Niederschlagungen in den nachfolgenden
Kalkulationen mit berücksichtigt werden. Die Rückstände entstehen hauptsächlich
durch Verkehrsunfälle, an denen Personen aus dem Ausland beteiligt sind. |
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