Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im I. Quartal 2010  

 
 
32. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1 Beschluss:462/20/2010
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:05 - 16:25
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
462/20/2010 Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im I. Quartal 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun   

Herr Schmidt fragte, was die Verwaltung an Maßnahmen ergreift, um künftig die offenen Beträge im Bereich Straßenverkehrsamt und Bauordnungsamt abzubauen

Herr Schmidt fragte, was die Verwaltung an Maßnahmen ergreift, um künftig die offenen Beträge im Bereich Straßenverkehrsamt und Bauordnungsamt abzubauen.

Herr Bredthauer verwies darauf, dass Baugenehmigungen nur gegen Vorkasse herausgegeben werden. Dies ist aber nicht in allen Bereichen möglich.

Frau Bäker erläuterte die offenen Beträge, welche sich aus Festsetzungsbescheiden bei fehlenden Steuerzahlern oder Versicherungen ergeben. Dies sind keine erbrachten Leistungen, sondern Sanktionsmaßnahmen. In der Regel werden dort Bußgeldbescheide bis hin zu Zwangsstilllegungen durchgeführt. Es wird jetzt an einer Regelung gearbeitet, die es den Bürgern versagt, bei vorhandenen Kfz-Versicherungs- und Steuerforderungen ein Kraftfahrzeug zuzulassen.

Bei den Forderungen im Jugendamt handelt es sich größtenteils um säumige Unterhaltszahler. Einige Forderungen sind mehr als 10 Jahre alt.

Herr Bredthauer räumte ein, dass diese Kosten im Rahmen der Eingriffsverwaltung entstehen.

Herr Kanngießer fragte, was sich hinter den Niederschlagungen im Bereich des ABKR verbirgt und ob diese in die nachfolgenden Kalkulationen mit aufgenommen werden können, so dass daraus kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Frau Bäker bestätigte, dass diese Niederschlagungen in den nachfolgenden Kalkulationen mit berücksichtigt werden. Die Rückstände entstehen hauptsächlich durch Verkehrsunfälle, an denen Personen aus dem Ausland beteiligt sind.

 

Beschlussvorschlag: